An seiner 10. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament Wil die Leistungsvereinbarung mit der Wiler Sportanlagen AG WISPAG beraten und genehmigt sowie das Energiekonzept 2017 für die Bereiche Wärme, Strom und Mobilität diskutiert respektive zur Kenntnis genommen. Zudem wurden im Rahmen dieser Parlamentssitzung vier Interpellationen (Samstagsfremdbetreuung für Kinder; Abbau von Einbürgerungshürden; Zukunft der Liegenschaft Turm; Publikationsorgan Wiler Nachrichten) behandelt.
09. November 2017
Entschuldigt waren Christoph Gehrig (CVP; ganze Sitzung) und Benjamin Büsser (SVP; ganze Sitzung) sowie Mario Breu (FDP; bis 17.15 Uhr) und Roland Bosshart (CVP; ab 18.45 Uhr).
Die siebenköpfige, ständige Bau- und Verkehrskommission BVK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. In ihrer Beratung diskutierte die Kommission die Inhalte und Hintergründe der Vorlage sowie den Leistungsumfang und die Benützungsvereinbarungen, die Kostenträger für Ersatzanschaffungen und Investitionen sowie die Höhe des Betriebsbeitrags der Stadt Wil und der Beiträge von Gemeinden. Ebenfalls diskutiert wurde eine Ergänzung der ökologischen Auflagen mit einer Zielsetzung hinsichtlich der Verbesserung des Modalsplits. Hierzu formulierte die Kommission mit 5 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei einer Enthaltung eine Empfehlung: «Die BVK empfiehlt dem Stadtrat, die Zielsetzungen, welche sich aus der Energiestrategie ergeben, rasch möglichst in die Leistungsvereinbarung einfliessen zu lassen. Pkt. 8.4 der Vereinbarung, ökologische Auflagen, soll u.a. mit einem griffigen Zusatz ergänzt werden, welcher eine Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Langsamverkehrs nachhaltig fördert.» Zudem regt die Kommission zwei redaktionelle Änderungen an.
Die Anträge der BVK sind identisch mit demjenigen des Stadtrates und wurden jeweils einstimmig gefasst..
In seinem einleitenden Votum zeigteauf, dass die bestehende Leistungsvereinbarung mit der WISPAG auf vier Jahre befristet sei, wobei ein Jahr vor Ablauf dieser Frist eine neue Vereinbarung ausgearbeitet und abgeschlossen werden soll. Diese neue Vereinbarung liege nun vor. Sodann fasste der BVK-Präsident die wichtigsten Punkte aus der Kommissionsberatung noch einmal zusammen und ging auf die Empfehlungen ein, die die BVK formuliert hat. Ein Schwerpunkt hierbei bezieht sich neben finanziellen Aspekten auf den Verkehr respektive auf den Modalsplit, der zu verbessern sei, auch wenn dies wohl ein längerer Prozess und auch mit Kosten für den städtischen Haushalt verbunden sein dürfte.hielt fest, dass ein grosser Teil der bisherigen Leistungsvereinbarung im Wesentlichen übernommen worden sei. Einzelne Anpassungen beziehen sich unter anderem auf eine etwas grössere unternehmerische Freiheit in Bezug auf Verhandlungen mit Gemeinden, die sich notabene bereit erklärt haben, die vereinbarten Gemeindebeiträge an den Bergholz-Betrieb weiterhin zu leisten. Gestrichen wurde zudem ein Artikel zum Beirat – die Praxis der vergangenen vier Jahre habe gezeigt, dass dieses Gremium nicht notwendig sei und daher aufgehoben werden könne, zumal sich die Gemeinden weiterhin über den Verwaltungsrat wirkungsvoll einbringen können.
