An seiner 9. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament Wil eine dringlich erklärte Interpellation (Nachrüsten Stadionbeleuchtung) sowie vier weitere Interpellationen (Industriegleis an der Churfirstenstrasse; Alimentenbevorschussung; Pfadiheim; Eltern-Taxis) behandelt. Sodann hat das Parlament das Leitbild Altstadt Wil und den Geschäftsbericht 2016 der Thurvita AG beraten respektive zur Kenntnis genommen.
31. August 2017
Entschuldigt waren Nathanael Trüb (SVP; ganze Sitzung), Christoph Hürsch (CVP; ganze Sitzung) und Christine Hasler (CVP; ganze Sitzung) sowie Andreas Senti (SVP; bis 18.00 Uhr), Mario Breu (FDP; ab 19.30 Uhr) und Marc Flückiger (FDP; ab 19.30 Uhr).
Behandelte Geschäfte
Urs Etter (FDP) hat am 6. Juli 2017 mit 18 Mitunterzeichneten eine dringliche Interpellation mit der Überschrift «Nachrüsten der Beleuchtungsanlage am Stadion» eingereicht, in der er zu neun Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.In seiner Antwort betont Stadtrat, dass er sich bewusst ist, dass die Lichtemissionen der Beleuchtungsanlage des Fussballstadions im Sportpark Bergholz weit herum bemerkbar sind. Dabei verweist der Stadtrat auch auf den «Plan Lumiere»: Die Arbeiten für ein entsprechendes Konzept laufen, dabei werden nach deren Abschluss auch Empfehlungen für Massnahmen erwartet, die zu einer Verbesserung führen. Der Stadtrat nimmt die Anliegen der Anwohnenden ernst und hat sie bereits vor Baueingabe über das Nachrüstungsprojekt informiert. Dabei handelt es sich dabei um eine Homologationsanforderung der Swiss Football League für ein Challenge League Stadion, welche finanzrechtlich als gebundene Ausgabe nicht für andere Zwecke verwendet werden kann.
Betreffend Einsatzzeiten der Spielfeldbeleuchtung hält er vorab fest, dass die Spielfeldbeleuchtung in drei Stufen geregelt werden kann, wobei die stärkste Stufe III lediglich bei Meisterschaftsspielen der Challenge League eingeschaltet wird. Für den abendlichen Trainingsbetrieb von Breitensportmannschaften ist Stufe II ausreichend. In der Baubewilligung vom 9. Januar 2012 gab es keine Auflagen bezüglich Einsatzzeiten der Spielfeldbeleuchtung. Hingegen schreibt das vom Stadtparlament erlassene Immissionsschutzreglement vom 4. Juni 2015 in Art. 22 grundsätzlich vor, dass Beleuchtungsanlagen welche die Aussenbereiche erhellen so einzurichten sind, dass sie keine störenden Immissionen ausserhalb ihres Bestimmungsbereichs verursachen. Für Sportplatzbeleuchtungen schreibt Art. 23 vor, dass diese nur von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben werden wobei auf Gesuch hin eine Verlängerung bis 22.30 Uhr bewilligt werden kann.
Betreffend Lichtberechnungen verweist der Stadtrat darauf, dass die vorhandene Beleuchtungsanlage für den neu erstellten Sportpark Bergholz wiederverwendet werden konnte. Die Bewilligungsbehörde hat keine Lichtberechnungen angefordert. Während der Auflage des Baugesuchs sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen, welche sich auf die Beleuchtung bezogen. Die Gesamtleistung des Totalunternehmers schloss die Wiederverwendung der bestehenden (damals Super-League tauglichen) Beleuchtungsanlage mit ein. Trotz veränderter Geometrie wurde mit der Beleuchtung von den vier Masten die geforderten Lichtwerte erreicht und sogar überschritten. Der Aspekt der Tiefenschärfe wurde zu einem späteren Zeitpunkt von den Organen des Schweizerischen Fussballverbands als zusätzliche Homologierungsauflage angeführt, weil dieser zwischenzeitlich neue Verträge für Fernsehübertragungsrechte mit entsprechenden Vorgaben abgeschlossen hatte.
Punkto Erfüllung der ökologischen Auflagen hält der Stadtrat fest, dass die Wispag eine in Minergiestandard erstellte Anlage zu betreiben hat, wobei für die Stadionbeleuchtung keine Kriterien von Minergie galten. Dennoch muss es im Interesse der Betreibenden liegen, auch eine erweiterte Anlage nachhaltig zu betreiben. In diesem Sinne werden bei den drei unterschiedlichen Betriebsstufen die Beleuchtungsstärken zusätzlich optimiert. Die Stadt nimmt damit auch ihre Vorbildfunktion in diesem Bereich wahr.
Einleitend bedankte sich derfür die Beantwortung seiner Fragen. Sodann zeigte er noch einmal die Beeinträchtigungen auf, die sich aus der Lichtimmission der Stadionbeleuchtung und deren Betriebsdauer und Einsatzzeiten für die Anwohnenden ergeben. Die Interpellationsantworten des Stadtrats seien nicht in allen Belangen zufriedenstellen, da darin nicht alle neun gestellten Fragen detailliert und ausführlich beantwortet seien respektive der Stadtrat bei verschiedenen Fragen einer klaren Antwort ausweiche. Zudem verwies er auf die Vorbildfunktion, welche die Stadt Wil als Besitzerin des Fussballstadions in Bezug auf störende Lichtimmissionen ausüben müsse. Positiv zu beurteilen sei, dass der Stadtrat von einem Lichtplaner Verbesserungsvorschläge ausarbeiten lasse – indes seien die Ergebnisse dieser Abklärungen abzuwarten, ehe voreilig Massnahmen umgesetzt werden, denn sonst seien die Steuergelder «für die Nachrüstung der Lichtanlage allenfalls falsch eingesetzt»., Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr BUV, hielt einleitend fest, dass die Analyse von störenden Lichtimmissionen ein wichtiges Element der laufenden Arbeiten für einen städtischen «Plan Lumiere» respektive eines städtischen Lichtkonzepts seien – der Stadtrat nehme die Anliegen der Anwohnenden damit sehr wohl ernst. Sodann verwies er auf einige wesentliche Aspekte, die in der schriftlichen stadträtlichen Antwort bereits erläutert worden sind.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.
