Vier Traktanden an der Parlamentssitzung behandelt

An seiner 5. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament Wil vom Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse Kenntnis genommen. Zudem waren die Beantwortung einer Interpellation «Tragfähigkeit der Wiler Schulen» sowie die Erheblicherklärung zweier parlamentarischer Vorstösse traktandiert. Dabei wurde ein Postulat «Transparenz in der Klassenplanung» erheblich erklärt, eine Motion «Einführung der Volksmotion» wurde nicht erheblich erklärt.

06. April 2017

Entschuldigt warensowie


Behandelte Geschäfte

Gemäss Geschäftsreglement des Stadtparlaments unterbreitet der Stadtrat dem Parlament jährlich Bericht über den Bearbeitungsstand der noch nicht erledigten, erheblich erklärten Motionen und Postulate. Zudem werden die weiteren pendenten Vorstösse und die erledigten Vorstösse aufgelistet.

Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Bericht über den Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse (Stand: 31. Dezember 2016) Kenntnis genommen hat.

Die siebenköpfige, ständige Geschäftsprüfungskommission GPK unter dem Vorsitz vonhat den Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse an einer Sitzung vorberaten. Eintreten auf das Geschäft ist obligatorisch. Seitens der vorberatenden Kommission wird kein eigener Antrag gestellt. Einleitend zeigte GPK-Präsident Daniel Gerber noch einmal kurz die Arbeit der Kommission auf. Dabei habe sie insbesondere feststellen können, dass es keine unbegründeten Verzögerungen bei der Bearbeitung der Vorstösse gegeben habe. Alle Begründungen seien nachvollziehbar und plausibel, so der Schluss der GPK.

Per 31. Dezember 2016 waren 5 Motionen und 1 Postulat anhängig, zudem waren per dieses Datum 3 Postulate und 10 Interpellationen pendent. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 haben Stadtrat und Stadtparlament sodann 23 parlamentarischen Vorstösse – 3 Postulate, 5 Motionen, 12 Interpellationen (davon eine dringlich erklärt) und 2 Anfragen – erledigt.

Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom Bericht über den Bearbeitungsstand der parlamentarischen Vorstösse (Stand: 31. Dezember 2016) Kenntnis genommen hat.





Erwin Böhi (SVP) reichte mit 9 Mitunterzeichneten eine Motion ein mit dem Ziel, die Volksrechte mit der Einführung einer Volksmotion zu erweitern. Begründet wird der Antrag mit dem vom Stadtrat neu ausgearbeiteten Partizipationsreglement. Dieses sehe unter anderem vor, dass in Wil wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer beim Stadtparlament einen Vorstoss über Sachverhalte des städtischen Lebens einreichen können. Der Motionär sieht darin eine Benachteiligung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, zumal diese auf politische Geschäfte nur mittels einer unverbindlichen Petition oder einer Volksinitiative mit 750 Unterschriften Einfluss nehmen könnten. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, dem Stadtparlament eine Ergänzung der Gemeindeordnung, mit welcher die Volksmotion eingeführt werden soll, vorzulegen. Dabei soll die notwendige Unterschriftenzahl derjenigen der Ausländerinnen und Ausländer im Partizipationsreglement entsprechen.

Die Motion sei nicht erheblich zu erklären.

Das kantonale Gemeindegesetz gibt vor, welche politischen Rechte auf Gemeindeebene gelten können, wenn diese in der Gemeindeordnung verankert sind. Seit 2010 gibt es dabei im Kanton St.Gallen drei neue Volksrechte - den Eventualantrag, den Volksvorschlag und die Volksmotion. Die ersten beiden Instrumente beziehen sich auf das Urnenabstimmungsverfahren; die Volksmotion hingegen ermöglicht es den Stimmberechtigten, vom Rat die Ausarbeitung einer Vorlage zu verlangen und damit ein Sachgeschäft zu initiieren - sie hat damit in materieller Hinsicht die gleiche Bedeutung wie die Einreichung einer Motion im Stadtparlament. Es handelt sich somit um ein Parallelinstrument durch die Stimmbürgerschaft anstelle des sie vertretenden Stadtparlaments. Im Rahmen der partizipativen Erarbeitung der definitiven Gemeindeordnung der Stadt Wil wurden auch die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung intensiv beraten, dabei standen auch der Volksvorschlag und die Volksmotion konkret zur Diskussion. Der Beirat hatte sich in einem ersten Schritt dafür ausgesprochen, beide Instrumente näher zu prüfen. Der Stadtrat erachtete die Einführung dieser beiden neuen Volksrechte für eine Gemeinde mit Stadtparlament wie Wil indes nicht als opportun; der Beirat folgte letztlich dieser stadträtlichen Auffassung und lehnte die Aufnahme beider Volksrechte einstimmig ab.