In derunterstrich diedie Bedeutung von Massnahmen im ökologischen Bereich – die heutige Situation insbesondere bezüglich Modalsplit sei unbefriedigend und erfülle die Versprechungen, die in der damaligen Parlamentsvorlage zum Betrieb des Sportparks respektive zum Verkehr gemacht worden seien, nicht erfüllt sind. Die entsprechende Empfehlung der Kommission begrüsse man daher, denn ökologische Bedingungen gehören zwingend in eine Leistungsvereinbarung. Dieunterstützt die Leistungsvereinbarung sowie die Kommissionsanträge vollumfänglich. Der Sportpark Bergholz als gesamte Anlage sei gelungen und ein erfolgreiches Projekt, auch hinsichtlich des Betriebs: «Der Sportpark Bergholz funktioniert.» Die Empfehlung der Kommission betreffend Verkehr sei richtig und wichtig und werde von der SP begrüsst – die heutige Situation sei nicht befriedigend, zumal der Sportpark beispielsweise mit dem öV sehr gut erschlossen sei. Hier gelte es für das Parlament, nicht nur «A», sondern dann auch «B» zu sagen, wenn es um die Kosten und anderen Auswirkungen entsprechender Massnahmen gehe. Auch diethematisierte den Verkehrsaspekt: Es sei vor allem der Hohl- und Bringverkehr von Sporttreibenden, der im betroffenen Quartier zu einer Mehrbelastung führe. Hier wäre beispielsweise ein Anreizsystem pro öV eine mögliche und wirksame Möglichkeit. Allerdings, so die CVP, könne die WISPAG die hierfür notwendigen Mittel nicht alleine tragen – es sei an der Stadt, hier aktiv zu werden und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen. Ganz allgemein begrüsst die CVP die neue Leistungsvereinbarung als gute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der WISPAG und der Stadt Wil und genehmigt sie. Auch diegriff den Verkehrsaspekt auf, der im Grundsatz zu begrüssen sei – es gehe aber nicht an, dass hier die Kosten einmal mehr alleine auf die Stadt abgewälzt werden, sondern dass diese Kosten auch von den Benutzenden mitgetragen werden. Die Fraktion unterstütze die Leistungsvereinbarung und die Empfehlungen der vorberatenden Kommission. Diesprach sich ebenfalls für die Leistungsvereinbarung aus – sie komme «schon recht gelungen daher». Die Empfehlung der BVK betreffend Modalsplit lehne die SVP aber ab – es gehe nicht an, dass die Leistungsvereinbarung jetzt in diesem Punkt an die Energiestrategie der Stadt Wil geknüpft werden solle, wenn noch nicht im Detail klar sei, was ebendiese Energiestrategie genau beinhalte. Zudem bringe die SVP-Fraktion eine zusätzliche Empfehlung ein: «Im Artikel 8.2 Werbung sei der Begriff „Alkohol“ zu streichen.» Dieses Werbeverbot für Alkohol schränke die Werbefreiheit der WISPAG und damit auch Möglichkeiten zur Finanzierung allzu sehr ein – auch wenn man natürlich den Konsum von Alkohol auf dieser Bergholz-Anlage nicht fördern wolle.sprach sich gegen eine solche Lockerung des Werbeverbots für Alkohol aus – dies laufe Bemühungen und Überzeugungen der Stadt Wil im Bereich Alkoholprävention zuwider.
In derwurden keine Voten mehr eingebracht. Die beiden von der BVK angeregten redaktionellen Änderungen waren in der Eintretensdebatte von keiner Seite thematisiert oder kritisiert worden und wurden in der Folge vonzum Beschluss erhoben.
«Im Artikel 8.2 Werbung sei der Begriff „Alkohol“ zu streichen.»
Empfehlung zuhanden des Stadtrats: «Die BVK empfiehlt dem Stadtrat, die Zielsetzungen, welche sich aus der Energiestrategie ergeben, rasch möglichst in die Leistungsvereinbarung einfliessen zu lassen. Pkt. 8.4 der Vereinbarung, ökologische Auflagen, soll u.a. mit einem griffigen Zusatz ergänzt werden, welcher eine Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Langsamverkehrs nachhaltig fördert.»
Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 3):«Die Leistungsvereinbarung zwischen der Wiler Sportanlagen AG (WISPAG) und der Stadt Wil sei zu genehmigen.»
«Der Stadtrat sei zu ermächtigen, mit der WISPAG die Leistungsvereinbarung abzuschliessen.»