Die Altstadt samt Vorstädte stehen vor anspruchsvollen Herausforderungen: Die Mobilität veränderte im Laufe der vergangenen Jahrzehnte unsere Lebensweise markant; der dadurch ausgelöste Strukturwandel beeinflusste die Wohn- und Geschäftsnutzung, aber auch die Nutzung des öffentlichen Raums sowie den Verkehr in der Altstadt und in ihrem Umfeld. Zwar veränderten sich die Akzente, aber das Ziel bleibt unverändert: Die Altstadt soll auch künftig ein lebendiger Stadtteil von Wil sein. Es ist deshalb eine gemeinsame Aufgabe von uns allen, den historischen Wiler Stadtteil „Altstadt" gemeinsam, koordiniert und im Interesse aller weiterzuentwickeln. Das mit Betroffenen und Beteiligten in den vergangenen zwei Jahren in einem partizipativen Prozess überarbeitete Leitbild Altstadt Wil bildet dazu die strategische Leitlinie, um die Entwicklung der Altstadt zielgerichtet zu steuern. Drei Wirkungsziele stehen dabei im Fokus, um die Altstadt und ihre beiden Vorstädte in ihrer Nutzungsvielfalt zu erhalten und zu fördern, nämlich die Vielfalt an Wohnen und Einkaufen in Altstadt und Vorstädten fördern, die Altstadt und Vorstädte vielgestaltig mit der Stadt vernetzen sowie vielfältige Begegnungen in Altstadt und Vorstädten ermöglichen. Das Leitbild beleuchtet jedes dieser drei Wirkungsziele und definiert dazu in sechs Handlungsfeldern gesamthaft 27 strategische Ziele. Ergänzende Handlungsanleitungen zu den Leitbildzielen umreissen Rahmenbedingungen und zeigen mögliche erste Massnahmen zur Zielerreichung auf.
1. Es sei festzustellen, dass vom Leitbild Altstadt Wil Kenntnis genommen wurde.
Die siebenköpfige, ständige Bau- und Verkehrskommission BVK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. In ihrer Beratung diskutierte die Kommission die Inhalte und Hintergründe der Vorlage sowie über die Belebung der Altstadt und die Verminderung des Verkehrs. Zudem erörterte die BVK vier Empfehlungen zum Altstadtleitbild:
- Zu Z 1.2: Geschäftsliegenschaften im Erdgeschoss sind zu fördern und zu unterstützen (Ja: 5 Nein: 0 Enthaltungen: 0)
- Zu Z 1.2: Erhöhung der Verbindlichkeit der EG Nutzung für Läden, publikumsorientierte... (Ja: 3 Nein: 2 Enthaltungen: 0)
- Zu Z 1.1: Schule als Wort hinzufügen (Ja: 5 Nein: 0 Enthaltungen: 0)
- Zu Z 1.1: Auf die Bedürfnisse der Schule ist Rechnung zu tragen (Ja: 4 Nein: 1 Enthaltungen: 0)
Der Antrag der BVK ist identisch mit demjenigen des Stadtrates: Es sei festzustellen, dass vom Leitbild Altstadt Wil Kenntnis genommen wurde.
In seinem einleitenden Votum zeigtenoch einmal die Bedeutung der Altstadt für die Stadt Wil auf – sie sei «das Wiler Aushängeschild und das lebende Zentrum der Stadt». Zur Ausarbeitung sei ein partizipativer Prozess mit vielen Beteiligten gewählt worden – die effektive Bedeutung zeige sich aber dann in der Umsetzung der einzelnen Massnahmen, ansonsten werde das Leitbild zum «reinen Papiertiger». Dabei gelte es wiederum, die Betroffenen miteinzubeziehen. Besonders diskutiert worden seien Fragen rund um den Verkehr respektive die Verkehrsbefreiung der Altstadt sowie das Parkplatzangebot, auch mit Blick auf die Gewerbebetriebe in der Altstadt, die zu deren Belebung beitragen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund habe die BVK verschiedene Empfehlungen formuliert, ebenso im Zusammenhang mit der Schule in der Altstadt. Sodann habe die Kommission auch die Möglichkeiten eines Controllings sowie die Priorisierung der nun anstehenden, umzusetzenden Massnahmen diskutiert – etwa die Umsetzung einer multifunktionalen Nutzung des Kirchplatzschulhauses oder die Gestaltung des Bärenplatzes.hielt fest, dass alle städtischen Quartiere ihre spezifische Identität haben, die sich im Lauf der Zeit auch entwickeln oder verändern kann – oftmals angestossen durch Bauprojekte, aber auch durch einen gesellschaftlichen Wandel. Dies gelte auch für die Wiler Altstadt. Die Stadt Wil wolle und könne sich solchen Entwicklungen nicht verschliessen, sondern die Altstadt – gestützt auf ein Leitbild – im Interesse aller weiterentwickeln. Das Leitbild – notabene das bisherige wie auch das neue – liefere dazu mit seinen drei Wirkungszielen eine zweckmässige, wenn auch nicht immer einfach umsetzbare Handlungsrichtlinie, insbesondere auch mit dem Blick auf eine grosse Nutzungsvielfalt. Diese Vielfalt sei nicht zuletzt aus dem partizipativen Prozess heraus entstanden – in diesem Sinne danke er allen Beteiligten, die sich engagiert und eingebracht haben. Ein wichtiger Partner sei dabei sicherlich die Altstadtvereinigung, die auch im partizipativen Prozess der Erarbeitung sehr engagiert eingebracht habe.
