Zuteilungspraxis zur Mädchensekundarschule St. Katharina und Übernahme des Schulgeldes durch die Stadt Wil bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts beibehalten

Im Februar 2016 hatte das Stadtparlament Wil das Geschäft «Projekt Schule 2020 / Parteiwechsel beim Schulvertrag / Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung St. Katharina» beraten und diesen Nachtrag genehmigt. Das Referendum gegen diesen Beschluss wurde nicht ergriffen. Im Nachgang zur Februar-Parlamentssitzung reichten die Jungen Grünen Wil-Fürstenland als Partei und als Einzelpersonen beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen eine Abstimmungsbeschwerde respektive aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Beschluss ein und machten Verfahrensmängel geltend. Im Februar 2017 teilte das Departement des Innern DI des Kantons St.Gallen mit, dass auf diese Abstimmungsbeschwerde nicht eingetreten werden könne, weil die Beschwerdefrist verpasst worden sei.

17. Mai 2017

Gegen diesen Entscheid des DI haben die Jungen Grünen Wil-Fürstenland Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen eingereicht; dieses Verfahren ist derzeit noch hängig. In ihrer Beschwerde beantragten die Jungen Grünen Wil-Fürstenland im Sinne einer vorsorglichen Massnahme, dass während der Verfahrensdauer Sekundarschülerinnen aus der ehemaligen Gemeinde Bronschhofen durch die Beschwerde keinen Nachteil erleiden. Das heisst, dass bis zum Abschluss des Verfahrens den Sekundarschülerinnen des gesamten Gemeindegebiets inklusive der neuen Ortsteile Bronschhofen und Rossrüti der Besuch der Mädchensekundarschule St. Katharina für das Schuljahr 2017/18 unentgeltlich ermöglicht werden kann. Die Stadt Wil wie auch die Stiftung Schule St. Katharina haben diesen Antrag in ihren jeweiligen Stellungnahmen unterstützt - dies im Sinne der Gleichbehandlung für alle Sekundarschul-Mädchen aus dem gesamten Stadtgebiet bezüglich der Schulgeldzahlungen durch die Stadt Wil.

Mit Schreiben vom 10. Mai 2017 hat das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen verfügt, dass dem Gesuch aller Verfahrensbeteiligten entsprochen wird: Die Stadt Wil wird für die Dauer des Beschwerdeverfahrens angewiesen, die bisherige Zuteilungspraxis zur Mädchensekundarschule St. Katharina samt Übernahme des Schulgeldes im Schuljahr 2017/18 und gegebenenfalls auch 2018/19 wie im Schuljahr 2016/17 fortzuführen sowie Schülerinnen aus dem Gemeindegebiet, welche bereits vor dem Schuljahr 2016/17 in die Mädchensekundarschule St.Katharina eingetreten sind, weiterhin das jährliche Schulgeld zu bezahlen. Der Stadtrat und der Stiftungsrat der Schule St. Katharina begrüssen diese Verfügung, weil sie bis zum Vorliegen des Entscheides des Verwaltungsgerichts für Klarheit sorgt, dies auch mit Blick auf die anstehenden Schulzuteilungen für das Schuljahr 2017/18 in Wil. (sk.)



Für die heutigen Sechstklässlerinnen an den Schulen der Stadt Wil steht im August 2017 der Übertritt in die Oberstufe bevor. Auf dem Zuweisungsformular erhielten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, den Wunsch nach einer Zuteilung in die Mädchensekundarschule St. Katharina anzugeben.

Bei der Zuweisung in die Mädchensekundarschule St. Katharina gilt es, die vom Stadtparlament im Nachtrag I zum Schulvertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina festgelegte Regelung zu beachten. Der Anteil der dem St. Katharina zugewiesener Mädchen an der gesamten Sekundarschülerinnenzahl eines Jahrganges darf maximal 70 Prozent betragen.

Die Anzahl Neueintritte von Mädchen mit Wohnsitz in Wil in die 1. Sekundarklasse auf Schuljahresbeginn 2017/18 wurde mit Stichdatum 30. April 2017 ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Anzahl der Zuteilungswünsche für die Mädchensekundarschule St. Katharina diese Quote von 70 Prozent übersteigt. Deshalb musste für die Zuteilung in die Mädchensekundarschule St. Katharina eine Auslosung angeordnet werden. Diese Auslosung wurde auf Mittwoch, 24. Mai 2017, festgesetzt und wird vom Amtsnotariat Wil durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten wurden über dieses Verfahren in Kenntnis gesetzt, sie werden nach der Auslosung schriftlich über die Schulhaus- und Klassenzuteilung informiert.(sk.)