Stimmberechtigte entscheiden am 24. November 2024 über den Nachtrag IV der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung der Stadt Wil regelt unter anderem die Finanzkompetenzen der Stadtbehörden. Dazu gehören die Limiten für den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften. Die heutigen Limiten schränken die Stadtbehörden ein. Der Stadtrat und das Stadtparlament wollen die Finanzkompetenzen erhöhen. Dazu braucht es eine Änderung der Gemeindeordnung, über welche die Stimmberechtigten am 24. November 2024 abstimmen.

28. Oktober 2024

Der Stadtrat erarbeitete einen Vorschlag zur Erhöhung der Finanzkompetenzen. Eine nicht ständige Kommission beriet den Vorschlag und erarbeitete eigene Anträge. Das Parlament nahm die Anträge der Kommission einstimmig an. So wollen Stadtrat und Parlament die Limiten erhöhen:

  • Der Stadtrat soll abschliessend über den Kauf von Grundstücken im Wert von bis zu 4 Millionen Franken entscheiden können. Beim Verkauf von Grundstücken liegt die Limite neu bei 1 Million Franken.
  • Die Liegenschaftenkommission soll neu abschliessend über Käufe im Wert von 4 bis 8 Millionen Franken und Verkäufe von 1 bis 6 Millionen Franken entscheiden können, sofern das qualifizierte Mehr erreicht wird. Fehlt dieses qualifizierte Mehr, entscheidet das Stadtparlament darüber.
  • Ansonsten soll das Stadtparlament neu abschliessend über Käufe im Wert von 8 bis 12 Millionen Franken und Verkäufe von 6 bis 12 Millionen Franken entscheiden.
  • Käufe und Verkäufe über 12 Millionen Franken sollen durch das Stadtparlament bewilligt werden müssen, unterstehen aber zudem dem fakultativen Referendum. Bisher lag diese Grenze bei 6 Millionen Franken.

Der kantonale Richtplan und das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangen eine Siedlungsentwicklung gegen innen. Oder anders gesagt: verdichtetes Bauen. Die Gemeinden können das mit einer aktiven Bodenpolitik unterstützen. Das bedeutet: Die Stadt Wil kauft bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie braucht die Grundstücke jedoch nicht, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Vielmehr tauscht und verkauft die Stadt die Grundstücke oder gibt sie im Baurecht ab. Sie kann so die bauliche Entwicklung stärker steuern. Sie kann zudem die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft oder die Wohnsituation verbessern.

Die Argumente des Stadtrats und des Stadtparlaments
Stadtrat und Stadtparlament empfehlen den Stimmberechtigten ein Ja zur Vorlage. Das sind die Gründe:

  • Die Limiten sind veraltet. Sie entsprechen nicht mehr den stark gestiegenen Preisen auf dem Immobilienmarkt.
  • Die höheren Limiten geben dem Stadtrat und dem Stadtparlament mehr Handlungsspielraum beim Kauf oder Verkauf von strategisch wichtigen Grundstücken. Sie können schneller ein Angebot machen. So kann die Stadt proaktiv auf dem Immobilienmarkt auftreten und eine aktive Bodenpolitik betreiben.
  • Die Verfahren dauern manchen Verkäuferinnen und Verkäufern zu lange. Sie verkaufen dann lieber an private Käuferinnen und Käufer.

Bei einem Ja der Stimmberechtigten gelten die neuen Limiten voraussichtlich ab 1. Januar 2025.

Ausführlichere Informationen sind in der Abstimmungsbroschüre zu finden.