In derbegrüsste diedie Überarbeitung des Altstadtleitbildes und den breiten, partizipativen Einbezug, insbesondere auch jenen der Altstadtvereinigung. Man hoffe, dass das Leitbild kein Papiertiger werde, sondern effektiv zur Umsetzung gelange: Die Altstadt wie auch der erweiterte Perimeter mit den beiden Vorstädten seien wichtig für Wil, indem sie der Stadt ein unverkennbares Gesicht geben; mit diesem Gut sei sorgfältig umzugehen. Die SP unterstützt die vier Empfehlungen der BVK und regte eine zusätzliche Empfehlung an, um die Attraktivität der Altstadt weiter zu steigern: «Z 3.1: Die Altstadt ist mittelfristig autofrei zu gestalten, die Parkplätze an der Kirchgasse und auf dem Marktplatz aufzuheben und die Fläche einladend zu gestalten. Zulieferdienste bleiben gestattet.» Die Auto-Erschliessung der Altstadt mit dem nahe gelegenen und per Lift gut angebundenen Parkhaus Viermarktplatz sei ausreichend gegeben – auch ohne Zufahrtsmöglichkeit auf den Hofplatz. Generell könne so Strassen- zu Lebensraum aufgewertet werden, wie es der Titel des Themenbereichs im Altstadtleitbild ja auch postuliere. Diebezeichnete die Altstadt von Wil als vielfältigen und attraktiven Aufenthalts- und Lebens-, aber auch Geschäftsraum. Das Leitbild sei ein wichtiges Instrument, um diese vielfältige Altstadt weiter zu fördern und zu entwickeln – die Mitarbeit all jener, die sich im partizipativen Prozess engagiert und interessiert eingebracht haben, sei zu verdanken. Die vier Empfehlungen der BVK unterstütze die CVP-Fraktion. Dieunterstützt die Empfehlungen 1, 3 und 4 der BVK und lehnt die Empfehlung 2 ab. Sodann begrüsse die FDP, dass das Leitbild in einem partizipativen Prozess entwickelt worden sei – es biete eine gute Grundlage, die Altstadt zu entwickeln. Dafür müsse es aber aktiv gelebt und umgesetzt werden – auch hier unter Einbezug vieler Partner wie etwa der Altstadtvereinigung. Die Stadt Wil habe bereits viel gemacht es bleibe aber doch noch einiges, was man anpacken könne. Diebegrüsste die partizipative Erarbeitung des Altstadtleitbilds, kritisierte aber, dass dabei die Schule als Partner fehle – schliesslich sei die Altstadt nicht nur ein historischer Schulstandort, sondern trage mit rund 200 Schülerinnen und Schüler auch zur Belebung der Altstadt bei. Es sei daher sehr wichtig, dass die Schule im Leitbild explizit erwähnt werde. Ebenfalls schade sei, dass die departementsübergreifende Zusammenarbeit nicht wirklich gelebt werde – so sei beispielsweise die TBW an Leitungserneuerungen in der Altstadt, die Anpassung des Belags habe man dabei bauseits leider ausser Acht gelassen. Zudem hielt die Fraktion GRÜNE prowil kritisch fest, dass das, was unter dem Titel «Strassenraum zu Lebensraum machen» im Leitbild zu lesen sei, «nur langweilig ist». Man habe die Chance verpasst, hier echte Innovation zu schaffen. Die vier Empfehlungen der BVK unterstütze man, ebenso die Empfehlung der SP, wobei man hier nicht nur die Definition einer isolierten autofreien Altstadt-Zone anstrebe, sondern die Erarbeitung eines umfassenden Mobilitätskonzepts für die Stadt Wil, das auch die Altstadt umfasse und dabei einen Fokus auf den öV und den Langsamverkehr lege. Der partizipative Ansatz und der Einbezug der Altstadtvereinigung werden auch von derbegrüsst. Man erhoffe sich einiges vom neuen Altstadtleitbild – es könne dazu beitragen, das «Juwel der Stadt Wil zu erhalten, aber auch mehr zu beleben». Bei der Umsetzung des Leitbildes sei auf die Anliegen und Bedürfnisse der Hauseigentümer, der Bewohnenden, der Gewerbetreibenden und der Schule Rücksicht zu nehmen – hier müsse ein gut ausgewogenes Gleichgewicht angestrebt werden. Die Empfehlungen 1, 3 und 4 der BVK unterstütze die SVP, die Empfehlung 2 der BVK wie auch die zusätzliche Empfehlung der SP lehne man hingegen ab.
In derwurden aus dem Parlament keine Voten eingebracht. Diezu den Empfehlungen der BVK und der SP-Fraktion ergaben folgende Ergebnisse:
- Empfehlung der BVK zu Z 1.2: Geschäftsliegenschaften im Erdgeschoss sind zu fördern und zu unterstützen // angenommen mit 36 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
- Empfehlung der BVK zu Z 1.2: Erhöhung der Verbindlichkeit der EG Nutzung für Läden, publikumsorientierte... // angenommen mit 21 Ja, 15 Nein, 0 Enthaltungen
- Empfehlung der BVK zu Z 1.1: Schule als Wort hinzufügen // angenommen mit 36 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
- Empfehlung der BVK zu Z 1.1: Auf die Bedürfnisse der Schule ist Rechnung zu tragen // angenommen mit 29 Ja, 6 Nein, 0 Enthaltungen
- Empfehlung der SP zu Z 3.1: Die Altstadt ist mittelfristig autofrei zu gestalten, die Parkplätze an der Kirchgasse und auf dem Marktplatz aufzuheben und die Fläche einladend zu gestalten. Zulieferdienste bleiben gestattet.» // angenommen mit 19 Ja, 17 nein, 0 Enthaltungen
Es sei festzustellen, dass vom Leitbild Altstadt Wil Kenntnis genommen wurde.stellte
Geschäftsbericht 2016 der Thurvita AG: Seit 1. Januar 2013 vereinigt die Thurvita AG stationäre und ambulante Angebote im Alters- und Gesundheitsbereich der Gemeinden Wil, Niederhelfenschwil, Rickenbach und Wilen unter einem gemeinsamen Dach. Thurvita hat das Geschäftsjahr 2016 mit einem Gewinn von Fr. 559'534.51 abgeschlossen. Dieses erfreuliche Ergebnis ist vor allem auf die gute Auslastung in Kombination mit höheren durchschnittlichen RAI-Stufen sowie auf eine Verbesserung der Effektivität in der Pflege im stationären Bereich zurückzuführen. Auch 2016 wurde die Drei-Säulen-Strategie weiterentwickelt: «Älter werden im Quartier», «Kompetenzzentrum Demenz» und «Thurvita Care». Im Geschäftsjahr wurde für das Quartierzentrum Bronschhofen ein Architekturwettbewerb durchgeführt, aus welchem «Confratelli» als Siegerprojekt hervorging und weiterbearbeitet wurde. Geplant sind 34 Wohnungen für betagte Menschen und 45 Wohnungen für Familien und Singles. Ein Stützpunkt der Spitex garantiert die Betreuung der Bewohner im Zentrum und für die Einwohner im Quartier. Da in Zukunft der Bedarf an Betreuungsplätzen für Menschen mit Demenz nicht mehr gedeckt werden kann, sind neue Plätze notwendig. Thurvita hat das Projekt «Kompetenzzentrum Demenz» überarbeitet. Als Bauland ist das Grundstück in Rossrüti neben dem Altersheim Rosengarten vorgesehen. Das strategische Projekt «Thurvita Care» hat sich stark entwickelt.