Das kommunale Energiekonzept 2017 mit den Teilen Strom, Wärme und Mobilität beinhaltet die übergeordnete energiepolitische Zielsetzung des Stadtrates. Sie orientiert sich am kantonalen Energiekonzept und an den Zielsetzungen der 2'000-Watt-Gesellschaft. Ausgehend vom Stand 2014 werden durch die Umsetzung des Energiekonzeptes bis 2050 der Primärenergieverbrauch um den Faktor 2,4 und die Treibhausgasemissionen um den Faktor 4,8 abgesenkt.
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat.
Die siebenköpfige, ständige Werkkommission unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft an einer Sitzung vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. In ihrer Beratung diskutierte die Kommission die Massnahmen und Zeithorizonte für die Umsetzung der drei Teilkonzepte Wärme, Strom und Mobilität sowie die Verwendung der Reserve von 3 Millionen Franken für den Ersatz fossiler Energie. Hierzu stellt die Kommission einstimmig einen Zusatzantrag: «Die Arbeitsgruppe Energiestadt soll, vor dem Hintergrund der gebildeten Reserve von Fr. 3 Mio. für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung, bis im März 2018 entsprechende Vorschläge bzw. Massnahmen für entsprechende Investitionen unterbreiten.» Die Werkkommission erachtet es als notwendig, dass die mögliche Verwendung der im Rahmen der TBW-Rechnung 2016 beschlossenen Reserve konkretisiert wird. Zu diesem Zweck soll von der Arbeitsgruppe Energiestadt eine Auswahl von Projekten beziehungsweise Investitionen ausgearbeitet werden, einschliesslich der dafür notwendigen Massnahmen und finanziellen Mittel.
Der Antrag des Stadtrates wird von der Kommission unterstützt: Vom Energiekonzept 2017 der Stadt Wil soll Kenntnis genommen werden.
In seinem einleitenden Votum zeigteals Präsident der Werkkommission noch einmal die Beratungsschwerpunkte der Kommission auf. Auslöser für die Erarbeitung dieses kommunalen Energiekonzepts sei das kantonale Energiekonzept gewesen – es verpflichte die Gemeinden, eigene Konzepte auszuarbeiten, in denen kurz-, mittel- und langfristige Ziele respektive Massnahmen mit Blick auf die Etablierung einer 2000-Watt-Gesellschaft aufgezeigt werden sollen. Sodann beleuchtete Erwin Böhi die Kernelemente in den drei Teilbereichen Wärme, Strom und Mobilität, die im Konzept aufgeführt sind, etwa betreffend Senkung des Primär-energieverbrauch oder Reduktion des CO2-Ausstoss.rief einleitend fünf wesentliche Schwerpunkte des kantonalen Energiekonzepts noch einmal in Erinnerung – es sind dies Energieeffizienz im Gebäudebereich; Förderung der Produktion erneuerbarer Energien; Steigerung der Stromeffizienz; Vorbildfunktion der öffentlichen Hand; Ausbau von Information, Beratung und Bildung im Bereich Energie. Die Zielsetzungen seien klar formuliert – der Weg dorthin sei indes noch lang, daher brauche es eine kontinuierliche Überprüfung der Zwischenziele, wie sie der Stadtrat im kommunalen Konzept vorgesehen habe. Daniel Stutz ergänzte anschliessend die Ausführungen zu den drei Bereichen des kommunalen Energiekonzeptes aus der Perspektive des Stadtrats, wobei der Stadtrat «grossen Respekt vor den kommenden Herausforderungen hat.» Dabei sei das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft nicht verhandelbar; es brauche hierfür etwa im Bereich Wärme oder Mobilität nicht nur grosse Investitionen, sondern auch weitreichende Verständnis- und Verhaltensveränderungen in der Gesellschaft.
