Vermeiden Sie VerfahrensfehlerAm 1. Januar 2023 hat die Stadt Wil das totalrevidierte Vollzugsreglement zum Energiefondsreglement in Kraft gesetzt. Seither wurden im Bereich der Fördermassnahmen weitere Anpassungen vorgenommen. Der Energiefonds der Stadt Wil unterstützt Fördergesuche auf dem Gebiet der Stadt Wil in den Versorgungsgebieten der Elektrizitätsversorger, welche in den Energiefonds einzahlen. Die Stadt Wil unterstützt folgende Energiefördermassnahmen:
- MINERGIE-P bei Neubauten
- Energetische Erneuerung der Gebäudehülle, Einzelbauteil
- Ersatz elektrische und fossile Heizungen durch Wärmepumpe
- Solarstromanlagen (Photovoltaik)
- Cargo-Bike mit elektrischer Tretunterstützung
- AKTION Velo-Gross-Anhänger mit integrierten Bremsen
Die Stadt Wil ermöglicht zudem eine Vorgehensberatung für die energetische Optimierung von Liegenschaften und Privathaushalten. Eine maximal dreistündige Erstberatung ist für die Einwohnenden und Eigentümer von Liegenschaften in der Stadt Wil kostenlos. Bei Interesse kontaktieren Sie die Fachstelle Energie der Stadt Wil.
Neuregelung bei der Bearbeitung von Fördergesuchen Ab dem 1. August 2025 übernimmt die Energieagentur St.Gallen GmbH die Bearbeitung aller ab diesem Datum neu eingegangenen Fördergesuche. Fördergesuche, die vor dem 1. August 2025 bei der Stadt Wil eingingen, bearbeitet weiterhin die Fachstelle Energie der Stadt Wil. |
Gesuchseinreichung ab dem 1. August 2025
Neue Fördergesuche müssen im e-Förderportal der Energieagentur St.Gallen GmbH eingereicht werden. Bestehende Benutzerkonten können dafür verwendet werden.
- Zugang e-Förderportal Energieagentur St.Gallen GmbH: https://efoerderportal.sg.ch/
- Kontakt bei Fragen zur Gesuchseingabe und den Fördermassnahmen: Energieagentur St.Gallen GmbH
Vor dem 1. August 2025 eingereichte Gesuche
Gesuche, die von der Fachstelle Energie der Stadt Wil mit einem Bestätigungsschreiben eine Zusage erhalten haben, werden bis zu deren Abschluss durch die Fachstelle Energie bearbeitet.
Zugang zum Online-Schalter der Stadt Wil (Übersicht der eingereichten Gesuche): LINK
Zugang zum Online-Schalter mit den Gesuchen wird derzeit migriert. Dieser Vorgang sollte bald abgeschlossen sein.
Abschlussunterlagen einreichen an: energieberatung@stadtwil.ch
Vermeiden Sie Verfahrensfehler Es ist wichtig, Gesuche frühzeitig einzureichen sowie die Bestätigung abzuwarten. Der Baubeginn muss nach dem Versand der Bestätigung erfolgen, sonst kann keine Förderung ausgerichtet werden. |
Weiterführende Links
- Energiefondsreglement
- Vollzugsreglement zum Energiefondsreglement
- Förderrechner
- Flyer_Veloanhaenger.pdf