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht 2016 der Thurvita AG Kenntnis genommen hat.
Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft vorberaten, Eintreten war dabei obligatorisch. Diskutiert wurden insbesondere die Ertragssituation, die Auslastung und finanzielle Kennzahlen anhand der Rechnung 2016 sowie das IKS mit der Beschwerdekommission und der Ausblick mit der Strategie. Seitens der vorberatenden Kommission werden keine eigenen Anträge gestellt; der Antrag des Stadtrats wird von der GPK unterstützt: Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht 2016 der Thurvita AG Kenntnis genommen hat.
Einleitend zeigtenoch einmal einige zentrale Punkte der Kommissionsarbeit auf. Dabei hielt er fest, dass der vorliegende, mittlerweile vierte Bericht im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal an Gehalt und Detailinformationen gewonnen sowie die Vergleichbarkeit über die vergangenen vier Jahre zugenommen habe: Damit liege ein ausführlicher, aussagekräftiger Bericht vor, der nicht nur ansprechend gestaltet sei, sondern mit seinen verschiedenen Kennzahlen auch einen sehr guten Überblick über die Tätigkeit und den Geschäftsgang sowie die sorgfältige Risikoanalyse der Thurvita AG ermögliche. Diesen Überblick habe die GPK in einem offenen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Thurvita AG noch vertieft, um so auch detailliertere Einblicke beispielsweise betreffend Finanzhaushalt und Abschreibungspolitik, Konkurrenzsituation oder Personalfluktuation gewinnen zu können. Im Namen der GPK sprach er sodann allen Mitarbeitenden der Thurvita AG seinen Dank für die geleistete wertvolle Arbeit aus.unterstrich diese Aussagen – der Bericht zeige anschaulich und detailliert auf, wie und mit welchem Erfolg die Thurvita AG im vergangenen Jahr gearbeitet habe. Das zeige auch ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Institutionen, der aus Thurvita-Sicht sehr positiv ausfalle. Dabei sei die Thurvita 2016 nicht nur wirtschaftlich erfolgreich gewesen, sondern auch strategisch – etwa mit Blick auf das Quartierzentrum und den Quartierstützpunkt in Bronschhofen oder das Projekt Thurvita Care, die beide wichtige Schritte vorangebracht respektive positiv weiterentwickelt worden seien. Rückläufig sei hingegen die Entwicklung im Bereich Spitex – dies sei ein Trend, der nicht nur in Wil feststellbar sei. Abschliessend sprach Dario Sulzer dem gesamten Thurvita-Team seinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit aus.
In derbezeichnete dieden Bericht nicht nur als informativ, sondern auch als sympathisch, der mit den abgebildeten Bewohnenden-Portraits auch sehr menschlich wirke – und genau darum gehe es ja bei der Arbeit der Thurvita. Man nehme den Bericht und die darin in klaren Kennzahlen und gut lesbaren Texten dargestellte gute Arbeit aller Beteiligten erfreut zur Kenntnis. Auch diezeigte sich sehr erfreut, insbesondere über den erzielten Gewinn und die erfolgten Rückstellungen – dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der vergangenen Jahre. Dies sei auch mit Blick auf die weiteren Entwicklungen der Thurvita AG wichtig – etwa hinsichtlich von Abschreibungen oder Bauprojekten wie dem Haus der Demenz oder ähnlichen Vorhaben. Als eigenständige AG müsse sich die Thurvita hier auch finanziell auf eigenen Beinen bewegen. Einziger Kritikpunkt am Bericht sei, dass die Arbeit der vielen Freiwilligen, die sich im vergangenen Jahr engagiert haben, nicht gewürdigt werde. Dienahm den Bericht ebenfalls positiv zur Kenntnis; darin komme eine positive Entwicklung insbesondere auch im finanziellen Bereich zum Ausdruck. Die weiteren Entwicklungen der kommenden Jahre müssen dabei zeigen und beweisen, wie gut die Thurvita effektiv aufgestellt ist. Mit verschiedenen Projekten zeige die Thurvita aber den Willen um eine gute, zukunftsgerichtete Weiterentwicklung. Dabei seien aber nicht alleine die finanziellen Aspekte im Auge zu behalten, sondern vor allem auch die Menschen, die in der Thurvita gepflegt und betreut werden. Für die geleistete Arbeit aller Thurvita-Mitarbeitenden wie auch der freiwillig Tätigen sprach die Fraktion GRÜNE prowil ihren Dank aus. Diezeigte sich erfreut über das gute Ergebnis der Thurvita und bedankte sich für den gut gestalteten, informativen Bericht wie auch für die Arbeit aller Thurvita-Mitarbeitenden. Wichtig sei, dass sich die Thurvita auch finanziell positiv entwickeln könne – nicht zuletzt in Bezug auf die Abschreibungen sei hier ein entsprechendes Augenmerk wichtig.
In derwurden seitens des Parlaments keine Voten eingebracht.
Antrag des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Geschäftsbericht 2016 der Thurvita AG Kenntnis genommen hat.
Roland Bosshart-Schaffhauser, CVP, hat am 18. Mai 2017 mit 25 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Industriegleis an der Churfirstenstrasse» eingereicht. Darin erwartet er zu sechs Fragen eine Antwort des Stadtrats.
In seiner Interpellationsantwort geht der Stadtrat auf die gestellten Fragen ein:
Das so genannte «Stammgleis Ost» (Industriegleis und Anschluss an SBB-Streckennetz; 1925 erstellt und mehrmals ausgebaut) befindet sich im Eigentum der Anschliesser, wobei Verträge einerseits zwischen den SBB und der Stadt Wil und andererseits zwischen der Stadt Wil und den Anschliessern bestehen. 2003 wurde die SBB-Anschlussweiche ausgebaut, gemäss Vertrag kann jedoch ein Anschliessender den Wiedereinbau der Weiche und die Wiederinbetriebnahme des Industriegleises verlangen. Eine Besprechung zwischen den drei Anschliessern, den SBB und der Stadt Wil im April 2017 hat ergeben, dass die Industriegleise von allen drei Anschliessern nicht mehr benötigt werden und darum aufgehoben werden können. Dies soll indes erst vorgenommen werden, wenn die Strasse sanierungsbedürftig ist, und auch in Koordination mit der Arealentwicklung Integra und der geplanten Perronverlängerung der SBB erfolgen. Da die Gleisanlage gleichzeitig auch der Entwässerung der Churfirstenstrasse dient, ist eine Füllung zur Verminderung des Unfallrisikos nur zudem stellenweise möglich.