In derrespektive in der allgemeinen Diskussion hielt diefest, dass sie sich «gewisse Sorgen macht, wie dieses Konzept wirklich Wirkung erzielen kann». Zwar enthalte das Konzept gewisse Massnahmen, man wünsche sich aber weitere Konkretisierungen zu den im Konzept punktuell vorhanden Punkten. In diesem Sinne begrüsse und unterstütze man den Antrag der Werkkommission, um die Arbeit mit Blick auf das Fernziel der 2000-Watt-Gesellschaft rasch und effizient aufzunehmen. Generell habe man das «umfassende und informative» Konzept zur Kenntnis genommen und begrüsse es. Auch dienahm das Konzept und die darin festgehaltenen Ziele positiv zur Kenntnis und trage es in seiner Stossrichtung grundsätzlich mit; das bedeute aber nicht, dass man jede Massnahme im Einzelnen gutheisse, sondern erlaube sich, bei den einzelnen Massnahmen die Frage nach dem Kosten-Nutzenverhältnis zu stellen. Die Frage bleibe aber, wie man dieses Konzept «als theoretisches Gebilde» in konkrete, handfeste Massnahmen umsetzen könne – dies umso mehr, als das Konzept «top down» erarbeitet worden sei. Daher stelle die FDP einen Antrag, um dem Konzept «mehr Bodenhaftung» zu geben: «Der Stadtrat wird eingeladen, Massnahmen einzuleiten, um das Energiekonzept i in der Bevölkerung breiter politisch abzustützen.» Diebedankte sich beim Stadtrat und den beteiligten Departementen für die Erarbeitung des kommunalen Konzepts. Auch die CVP trage das Konzept in seiner Stossrichtung grundsätzlich mit und nehme das Konzept und die darin festgehaltenen Ziele positiv zur Kenntnis. Diebezeichnete das Konzept als «gutes und nützliches Instrument» und als gute Grundlage, um darauf konkrete Massnahmen auszuarbeiten. Dabei hielt die SVP fest, dass solche Massnahmen keine negativen Auswirkungen beispielsweise auf das Gewerbe oder die Wirtschaft haben – es sei hier primär auf technologische Entwicklungen und nicht auf überhöhte Abgaben oder Gebühren gesetzt werden: Es brauche hier vor allem Pragmatismus und weniger Idealismus. Diesei «sehr glücklich» mit den Ausführungen im kommunalen Energiekonzept – die Fraktion mache seit Jahren nichts anderes, als sich in ebendiesem Bereich zu engagieren. Dabei seien die im Konzept aufgeführten einzelnen Massnahmen nicht sakrosankt, diese können sehr wohl jeweils diskutiert werden. Nicht zu diskutieren sei hingegen die Zielsetzungen: Diese seien verbindlich und würden von der Fraktion ganz klar unterstützt. Gewisse Probleme sehe man dabei im Wärme-Bereich, in dem im städtischen Konzept vor allem von Substitution und nicht von Einsparungen die Rede sei. Sehr froh sei man hingegen über die Aussagen und Zielsetzungen des Stadtrats im Bereich Verkehr: Diese gingen aus Sicht der Fraktion GRÜNE prowil in die richtige Richtung, auch wenn diese Schritte natürlich noch weiter gedacht und vor allem auch weiter ausgebaut werden könnten. Die Fraktion GRÜNE prowil unterstütze sodann auch den Antrag der vorberatenden Kommission – damit mache Wil «das erste Mal „Nägeli mit Chöpfli“». Bezüglich Massnahmen und Umsetzung, hinsichtlich derer in einzelnen Voten eine gewisse Unsicherheit herauszuhören gewesen sei, verwiesauf das Aktivitätenprogramm der städtischen Arbeitsgruppe Energiestadt: Dies sei das wichtigste Instrument für die Umsetzung der Strossrichtungen, wie sie im Energiekonzept ausgeführt seien – eine Liste von Massnahmen, die laufend mit den Zielsetzungen abgeglichen wird, wobei die einzelnen Massnahmen konkret Wirkung erzielen und in ihrer Wirkung überprüft werden können.