Der Motionär beantragt nun die Einführung der Volksmotion. Aus Sicht des Stadtrats haben sich seit den Beratungen zur Gemeindeordnung keine neuen wesentlichen Gesichtspunkte für eine Neubeurteilung ergeben. Auch kann mit der Einführung des Partizipationsreglements nicht von einer Benachteiligung der Stimmbürgerschaft gesprochen werden, wie der Motionär kritisiert. Mit der Einführung der Volksmotion würde vielmehr das Motionsrecht der Parlamentsmitglieder als Vertretende der Stimmbürgerschaft geschwächt werden – in einer Parlamentsgemeinde ist deshalb ein materiell identisches Motionsrecht durch die Stimmbürgerschaft nicht angezeigt.

betonte in seinen einleitenden Ausführungen noch einmal die Bedeutung dieses Instruments – die Volksmotion schaffe einen Ausgleich mit Blick auf den vom Parlament gutgeheissenen Partizipationsvorstoss respektive auf die dadurch hervorgegangene Ungleichbehandlung von Schweizern und Ausländern. Die Einführung einer Volksmotion sorge für eine Gleichbehandlung der gesamten Bevölkerung und trage keineswegs zu einer Schwächung des Stadtparlaments bei, so der Motionär. Diese Kritik der Ungleichbehandlung liessnicht gelten – es gebe auch mit dem Partizipationsvorstoss keine Diskriminierung, daher sei das Instrument der Volksmotion nicht notwendig.

Die Motion «Einführung der Volksmotion» sei nicht erheblich zu erklären.





Roland Bosshart-Schaffhauser hat am 12. Januar 2017 zusammen mit 20 Mitunterzeichneten ein Postulat mit der Überschrift «Transparenz in der Klassenplanung» eingereicht. Die Klassen- und Schulraumplanung hätten wesentlichen Einfluss auf die Finanzen der Stadt Wil und es würden die grundsätzlichen Darlegungen respektive eine Gesamtschau bezüglich Klassen- und Schulraumbedarf fehlen. Im neuen Schulrat seien mit einer Ausnahme die Parteien nicht vertreten und somit sei der Informationsfluss aus dem Departement Bildung und Sport in die Fraktionen nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger sei es deshalb, bereits zum heutigen Zeitpunkt und vor Abschluss des Projektes «Schule 2020» regelmässig Informationen betreffs der erwähnten Planungen zu erhalten. Gleichzeitig sei zu prüfen, wie und zu welchem Zeitpunkt das Stadtparlament (evtl. via GPK) umfassend und jährlich über die Klassen- und Schulraumplanung informiert werden könnte. Der Stadtrat wird deshalb eingeladen, darzulegen, in welcher Form in Zukunft eine solche Information über die Klassen- und Schulraumplanungen an den Schulen der Stadt Wil zuhanden des Stadtparlaments erfolgen kann.

Das Postulat sei erheblich zu erklären.

Jedes Jahr wird bei der Budget-Erstellung die Klassenplanung für das kommende Schuljahr hinterlegt. Auf der Grundlage der Anzahl Kinder im Vorschulalter wird jeweils auch die Entwicklung der Schülerzahlen für weitere zwei bis drei Jahre prognostiziert. Die konkrete, operative Umsetzung der Klassenplanung im Hinblick auf das nächste Schuljahr erfolgt kurz nach Beginn des zweiten Schulsemesters im Departement Bildung und Sport in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen.

