27. April 2022
Das Gericht hat namentlich die ausreichende gesetzliche Grundlage für den Nachtrag zum Schulvertrag vom Februar 2016 bestätigt. Auch die übrigen Einwendungen der Beschwerdeführer wurden abgewiesen. Namentlich sind eine Verletzung der religiösen Neutralität und die geltend gemachte Ungleichbehandlung zwischen Mädchen und Knaben verneint worden.
Gegen den Entscheid ist innert der Frist von 30 Tagen eine weitere Beschwerde an das Bundesgericht möglich. Die Stadt Wil und die Stiftung Schule St. Katharina sind bereits in Kontakt, um die sistierten Vertragsverhandlungen wieder aufzunehmen. Bis diese Verhandlungen abgeschlossen sind, ändert sich für den Betrieb der Schule St. Katharina und die vertraglichen Beziehungen mit der Stadt nichts.