Das Einwohneramt erteilt im Rahmen des Datenschutzes Adressauskünfte an Privatpersonen, Firmen und Institutionen. Für eine Adressauskunft wird ein Interessennachweis (Erklärung/Grund für die Adressanfrage) benötigt (z. Bsp. Rechnung, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertrag, usw.)
Je genauer die Angaben zur gesuchten Person sind, desto einfacher lässt sich die gesuchte Person finden. Zusätzliche nützliche Informationen bitte im Feld Kommentar eintragen.
Adresssperre
Wer ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann vom Einwohneramt verlangen, dass die Bekanntgabe von bestimmten Personendaten gesperrt wird.
Die Sperre darf jedoch durchbrochen werden, wenn durch die Sperrung die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe des verantwortlichen Organs verunmöglicht wird. Zu einer solchen Aufgabe gehört beispielsweise auch die Einforderung einer nachgewiesenen Geldschuld.