Seit einigen Jahren wurde keine kontinuierliche Langfristplanung betreffend Schülerzahl sowie über den vorhandenen Schulraum mehr vorgenommen; die letzte Schulraumplanung der ehemaligen Stadt Wil stammt aus dem Jahr 2003, die letzte Prognose für die Schülerzahlen aus dem Jahr 2009. In der Zwischenzeit erfolgte die Gemeindevereinigung von Bronschhofen und Wil. Mit Beschluss vom 24. September 2015 hat das Stadtparlament im Rahmen des Projektes Schule 2020 einem Kredit zugestimmt, um sowohl die Schulplanung als auch die Schulraumplanung zu bearbeiten. Das Projekt Schule 2020 ist zwischenzeitlich gestartet. Die Analyse zu den Schulräumen sowie die Berechnungen der Schülerprognosen wurden von Basler&Hofmann bereits angegangen. Nach Vorliegen der Ergebnisse zur strategischen Ausrichtung und der Grundlagen für die Beschlussfassung über Varianten von geeigneten Oberstufenmodellen wird die Weiterbearbeitung der Schulraumplanung erfolgen. Damit eine kontinuierliche mittel- und langfristige Planung sichergestellt werden kann, ist nach Abschluss des Projektes 2020 die Fortschreibung von Schulplanung und Schulraumplanung in regelmässigen Abständen bereits vorgesehen. Gemäss Art. 9 lit. c der Schulordnung ist der Stadtrat für die Beschlussfassung zu Schulplanung und Schulraumplanung zuständig. Der Schulrat berät den Stadtrat hingegen in strategischen Fragestellungen. Es erscheint jedoch als zielgerichtet, auch das Stadtparlament in geeigneter Form über Mittel- und Langfristplanung zu informieren, damit politische Inputs frühzeitig eingebracht werden können. Das Postulat ist deshalb als erheblich zu erklären.

betonte in seinen einleitenden Ausführungen noch einmal die Wichtigkeit einer hohen Transparenz für die Arbeit der Exekutive – sie könne damit aufzeigen, was sie mache respektive was sie nicht mache und wieso. Sodann kritisierte der Postulant, dass die Planungen nicht mehr einem aktuellen Stand entsprechen, sondern bereits einige Jahre alt seien – hier gelte es, aktuelle Informationen zusammenzutragen, da es insbesondere bei der Schul- und Klassenplanung schnell auch um hohe Beträge gehen könne.hielt fest, dass man dieses Anliegen gerne aufnehme und die entsprechenden Informationen auf einen aktuellen Stand bringen wolle – diese Angaben seien nicht zuletzt auch im Projekt «Schule 2020» relevant. Diesprach sich für die Erheblicherklärung aus – man unterstütze dieses Anliegen. Sodann hielt die Fraktion fest, dass die in der stadträtlichen Antwort erwähnte fehlende Vertretung der Parteien im Schulrat in der Tat ein Problem sei – dies wirke sich negativ auf den aktiven Einbezug und den Informationsfluss aus. Dies liege insbesondere auch in der neuen Ausrichtung des Schulrats begründet, die mit der neuen Gemeindeordnung neu als «apolitisches», strategisches Gremium konzipiert worden sei. Die Fraktion GRÜNE prowil habe sich damals gegen diese neue Ausrichtung und für die Schaffung einer parlamentarischen und damit klar auch politischen Schul- respektive Bildungskommission ausgesprochen habe. Diesprach sich gegen die Erheblicherklärung des Vorstosses aus – man sehe nicht, was dieses Postulat im Schulalltag bringe. Ressourcen sollten nicht in ein Papier, sondern in eine gerechte Schul- und Klassenzuteilung investiert werden. Im Vorstoss würden zudem die strategische Ebene und die operative Ebene vermischt – erstere obliege dem Parlament, letztere dem Departement Bildung und Sport. Diebegrüsste die Erheblicherklärung des Postulats – der Informationsfluss sei wichtig für das Parlament und die Öffentlichkeit. Zudem sei eine rechtzeitige strategische Planung eine zentrale Voraussetzung für die nachfolgende operative Umsetzung – und hierfür seien aktuelle Grundlagen zwingend. Diehielt fest, dass die Klassenplanung und -bildung nicht zuletzt auch eine grosse finanzpolitische Dimension haben – nicht vollständig belegte Klassen können erhebliche Kostenfolgen haben. Dabei habe dies keine negativen Auswirkungen auf die Schul- oder Unterrichtsqualität, solange die Klassengrössen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Bandbreiten liegen. Ob es bei der Klassenzuteilung in der Stadt Wil betreffend Transparenz «noch Luft nach oben gebe», könne die FDP aktuell nicht beurteilen. Klar sei aber: Diese Transparenz wäre notabene den Eltern der Schülerinnen und Schüler geschuldet, nicht dem Parlament – dies zu ändern hiesse, in die politische Gewaltentrennung einzugreifen respektive operative und strategische Ebenen zu vermischen. Daher spreche sich die FDP gegen die Erheblicherklärung aus – es gebe mit Rechnung, Budget oder Geschäftsbericht bereits genügend Instrumente für eine Berichterstattung, sodass es keine weitere Berichterstattung brauche.

