Schutzverordnung der Stadt Wil

Änderungsauflage

Der Stadtrat Wil hat am 31. August 2022 die revidierte Schutzverordnung erlassen und diese vom 24. Oktober bis 22. November 2022 öffentlich aufgelegt.

Die Bearbeitung der zahlreichen Einsprachen hat viel Zeit beansprucht. Wo zur Erhebung des Sachverhalts erforderlich, fanden Augenscheine und Einspracheverhandlungen statt. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2025 verschiedene Änderungen gegenüber der Auflage vom 31. August 2022 beschlossen.

Gegenstand:
01_Schutzverordnung_Wil_Sued_Aenderungen_1-5000.pdf
02_Schutzverordnung_Wil_Nord_Aenderungen_1-5000.pdf
03_Schutzverordnung_Reglement_Aenderungenhervorgehoben.pdf
04_Planungsbericht_Schutzverordnung_Änderungen hervorgehoben.pdf
05_Planungsbericht_Schutzverordnung.pdf

Zusammengeführte Pläne zur Ansicht:
06_Schutzverordnung_Wil_Sued_1-5000.pdf
07_Schutzverordnung_Wil_Nord_1-5000.pdf


Auflagefrist:
Gestützt auf Art. 41 PBG liegt die Änderung der Schutzverordnung – bestehend aus Schutzplan und -reglement – vom 29. August bis 29. September 2025 bei der Stadtkanzlei, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, sowie beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen, zur Einsichtnahme öffentlich auf.


Einsprache:

Innert der Auflagefrist kann gegen die Änderungen gegenüber der Auflage vom 31. August 2022 beim Stadtrat Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.