Als kurzfristige Massnahmen wurden im Dezember 2016 und März 2017 im Bereich Kreiselausfahrt zusätzlich rund 10 Meter Gleis gefüllt und für den stadteinwärts fahrenden Veloverkehr Neumarkierungen vorgenommen. Die Führung des Veloverkehrs an der Lindengutstrasse ist zudem unter anderem aufgrund der Industriegleise in seitlicher Lage auf dem Fuss- und Veloweg markiert. Mittelfristig wird im Umfeld der SBB-Perronverlängerung und der Arealentwicklung Untere Bahnhofstrasse 1-11 die Fuss-und Veloverbindung vom Bahnhof bzw. von der Veloabstellanlage bis zur Churfirstenstrasse geplant und im Agglomerationsprogramm 2. Generation, A-Priorität, enthalten, ebenso der nördliche Abschnitt der Churfirstenstrasse, Bereich Integra, inkl. Anschluss an den neuen Fuss-Veloweg und der Abschnitt Bachstrasse südlich der Bahnunterführung Lindengutstrasse. Der südliche Abschnitt Churfirstenstrasse im Bereich Larag inkl. Kreisel ist nicht im Agglomerationsprogramm enthalten, auch bestehen derzeit keine konkreten Bauabsichten seitens der Stadt Wil. Als Vorbereitung für das Agglomerationsprogramm 2. Generation wurde eine Schwachstellenanalyse durchgeführt. Seither fand keine vollständige Überprüfung der städtischen Fuss- und Veloverkehrsnetze statt. Kleinere Massnahmen werden u.a. aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung oder des Vereins Pro Velo so schnell als möglich ausgeführt. Eine erneute Überprüfung des gesamten Fuss- und Velonetzes hinsichtlich Schwachstellen wäre mit dem nächsten oder übernächsten Agglomerationsprogramm angezeigt.
Einleitend bedankte sich derfür die Beantwortung seiner Fragen und unterstrich die Bedeutung des Vorstosses: Zwar seien nur einzelne Personen von einem Zwischenfall betroffen gewesen – dennoch sei jedes dieser Ereignisse für die betroffene Person sicherlich gravierend gewesen. Positiv sei, dass durchaus Entwicklungsperspektiven für das besagte Industriegeleis bestehen, allerdings vermisse er insbesondere im Bereich der kurzfristigen Massnahmen konkrete Optimierungen: «Ein paar Schaufel Teer und etwas mehr Goodwill» wären wünschenswert gewesen. Abschliessend zu seinem Votum zitierte er eine kritische Bemerkung einer Bürgerin: «Das Departement BUV weiss zwar um die Gefahr – sie zu beseitigen, scheint aber leider zu teuer...», Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr BUV, zeigte auf, dass es betreffend Strassenentwässerung und auch betreffend Arealentwicklung oder Strassensanierung verschiedene Zusammenhänge und Abhängigkeiten gebe, die ein Entfernen der Geleise zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und einfach durchführbar machen. Dennoch sei dem Stadtrat die Problematik sehr wohl bewusst und man setze im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die geeigneten und angemessenen Massnahmen um, um das Gefahrenpotenzial der Gleisanlage zu reduzieren.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden.
Am 18. Mai 2017 hat Pascal Stieger (SVP) mit 15 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Alimentenbevorschussung; einkassieren statt abschreiben» eingereicht. Darin unterbreitet er dem Stadtrat vier Fragen.
In seiner Interpellationsantwort zeigt der Stadtrat einleitend einige Hintergründe zur Alimentenbevorschussung und zum Inkasso von entsprechenden Ausständen auf, unter anderem betreffend gesetzlicher Grundlagen, betreffend Verwaltungsabläufen im Zusammenhang mit der Alimentenbevorschussung und betreffend Abschreibung von uneinbringbaren Forderungen. Anschliessend geht er auf die gestellten Fragen ein:
Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkasso obliegen den Sozialen Diensten der Stadt Wil. Die zuständige Fachperson Alimente führt eine Schuldnerliste, in der alle Alimentenausstände erfasst werden. Dies dient der jährlichen Überprüfung der Schuldner. Eine Umfrage bei den Städten Gossau, Rapperswil-Jona und St.Gallen hat ergeben, dass die Stadt Wil die Alimentenausstände am weitesten zurück erfasst (1989). Der Vergleich der Inkassoquoten zeigt zudem, dass der Anteil der Ausstände in der Stadt Wil nicht höher ist als der Anteil in den Vergleichsgemeinden: Die Inkassoquote der Sozialen Dienste der Stadt Wil (inkl. Ein- und Ausgänge für die nicht bevorschussten Leistungen) beläuft sich auf 62 Prozent (2013-2015) und liegt damit leicht höher als die durchschnittliche Inkassoquote der drei Vergleichsstädte Gossau, Rapperswil-Jona und St. Gallen, welche sich zwischen 59,1 und 61,5 Prozent bewegen. Der Titel der Interpellation suggeriert, dass die Stadt Wil das Inkasso der Alimentenforderungen vernachlässigt und diese nur abschreibt – dies ist offensichtlich nicht zutreffend.
Der Vergleich der Fallzahlen und Stellenprozente ist mit Vorsicht zu geniessen, da die Zählweise möglicherweise leicht variiert. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die Sozialen Dienste der Stadt Wil mit tiefen Stellenprozenten pro Fall operieren: Gossau 0.32 bis 0.40 Stellenprozente pro Fall; Rapperswil-Jona nicht vergleichbar; St.Gallen 0.48; Wil 0.23 bis 0.29. In allen drei Vergleichsstädten erfolgt die Bewirtschaftung der Verlustscheine anders als in Wil zentral für durch eine Stelle beim Finanzamt. Im Zusammenhang mit der laufenden Organisationsentwicklung der Stadt Wil wurde erkannt, dass die finanzielle Führung der städtischen Finanzen zentralisiert werden sollte. Nebst der Integration der Schulbuchhaltung soll auch die Debitorenbewirtschaftung (exkl. Steuern) zentral erfolgen, darin enthalten ist auch die Verlustscheinbewirtschaftung der Sozialen Dienste. Die Fachperson Alimente wäre folglich von der Verlustscheinbewirtschaftung entlastet und könnte die daraus resultierenden freien Ressourcen für das «normale» Inkasso einsetzen.