Das Postulat «Transparenz in der Klassenplanung» sei erheblich zu erklären.Das Geschäft ist somit an den Stadtrat überwiesen.





Roland Bosshart-Schaffhauser (CVP) hat am 8. Dezember 2016 zusammen mit 39 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Tragfähigkeit der Wiler Schulen» eingereicht. In diesem Vorstoss werden vom Stadtrat Antworten zu sechs Fragen erwartet.

In seiner Antwort geht der Stadtrat auf die sechs gestellten Fragen ein. Dabei zeigt er die Entwicklung der Anzahl Kinder und Jugendliche in Sonderschulen und Heimen auf: Im Schuljahr 2007/08 waren insgesamt 2'627 Kinder in der ehemaligen Gemeinde Bronschhofen und der Stadt Wil schulpflichtig. Davon besuchten 54 Kinder eine Sonderschule. Im aktuellen Schuljahr 2016/17 werden von 2'652 Kindern insgesamt 82 in einer Sonderschule unterrichtet. Sodann beleuchtet die stadträtliche Antwort die Ziele und Wirkungen der Schulsozialarbeit: Als eines der wesentlichen Ziele bei der Einführung wurde die Stärkung der Schulen im Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern und negativen Gruppendynamiken genannt. Diese Ziele konnten erreicht werden. Betreffend den Hauptgründe für die Sonderschulzuweisungen zeigt die Antwort des Stadtrats einige wesentliche Entwicklungen auf: In den vergangenen zehn Jahren blieb die Zahl der Zuweisungen von Kindern mit kognitiven Einschränkungen in eine Sonderschule konstant. Jeweils 22 bis 26 Kinder wurden in einer Sonderschule unterrichtet. Bei bis zu sechs Kindern pro Jahr wird eine Hör-, Seh- oder körperliche Behinderung diagnostiziert, welche eine Sonderbeschulung notwendig macht. Bei Kindern mit einer Sprachbehinderung oder bei verhaltensauffälligen Kindern kann hingegen eine Veränderung festgestellt werden. Diese Anzahl hat sich in den vergangenen Jahren erhöht, ebenso die Zahl im Bereich von Spracherwerbsstörungen und bei Verhaltensmässigen Auffälligkeiten bereits bei jüngeren Kindern. Zudem zeigt sich ein Anstieg an Kindern mit multiplen Problemen. Die öffentliche Volksschule stösst dabei an ihre Grenzen und es muss vermehrt eine Beschulung ausserhalb der Regelschule bzw. eine Sonderbeschulung verfügt werden.

