Das Einwohneramt erteilt im Rahmen des Datenschutzes Adressauskünfte an Privatpersonen, Firmen und Institutionen.
Für eine Adressauskunft wird ein Interessennachweis (Erklärung/Grund für die Adressanfrage) benötigt (z.B. Rechnung, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertrag, usw.)
Je genauer die Angaben zur gesuchten Person sind, desto einfacher lässt sich die gesuchte Person finden. Zusätzliche nützliche Informationen bitte im Feld Kommentar eintragen.