Wahlvorschläge für zweiten Wahlgang einreichen

Bei den kommunalen Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025-2028 konnten im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 drei Sitze im Stadtrat besetzt werden. Für die restlichen zwei Sitze in der fünfköpfigen Exekutive findet am 24. November 2024 ein zweiter Wahlgang statt. Wahlvorschläge können wiederum online eingereicht werden. Die Frist dafür ist Freitag, 27. September 2024, um 16 Uhr.

23. September 2024

Im zweiten Wahlgang ist auch eine stille Wahl möglich. Dies ist dann der Fall, wenn für die zwei noch nicht besetzten Sitze im Stadtrat nur zwei Wahlvorschläge eingehen. Weiterführende Informationen und eine Anleitung für die Erfassung von Wahlvorschlägen sind hier zu finden.