Trotz dieser Entwicklungen kann die Tragfähigkeit der öffentlichen Schulen der Stadt Wil zum heutigen Zeitpunkt noch sichergestellt werden. Sofern künftig gerade auch im Kindergartenalter noch vermehrt Kinder mit multiplen und umfassenden Förderbedürfnissen festgestellt werden, ist das Erreichen einer Belastungsgrenze indes nicht ausgeschlossen. Die Integration und die spezifische Förderung sind im System der öffentlichen Schule eine Herausforderung. Diesen Herausforderungen stehen verschiedene direkte Lenkungsmöglichkeiten im Schulsystem gegenüber. In erster Linie sind dies kompetente und gut ausgebildete Lehrpersonen, welche sich durch eine ausgezeichnete Klassenführung, individualisierenden Unterricht und eine schülerorientierte Förderung auszeichnen. Damit Lehrpersonen diese Leistungen erbringen können, sind gut funktionierende und unterstützende Schulhausteams erforderlich. An den Schulen der Stadt Wil wurden mit der institutionalisierten Zusammenarbeit und der Einführung der kooperativen Unterrichtsentwicklung in diesem Bereich Grundlagen gelegt. Eine Schulführung, welche sich auch an den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet orientiert, schafft Motivation und spornt zu steter Weiterentwicklung an. Die Schulführung in den einzelnen Schuleinheiten darf als wertschätzend und fördernd bezeichnet werden. In den jährlichen Mitarbeitendengesprächen werden die aktuelle Situation, die persönliche Befindlichkeit, aber auch die Zielerreichung und die individuellen Weiterbildungsbedürfnisse besprochen. Lehrpersonen werden in ihren individuellen Weiterbildungsbemühungen unterstützt. Durch die veränderten Bedingungen in den Anforderungen an den Unterricht wird der Bedarf an Weiterbildung tendenziell zunehmen. Eine gezielte und schülerorientierte Klassenführung benötigt zudem genügend Ressourcen, sei es für Teamteaching, Förderlektionen von Kindergruppen oder im Einzelsetting. Im Rahmen der Definition der Personalpools für die einzelnen Schuleinheiten ist dies zu berücksichtigen. Und nicht zuletzt sollen auch die Lernräume ein motivierendes und ansprechendes Lernklima ausstrahlen. Dies bedeutet unter anderem, angepasste Grösse der Klassenzimmer und eine genügende Anzahl von Gruppenräumen. Im Projekt Schule 2020 wird die Schulraumplanung bereits aktiv bearbeitet.

Betreffend der Verminderung der Anzahl der Weisungen in einer Sonderschule verweist der Stadtrat auf verschiedene Massnahmen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der ersten Lebensjahre zwischen Geburt und Schuleintritt für die Entwicklung eines Menschen wurde beispielsweise die frühe Förderung zum Legislaturziel für die Legislatur 2013-2016 erklärt und die Erarbeitung eines umfassenden Konzepts für eine Politik der frühen Kindheit in der Stadt Wil in Auftrag gegeben. Eine interdepartementale Projektgruppe hat in der vergangenen Legislatur die Situation in der Stadt Wil analysiert und ein Konzept «frühe Förderung» erarbeitet. Dieses schlägt sechs Stossrichtungen für eine wirkungsvolle Politik der frühen Kindheit vor: Fördern der Vernetzung der Angebote, Ausbau der Koordination und Kooperation; Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung; Ausbau Spielgruppenangebot; Sicherstellen Früherkennung von Förderbedarf; Sicherstellen von Begleit- und Unterstützungsangeboten zu Hause; Prüfen eines Familienzentrums im Rahmen des «projet futur». Als weitere Massnahme sind im lokalen Förderkonzept und bei der Festlegung des Personalpools für die Schulen der Stadt Wil genügend Ressourcen bereitzustellen. Auch die schulergänzende Betreuung leistet einen wertvollen Beitrag an die Tragfähigkeit der Wiler Schulen. Mit der Etablierung der Tagesstrukturen auf das Schuljahr 2016/17 wurde die Grundlage dazu geschaffen. Ziel ist es, die Tagesstrukturen weiterzuentwickeln. Ein gemeinsames pädagogisches Konzept und damit auch einer engeren Verknüpfung von Schule und schulergänzender Betreuung wäre dann ein massgeblicher Schritt hin zu einer Schule mit Tagesschulcharakter. Der Stadtrat hat in der Beantwortung der Interpellation «Familienfreundliche Tagesschulen» von Susanne Gähwiler (SP) bereits in Aussicht gestellt, dass im Projekt Schule 2020 der Aufbau einer Tagesschule geprüft wird. Zudem wurde der Stadtrat mit der Erheblicherklärung des Postulats «Tagesschulen in der Stadt Wil» von Adrian Bachmann (FDP) vom Stadtparlament beauftragt, Bericht über die Führung von Tagesschulen zu erstatten.

