Wer sich vorübergehend länger als drei Monate in einer anderen Gemeinde ausserhalb der Stadt Wil aufhalten will, benötigt für die Begründung des Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalt) einen Heimatausweis. Voraussetzung ist die Beibehaltung des Lebensmittelpunktes am Ort der Niederlassung.
Der Heimatausweis wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt. Personen mit Heimatausweis müssen sich beim Einwohneramt des Aufenthaltsortes persönlich innerhalb von 14 Tagen anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.
Wir empfehlen Ihnen, den Heimatausweis erst dann zu bestellen, wenn der Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) am Aufenthaltsort bewilligt ist. So können allfällige Kosten für einen Heimatausweis bei Ablehnung eingespart werden.