Keine Leerung der 40 Liter Bioabfuhr-Behälter ab 2026
Ab 1. Januar 2026 werden die 40 Liter Bioabfuhr-Behälter nicht mehr geleert. Die Gründe hierfür sind:
- Die körperliche Belastung der Mitarbeitenden wird verringert, da alle grösseren Behälter mit einer Kammschütt-Vorrichtung ausgerüstet sind. Durch diese Vorrichtung kann das Entsorgungsfahrzeug die Behälter hydraulisch anheben. Bei den kleinen Behältern fehlt diese Hebehilfe.
- Das Ausschütten der kleinen Behälter ist auf Grund der Bauweise der neuen Elektro-Entsorgungsfahrzeuge erschwert.
- Im Gebiet des Zweckverbands Abfallverwertung Bazenheid (ZAB), welche mehrere Gemeinden in der Region umfasst, werden generell keine so kleinen Behälter mitgenommen. Die Stadt Wil bildete bisher eine Ausnahme. Im Sinne einer Vereinheitlichung wird das Angebot ab 1. Januar 2026 an die anderen Gemeinden angeglichen.
Die grösseren Behälter ab 80 Liter Fassungsvolumen sind von dieser Änderung nicht betroffen und können weiterhin verwendet werden.
Abschaffung der Abfallmarken / Ersatz durch Sperrgutmarken
Seit dem ersten September 2025 gehören die ZAB-Gebührenmarken der Vergangenheit an. Die bisherigen Gebührenmarken wurden abgeschafft und durch eine Sperrgutmarke abgelöst. Die sich jedoch noch im Umlauf befindenden Gebührenmarken behalten nach wie vor ihren Wert.
Im Dezember 2024 hat der ZAB informiert, dass im Verlaufe des Jahres 2025 die Produktion und der Verkauf der bisherigen 2-Franken-Gebührenmarken eingestellt und durch eine blaue 6-Franken-Sperrgutmarke abgelöst wird. Diese können nach wie vor an den bekannten Verkaufsstellen bezogen werden.
Die Mitnahme von Kleinsperrgut (max. 15 kg für CHF 6.-) und Grobsperrgut (max. 35 kg für CHF 12.-) bleibt somit mit den neuen Marken bestehen. Für die Bereitstellung des Hauskehrichts verwenden Sie bitte die blauen ZAB-Gebührensäcke, die in den handelsüblichen Grössen – 17-Liter, 35-Liter, 60-Liter und 110-Liter - gekauft werden können
Besten Dank für Ihr Verständnis.