Es ist das Ziel der Schulen der Stadt Wil, dass die Kinder ihren Fähigkeiten entsprechend gefordert und gefördert werden und die Schule, wenn immer möglich, an ihrem Wohnort und in ihrem gewohnten Umfeld besuchen können. Die Lehrpersonen werden in ihrem Berufsauftrag und in ihren Weiterbildungsbemühungen unterstützt. Verschiedene Beratungsangebote stehen für Eltern und Lehrpersonen zur Verfügung. Die Eltern ihrerseits werden beispielsweise bei verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit aufgefordert und verpflichtet. Zudem ist bei der Klassenplanung auf vertretbare Klassengrössen zu achten und der Schulraum so zu gestalten, dass ein gutes Lern- und Arbeitsklima entstehen kann. Hier dürfen Antworten im Teilprojekt Schul- und Schulraumplanung erwartet werden.

Einleitend brachte dernoch einmal seine Besorgnis zum Ausdruck, dass zu viele Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen zugewiesen werden. Diese Anzahl sei in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Sodann ging er auf die Ressourcen und die Wirkung der Schulsozialarbeit, auf die Gründe für die Sonderschulzuweisungen, auf die Zunahme an Kindern mit multiplen Problemen respektive mit Verhaltensauffälligkeiten sowie auf die Beschulung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern in den Regelklassen an den Schulen der Stadt Wil ein. Die vom Stadtrat aufgezeigten Massnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit – insbesondere die frühe Förderung, die Optimierung der schulergänzenden Betreuung und das lokale Förderkonzept – seien zu begrüssen und würden von ihm unterstützt, so der Interpellant.hielt fest, dass die Stadt Wil mit den Zahlen an Sonderschulzuweisungen ziemlich genau im kantonalen Schnitt von 3 Prozent liege. Aber abgesehen von den blossen Zahlen: Jede dieser Zuweisungen in eine Sonderschule bedeute eine externe Beschulung und damit auch einen grossen Einschnitt für das betroffene Kind und seine Familie. Es gelte, jeden Fall sorgfältig zu behandeln. Mittels geeigneter Weiterbildungen für die Lehrpersonen sollen hier Ressourcen geschaffen werden, damit Beschulungen in den Regelklassen möglich sind.

Abschliessend zeigte sich dermit der ausführlichen Antwort des Stadtrats mehrheitlich zufrieden, einzig die im Vorstoss nicht explizit formulierte Frage des Controllings bezüglich Sonderschulzuweisungen sei nicht beantwortet.





Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).






Nicht mehr behandelte Geschäfte

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments konnten alle vier Traktanden behandelt werden.


Kommissionsbestellung

An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden keine Mitglieder nicht ständiger Siebner-Kommissionen bekannt gegeben.


Parlamentarische Vorstösse

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden folgende parlamentarischen Vorstösse eingereicht
  • Dringliche Interpellation Neues Baureglement Stadt Wil
  • Interpellation Lindenhofquartier – Beschleunigung des «projet futur»


Schluss der Sitzung

bedankte sich am Ende der Sitzung mit einem Geschenk beimfür seine Arbeit, die er seit dem Abgang von Stadtschreiber Christoph Sigrist für das Stadtparlament geleistet habe – mit dem Stellenantritt des neuen Stadtschreibers Hansjörg Baumberger am kommenden Montag, 10. April 2017, ende diese bravourös gemeisterte Stellvertretung. Sodann schloss sie die heutige Sitzung um 17.55 Uhr.