Zwischen 2015 und 2016 kam es im Fachbereich Alimente zu zwei Personalwechseln und einer längeren Vakanz. Dies führte, in Verbindung mit einem Fallanstieg von 23% bei der Alimentenbevorschussung, zu einem erheblichen Inkasso- und Bevorschussungsrückstand. Per Frühjahr 2016 konnte ein ausgewiesener Fachmann Alimenteninkasso und -bevorschussung eingestellt werden, dessen Pensum durch Umlagerung von anderen Stellen vorderhand um 20 auf 90 Prozent erhöht wurde. Mittlerweile konnte der Bearbeitungsrückstand aufgeholt werden. Vorgesehen ist, die Entwicklung im Jahr 2017 und das Ergebnis 2017 abzuwarten und aufgrund dieser Daten, das weitere Vorgehen zu planen. Aus Sicht des Stadtrats könnte mit mehr Ressourcen höchstwahrscheinlich auch eine höhere Inkassoquote erreicht werden. Eine Auslagerung des Alimenteninkassos an eine private Inkassofirma macht aus verschiedenen Gründen (gesetzlicher Auftrag; Beratungs- und Vermittlerrolle zwischen den Eltern; Charakteristika von Unterhaltsansprüchen als sehr lange Dauerschuldverhältnisse, die emotional stark belastet sein können; datenschutzrechtliche Fragen; Zwangsvollstreckungsmassnahmen wie Schuldneranweisungen, welche nicht auf eine Inkassofirma übertragen werden können) keinen Sinn. Der Stadt Wil ist denn auch keine Schweizer Gemeinde bekannt, die das Alimenteninkasso an eine private Inkassofirma ausgelagert hätte. Abschliessend kann auch festgehalten werden, dass angesichts der im aufgezeigten Vergleich guten Inkassoresultate der Sozialen Dienste Wil keine Veranlassung zu einer Änderung dieser Zuständigkeit besteht. Sinnvoll sind aber sicher, die im Rahmen der aktuell laufenden Organisationsentwicklung geplante Einführung einer zentralen Bewirtschaftung der Verlustscheine für die Stadt Wil bei der Finanzverwaltung und die Prüfung einer Erhöhung der Stellenprozente, um eine maximale Inkassoquote zu erreichen.
bedankte sich für die Beantwortung seiner Fragen. Dabei hielt er fest, dass die stetig steigenden Ausstände bei den Alimentenbevorschussung schon seit vielen Jahren im Rahmen der Rechnungsberatung im Stadtparlament kritisiert werde. Dabei hätten nicht nur die Ausstände, sondern auch die Abschreibungen solcher Ausstände in den vergangenen Jahren laufend zugenommen – und die Steuerzahlenden hätten diese Positionen Jahr für Jahr zu tragen. Dass Alimente im jeweiligen Falle bevorschusst werden müssen, sei klar - es gehe aber nicht an, dass Alimentenpflichtige ihre Unterhaltspflicht einfach an die Allgemeinheit abschieben können. Mit einem wirksamen Inkasso könne hier Gegensteuer gegeben werden – allenfalls auch durch eine Auslagerung an einen professionellen Dritten. Das Argument, dem Stadtrat sei keine Schweizer Gemeinde bekannt, die eine solche Auslagerung vorgenommen habe, lasse er nicht gelten – schliesslich sei es in vielen anderen Bereichen ein erklärtes Bestreben der Stadt Wil, innovativ zu sein und Dinge eben anders zu machen als andere Gemeinden. Ebenfalls kritisch äusserte sich der Interpellant zu dem in der stadträtlichen Antwort geäusserten «dringenden Personalbedarf, um diese Aufgabe angehen zu können» – dies sei eine Argumentationsschiene, die man sich seitens des Departements Soziales, Jugend und Alter leider in den vergangenen Jahren schon gewohnt sei., Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter SJA, hielt fest, dass dieser Personalbedarf in der Interpellationsantwort detailliert und ausführlich begründet werde. Er lasse diese Kritik am aufgezeigten Ressourcenbedarf daher nicht gelten. Sodann zeigte er auf, dass die Ausstände in der Alimentenbevorschussung nicht aus normalen, einfachen Alimentenfällen entstehen, sondern eben vor allem aus schwierigen Fällen, in denen diese Rückforderungen nicht ohne Weiteres eingebracht werden können. Es brauche einen grossen Aufwand, um hier ein Inkasso um- und durchsetzen zu können. Und diesen Aufwand betreibe das Departement Soziales, Jugend und Alter im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv und konsequent. Dass die Zahlen von Alimentenfällen in der Stadt Wil teils höher seien als in anderen Gemeinden, liege nicht zuletzt an der Zentrumsfunktion: Die Stadt biete ein anonymeres Umfeld als ein kleineres Dorf; dadurch ergebe sich eine gewisse Sogwirkung.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.
Am 1. Juni 2017 hat Adrian Bachmann (FDP) mit 30 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Für ein neues Pfadiheim» eingereicht. Darin verlangt der Interpellant Auskunft bezüglich einer finanziellen Beteiligung der Stadt Wil an der Sanierung des Pfadiheims.
Seit Ende 2016 haben verschiedene Gespräche mit Vertretern der Pfadi stattgefunden. Der Stadtrat hat sich bereit erklärt, das Anliegen zu prüfen. Vorabklärungen der Pfadi beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr BUV haben ergeben, dass das Bauvorhaben in der Grünzone im Rahmen der Bestandes- und Erweiterungsgarantie als grundsätzlich bewilligungsfähig eingestuft wird, die konkreten baurechtlichen Aspekte müssen jedoch im ordentlichen Baubewilligungsverfahren geprüft werden.
