Erfahren Sie hier, ob Ihr Bauprojekt bewilligungspflichtig ist und welche Unterlagen sie einreichen müssen.
Die örtliche Baubehörde prüft die eingegangenen Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und führt das entsprechende Verfahren durch. Sind kantonale Bewilligungen erforderlich, so nehmen auch die kantonalen Fachstellen dazu Stellung. Fehlende Unterlagen werden von den Bewilligungsbehörden in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen beim Gesuchsteller eingefordert. Wo erforderlich, werden Bauanzeigen an die betroffenen Anstösser versendet sowie das Baugesuch gegebenenfalls öffentlich aufgelegt.