Vor denerläuterteals Präsident der Werkkommission den Kommissionsantrag: Dieser ziele auf eine gewisse «Beschleunigung» ab, dies sei angesichts der langen Zeitachse des Energiekonzeptes angezeigt. Diehielt fest, dass dieser Antrag «etwas zu konkret und zu weitgehend» sei. Das grundsätzliche Anliegen sehe man als begründet an, man wolle aber eine Auslegeordnung, weshalb man einen eigenen Antrag stelle: «Das Parlament beauftragt die Arbeitsgruppe Energiestadt mit der Erarbeitung einer Prioritätenliste gemäss den im Energiekonzept vorgeschlagenen Massnahmen mit einer entsprechenden Zeitschiene und deren Realisierbarkeit bis Ende März 2018. Der Bericht gibt auch Hinweise zur allfälligen Verwendung der in der Rechnung 2016 gebildeten Reserven über 3 Millionen Franken.» Aus der Mitte des Parlaments wurde kritisiert, dass dieser komplexe Antrag ohne Vorlaufzeit in den Fraktionen nun direkt in der Parlamentssitzung eingebracht worden sei; zudem sei nicht ganz ersichtlich, inwiefern sich dieser CVP-Antrag konkret vom Kommissionsantrag unterscheide respektive inwieweit er detailliertere Aussagen zu den einzelnen Massnahmen erbringen könne.
«Die Arbeitsgruppe Energiestadt soll, vor dem Hintergrund der gebildeten Reserve von Fr. 3 Mio. für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung, bis im März 2018 entsprechende Vorschläge bzw. Massnahmen für entsprechende Investitionen unterbreiten.»«Das Parlament beauftragt die Arbeitsgruppe Energiestadt mit der Erarbeitung einer Prioritätenliste gemäss den im Energiekonzept vorgeschlagenen Massnahmen mit einer entsprechenden Zeitschiene und deren Realisierbarkeit bis Ende März 2018. Der Bericht gibt auch Hinweise zur allfälligen Verwendung der in der Rechnung 2016 gebildeten Reserven über 3 Millionen Franken.» Aus der Mitte des Parlaments wurde kritisiert, dass dieser komplexe Antrag ohne Vorlaufzeit in den Fraktionen nun direkt in der Parlamentssitzung eingebracht worden sei; zudem sei nicht ganz ersichtlich, inwiefern sich dieser CVP-Antrag konkret vom Kommissionsantrag unterscheide respektive inwieweit er detailliertere Aussagen zu den einzelnen Massnahmen erbringen könne.
«Der Stadtrat wird eingeladen, Massnahmen einzuleiten, um das Energiekonzept in der Bevölkerung breiter politisch abzustützen.»
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat.
Christine Hasler, CVP, hat am 1. Juni 2017 mit 21 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Samstagsfremdbetreuung für Kinder» eingereicht, in der sie zu fünf Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
In seiner Interpellationsantwort zeigt der Stadtrat einleitend die verschiedenen Angebote für familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Wil auf, ehe er auf die gestellten Fragen eingeht:
Die familienergänzende Kinderbetreuung hat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel. Dabei können Eltern auch am Wochenende nicht in jedem Fall auf ein privates Netz zurückgreifen. Muss jemand am Wochenende sein Kind betreuen lassen und kann er sich diese Betreuung aufgrund des nicht subventionierten Tarifes nicht leisten, wäre es grundsätzlich möglich, einen Antrag auf Sozialhilfe zustellen. Aus Sicht des Stadtrats macht dies aber keinen Sinn, auch weil der Aufwand für die entsprechenden Abklärungen sehr hoch ist.
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die Samstagsbetreuung auch im Schulalter, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich ist, im Verein Tagesfamilien subventioniert werden sollte, und hat daher für 2018 das Budget erhöht: Für die Berechnung der Mehrkosten einer Samstags-Fremdbetreuung durch den Verein Tagesfamilien für Kinder im Schulbereich wird von zwei Samstags-Fremdbetreuungen à 8 Stunden zum niedrigsten Tarif für 46 Wochen ausgegangen. Der kostendeckende Tarif des Vereins TF dafür beläuft sich auf Fr. 7'507.20 (Fr. 10.20 pro Stunde x 8h x 46 Wochen x 2 Kinder). Davon abzuziehen sind die Elternbeiträge gemäss niedrigster Tarifstufe von Fr. 2.50 pro Stunde, was für 2 Kinder Fr. 1'840.00 macht. Die Mehrkosten belaufen sich damit auf gerundet Fr. 5700.00 pro Jahr.