Betreffend eine Beteiligung an den Baukosten hält der Stadtrat fest, dass die Kinder- und Jugendverbände einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Über 400 Kinder- und Jugendliche sind Mitglied in den Vereinen Jungwacht Blauring, Pfadi oder Cevi. Der Stadtrat anerkennt und würdigt das gemeinnützige Engagement der Jugendvereine. Die Jugendvereine (wie auch die Sportvereine) werden mit jährlichen Beitragszahlungen pro Mitglied unter 18 Jahren finanziell unterstützt. Während Sportvereine meist städtische Infrastruktur für Trainings und Wettkämpfe nutzen können, stellt die Stadt für Jugendvereine keine spezifische Infrastruktur bereit. Jungwacht Blauring und Cevi können Räumlichkeiten der Landeskirchen nutzen. Die Stadt übernimmt aktuell den Mietzins für die Liegenschaft Wilenstrasse 64c, welche für die Treffen der Pfadigruppen benützt wird. Die Pfadi verfügt zudem über ein eigenes Heim. Der «Rote Ziegel» oberhalb des Wiler Stadtweiers wurde ab 1957 in Fronarbeit erbaut und 1961 eröffnet. Der Sanierungsbedarf ist ausgewiesen. Grundeigentümerin ist die Stadt Wil, der Verein Pfadi Wil verfügt über ein Baurecht bis zum 1. Juni 2028. Das Pfadiheim wird nicht nur von der Pfadi, sondern auch von vielen Externen genutzt. Gemäss Auskunft der Pfadi wird das Heim pro Jahr 30 bis 40 mal an Externe vermietet. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, dass das Haus auch in Zukunft von anderen Vereinen, Gruppierungen, Schulklassen und Privaten genutzt werden kann. In der Stadt und Region Wil gibt es kein vergleichbares Gruppenhaus für Jugend- oder Klassenlager. Aufgrund der breiten Nutzungsmöglichkeiten ist ein Investitionsbeitrag durchaus im öffentlichen Interesse. Jedoch bliebe damit das Haus im Besitz der Pfadi. Der Stadtrat würde daher einen Investitionsbeitrag an entsprechende Bedingungen zur Sicherstellung der öffentlichen Nutzung knüpfen. Alternativ schlug der Stadtrat vor, den Umbau selber zu finanzieren und die Liegenschaft in den Besitz der Stadt zu überführen, die dann auch Unterhalt, Bewirtschaftung und Vermietung übernähme. Die Pfadi hätte sich durch einen substanziellen Beitrag eine exklusive Nutzung sichern können. Die Pfadi beurteilt diese Variante kritisch und hält an ihrem Gesuch um einen Investitionsbeitrag fest.
Der Stadtrat möchte das Investitionsgesuch der Pfadi zum Anlass nehmen, den Umgang mit Investitionsgesuchen von Wiler Vereinen grundsätzlich zu prüfen. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, entsprechende Richtlinien zuhanden des Stadtrats zu erarbeiten, sodass Gesuche von Vereinen nach möglichst einheitlichen Kriterien geprüft und beurteilt werden können. Zum heutigen Zeitpunkt kann daher noch keine Aussage zu einem allfälligen Investitionsbeitrag für das Pfadiheim gemacht werden. Der Stadtrat spricht sich aber grundsätzlich für den Erhalt und die Sanierung des Pfadiheims aus.
Einleitend bedankte sich derbeim Stadtrat für die Beantwortung seiner Fragen, aber auch bei allen, die sich jahrein, jahraus in Jugendverbänden engagieren. Sodann unterstrich er den Sanierungsbedarf des Pfadiheims – dieser sei unbestritten. Die Pfadi habe ein gutes, ausgewogenes Projekt für ein neues Pfadiheim erarbeitet und sich auch erfolgreich um die Erbringung von Eigenleistungen oder das Einholen von Gönner- und Stiftungsgeldern bemüht. Allerdings sei letzteres oftmals auch an eine verbindliche Zusage der öffentlichen Hand geknüpft – solche Gelder von Stiftungen oder Sponsoren würden erst gesprochen, wenn auch Gelder der Stadt in Aussicht stehen. Vor diesem Hintergrund sei es sehr schade, dass der stadträtlichen Antwort keine konkrete Zusage für einen städtischen Beitrag im Budget 2018 entnommen werden könne, sondern «nur vom Einsetzen einer departementsübergreifenden Arbeitsgruppe berichtet werde». Einen solchen Beitrag jetzt – auch ohne Arbeitsgruppenentscheid – ins Budget 2018 aufzunehmen, sei nicht zuletzt vor dem Label «Kinderfreundliche Gemeinde» der Stadt Wil angezeigt, zumal angesichts der grossen Zahl an Mitunterzeichneten dieses Vorstosses. Sodann hielt er fest, dass die Idee zu verwerfen sei, dass die Stadt ein neues Pfadiheim selber baue und anschliessend betreibe – dies würde nur einerseits dem Ehrenamt und der engagierten Vereinstätigkeit zuwider laufen und andererseits den Verwaltungsapparat unnötig aufblähen., Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter SJA, zeigte auf, dass der Stadtrat die Bedeutung der Pfadi sehr wohl erkenne und in seiner Antwort auch unterstreiche. Dennoch gelte das Gleiche für die Stadt wie eben auch für Stiftungen oder Gönner: Öffentliche Gelder können erst gesprochen werden, wenn die Rahmenbedingungen klar sind – und hierfür gelte es nun, in besagter Arbeitsgruppe die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten, ehe konkret ein Betrag ins Auge gefasst werden könne. Derzeit laufe der Budgetprozess 2018 der Stadt Wil – ob die Zeit ausreiche, hier noch einen fundierten Budgetposten für das Projekt Pfadiheim einzustellen, könne nicht garantiert werden, so Dario Sulzer.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden – dies trotz des in der stadträtlichen Antwort spürbaren Wohlwollens.
Marianne Mettler (SP) hat am 1. Juni 2017 mit 34 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Eltern-Taxis gefährden die Sicherheit der Kinder» eingereicht, in der sie zu fünf Fragen eine Antwort des Stadtrates erwartet.
