Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung «Neues Lärmgebührenmodell für den Flughafen Zürich»

Der Flughafen Zürich muss gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sein Lärmgebührenmodell anpassen. Der Auftrag ist, die Gebühren so zu gestalten, dass sie Lenkungswirkung haben, das heisst in den sensiblen Tageszeiten und für laute Flugzeuge die Gebühren bedeutend höher sind. Die Flughafen Zürich AG FZAG hat nun einen Vorschlag unterbreitet; das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat dieses neue Lärmgebührenmodell in die Vernehmlassung gegeben.

28. Juni 2017

Die Region Ost - ein Zusammenschluss der Behörden von 77 Gemeinden, der sich für eine gerechte Fluglärmverteilung einsetzt und über 500'000 Einwohnerinnen und Einwohner im Osten des Flughafens Zürich vertritt - hat das vorgesehene Modell der FZAG detailliert geprüft und ist damit nicht einverstanden. Dies insbesondere darum, weil die zu bezahlenden Lärmzuschläge viel zu klein sind und der grösste Teil der vom Flughafen erhobenen Gebühren jeweils Ende Jahr von den Fluggesellschaften zurückgefordert werden kann. Damit, so die Region Ost, ergibt sich «ein Nullsummenspiel, das ganz sicher keine Lenkungswirkung hat». Vor diesem Hintergrund fordert die Region Ost, dass die Gebühren so festzulegen sind, dass sie effektiv eine lärmmindernde Wirkung haben, und zwar über die Ausgestaltung des Flugplanes und über die Wahl der eingesetzten Flugzeugmuster sowie über den Entscheid der Fluggesellschaften im Einzelfall, ob eine Bewilligung für eine Nachtlandung oder einen Nachtstart beantragt werden soll oder nicht. Zudem hat das BAZL dafür zu sorgen, «dass eine wirksame Lärmgebührenregelung, die auch tatsächlich eine Lenkungsfunktion erfüllt, unverzüglich durchgesetzt wird», so die Region Ost weiter.

Die Region Ost stellt in ihrer Stellungnahme drei Anträge: Erstens entspreche der vorgeschlagene Tarif in keiner Weise den vom Bundesverwaltungsgericht verlangten Anforderungen. Aus den vorgenannten Gründen sei die Genehmigung zu verweigern. Zweitens müsse der aktuell angewandte, nicht rechtmässige Tarif raschestmöglich durch einen lenkungswirksamen Tarif im Sinn des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ersetzt werden. Und da die FZAG nicht dazu bereit sei, selber einen lenkungswirksamen Tarif zu erlassen, sei drittens das BAZL als Aufsichtsbehörde dazu zu verpflichten, ihrerseits einen solchen Tarif anstelle der FZAG zu verfügen.

Die Stadt Wil ist Mitglied der Region Ost. Im Rahmen der Vernehmlassung unterstützt sie die Stellungnahme der Region Ost und die darin gestellten Forderungen und Anträge vollumfänglich. Dies hat der Stadtrat Wil am 7. Juni 2017 in einem Schreiben «Vernehmlassung Anpassung Lärmgebührentarif» an das BAZL zum Ausdruck gebracht und bedankt sich bei der Aufsichtsbehörde für die Berücksichtigung dieses Vernehmlassungsbeitrages aus der Stadt Wil. (sk.)