Taxiunternehmen müssen für jedes in Betrieb gesetzte Fahrzeug eine Bewilligung einholen. Die Bewilligung A (Standplatz auf öffentlichem Grund am Bahnhof) wird alle 5 Jahre öffentlich ausgeschrieben. Die Bewilligung B (Standplatz auf privatem Grund) kann jederzeit beantragt werden.
Taxiwesen - Taxibewilligung beantragen
TAXIWESEN_Bewilligung_A.pdf