Eltern-Taxis sind immer wieder Thema, auch an den Schulen der Stadt Wil. Eltern-Taxis stellen mögliche Gefährdungen von anderen Kindern, aber auch von erwachsenen Fussgängerinnen und Fussgängern sowie weiteren Verkehrsteilnehmenden dar. Deshalb wird aus Sicherheitsgründen aber auch aus entwicklungspsychologischer und gesundheitsfördernder Sicht von Seiten der Schule immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Kinder ihren Schulweg zu Fuss zurücklegen sollen. Während der vergangenen Jahre wurden durch die Stadt Wil im Sinne der Sensibilisierung verschiedene Bemühungen zur Vermeidung von Eltern-Taxis unternommen – Plakataktionen, Berichte in Newslettern und im Magazin «Schule aktuell» oder Thematisierung an Elternabenden, aber auch direktes Ansprechen von Eltern vor Ort beispielsweise. Letztendlich war auch die Definition von Drop-Off-Zonen eine Massnahme, um zumindest die Gefährdung vor Ort zu minimieren. Diese Bemühungen werden fortgeführt, punktuell werden wie etwa im Bereich Plakatkampagnen allfällige Erweiterungen geprüft. Im Weiteren leistet auch die Kantons- und Stadtpolizei immer wieder aktiv Beiträge, um Eltern-Taxis entgegenzuwirken. Auf Anregung der Schulen, in einigen Fällen sogar von Anwohnenden, wurde gegenüber der Polizei auf verschiedene spezifische Gefahrensituationen hingewiesen. Es musste beobachtet werden, dass Eltern-Taxis auf Fussgängerstreifen anhielten oder auf privaten Grundstücken, um die Kinder aus- oder einsteigen zu lassen. In der Vergangenheit haben die Stadt Wil und die Kantonspolizei auch das Anbringen von Fahrverboten geprüft, dies ist aber zumeist aufgrund der Durchfahrtsrechte schwierig zu realisieren. Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen, dass sich dadurch das Problem der Eltern-Taxis nicht einfach verbessert. Kinder werden weiterhin mit dem Auto zur Schule chauffiert, das Aus- und Einsteigen verlagert sich an die Grenze der Fahr- oder Halteverbotszonen. Der Stadtrat möchte dennoch einen Pilot mit einem Halteverbot in einem ausgewählten Schulhaus prüfen. Die Organisation von Pedibussen sodann wurde im Zusammenhang mit der Erstellung des Schulwegkonzeptes in Zusammenarbeit mit ElWiS thematisiert, wobei auf eine weitere Bearbeitung verzichtet wurde: Der Aufwand für die Organisation von Pedibussen ist gross und die konsequente, verbindliche Führung mit den Eltern über eine längere Zeit sehr anspruchsvoll.
Abschliessend kann festgestellt werden, dass die verschiedenen getroffenen Aktivitäten und Massnahmen dazu führen, Eltern-Taxis zu einem gewissen Zeitpunkt zu reduzieren. Es gibt allerdings Eltern, welche sich den Bring- und Abholservice für ihre Kinder aus verschiedenen Gründen nicht nehmen lassen. Diese Eltern sind mit den verschiedensten Hinweisen nicht von einem Verzicht auf das Eltern-Taxi zu überzeugen. Bei diesen muss festgestellt werden, dass sich nach der Durchführung einer Aktion betreffend Verzicht auf das Eltern-Taxi die bisherige Verhaltensweise wieder einschleicht. Die Sensibilisierung und Aufklärung von Eltern und Kinder betreffend Eltern-Taxis bleibt eine Daueraufgabe von Schule, Elternforen, Polizei und weiteren Beteiligten, wobei – dies auch im Vergleich mit anderen Gemeinden – festgestellt werden muss, dass es für die Verminderung oder die Eliminierung von Eltern-Taxis leider kein Patentrezept gibt.
zeiget sich erfreut über die grosse Unterstützung für ihren Vorstoss – sowohl im Parlament wie auch in den Medien und in der Öffentlichkeit: Das zeige, dass das Thema bewege und interessiere. Es sei «ein Teufelskreis» mit diesen Eltern-Taxis: Je mehr Kinder chauffiert werden, desto grösser werde die Gefahr – und je gefährlich es werde, desto mehr Kinder werden wiederum chauffiert. Das Problem sei wie gesagt weitherum erkannt – und dennoch sei die Antwort des Stadtrats eher zahm ausgefallen, und auch der Umstand, dass auf den diesjährigen Schulbeginn nach den Sommerferien keine konkreten Massnahmen umgesetzt worden seien, erachte sie als bedauerlich und verpasste Chance. Schade sei zudem, dass die Kommunikation seitens der Schule zu wenig dezidiert ausfalle – die Kritik an den Eltern-Taxis müsste auch in diesen Kanälen klarer zum Ausdruck gebracht werden. Um Eltern-Taxis zu verhindern, brauche es den Einsatz von verschiedenen Massnahmen und ein konsequenten «Dranbleiben an diesem Thema»
- diese Konsequenz erwarte sie vom Stadtrat und allen beteiligten Stellen. , Vorsteherin des Departements Bildung und Sport BS, bekräftigte, dass Eltern-Taxis in der Tat ein Ärgernis seien – leider seien der Schule in diesem Bereich vielfach die Hände gebunden, nicht zuletzt, weil der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liege. Dennoch wolle man hier als Schule am Ball bleiben – man habe ein Pilotprojekt ins Auge gefasst und in den Budgetentwurf 2018 auch einen Posten für eine Plakatkampagne eingestellt. Ebenso wichtig sei auch, die Eltern zu informieren und in die Pflicht zu nehmen – dies geschehe auf verschiedener Ebene, von Elternabenden bis hin zu Informationsschreiben.
Abschliessend zeigte sich diemit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden.
Ausführliche Informationen zur Parlamentssitzung:
Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann ab Montag online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).Nicht mehr behandelte Geschäfte
An der heutigen Sitzung konnten alle sieben traktandierten Geschäfte behandelt werden.Kommissionsbestellung
An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden keine Mitglieder nicht ständiger Siebner-Kommissionen bekannt gegeben.Parlamentarische Vorstösse
An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden folgende parlamentarischen Vorstösse eingereicht:- Interpellation Marcel Malgaroli (FDP): «Turm», wie weiter?
- Dringliche Motion Roland Bosshart (CVP): Schaffung einer ständigen parlamentarischen Bildungskommission
- Interpellation Erwin Böhi (SVP): Bahnhofpatenschaft auch in Wil
- Interpellation Mark Zahner (SP): Publikationsorgan Wiler Nachrichten