Bei den Sozialen Diensten sind vereinzelt Anfragen von Privatpersonen für eine vergünstigte Wochenendbetreuung eingegangen, primär den Samstag betreffend. Aufgrund der Rückmeldungen der Vergleichsstädte und der Erfahrungen im Vorschulbereich in der Stadt Wil wird eine Fremdbetreuung am Samstag nur sehr selten nachgefragt. Im Vorschulbereich wurden in der Vergangenheit für maximal ein bis zwei Kinder pro Jahr Samstagsbetreuungen subventioniert.
Aufgrund der vorliegenden Interpellation wurden die Städte Gossau, Rapperswil-Jona, St.Gallen, Chur, Frauenfeld und Schaffhausen angefragt, ob es bei ihnen die Möglichkeit einer Fremdbetreuung am Samstag/Sonntag für Kinder im Vorschul- und Schulalter gibt und ob die Fremdbetreuung am Samstag seitens der Stadt subventioniert wird. In allen Städten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sein Kind am Wochenende in einer Tagesfamilie betreuen zu lassen (in St.Gallen nur samstags, nicht am Sonntag). Weitere Möglichkeiten der Fremdbetreuung am Wochenende gibt es nur in den Vergleichsstädten St.Gallen und Frauenfeld. In St.Gallen bietet seit jüngerer Zeit die so genannte Hotelkrippe eine Wochenendbetreuung an, und in Frauenfeld können die Kinder am Samstag von 10 bis 15 Uhr auch durch die «Chinderarche» betreut werden. Diese beiden Angebote sind nicht subventioniert. Hingegen bestehen mit Ausnahme der Stadt St.Gallen in allen Vergleichsstädten Leistungsvereinbarungen, die einkommensabhängige Tarife für die Fremdbetreuung in Tagesfamilien ermöglichen (subventionierte Fremdbetreuung). Dabei werden die Fremdbetreuungen am Wochenende in den Tagesfamilien gleich subventioniert wie unter der Woche, wobei in der Stadt Frauenfeld der Elternbeitrag dann höher ist. Die Stadt Gossau präzisiert zur Fremdbetreuung am Wochenende, dass die Subvention nur ausgerichtet wird, wenn diese arbeitsbedingt notwendig ist oder aus anderen Gründen sinnvoll erscheint.
Einleitend hielt diefest, dass die Ansprüche an Arbeitnehmende hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit und vor allem hinsichtlich der zeitlichen Flexibilität zunehmend steigen – dies schaffe auch zusätzliche Probleme bezüglich Kinderbetreuung, insbesondere auch am Samstag. Die Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten auch auf diesen Wochentag sei daher angezeigt – und wie der Bericht des Stadtrats zeige, durchaus mit einem angemessenen Mitteleinsatz auch möglich. Sie sei froh, dass der Stadtrat diese benötigten Mittel nun ins Budget 2018 eingestellt habe. Sie bedanke sich bei den Departementen Soziales, Jugend und Alter sowie Bildung und Sport für diese Massnahme und auch für die Abklärungen, die in die stadträtliche Antwort eingeflossen seien., Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter SJA, unterstrich noch einmal die Bedeutung eines solchen Angebotes – nicht nur, aber vor allem auch für finanziell weniger gut gestellte Familien und für alleinerziehende Mütter: Indem ein solches Betreuungsangebot am Samstag mit dem Verein Tagesfamilien von der Stadt subventioniert werde, werde ein Beitrag an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. Dies sei sinnvoll und wichtig, auch mit Blick auf allfällig zusätzliche Sozialhilfefälle, die so verhindert werden können.
Abschliessend zeigte sich diemit der Antwort des Stadtrats zufrieden.
Am 6. Juli 2017 reichte Arber Bullakaj, SP, zusammen mit 12 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Einbürgerungshürden abbauen» ein. In dieser Interpellation werden vom Stadtrat Antworten zu vier Fragen erwartet.
In seiner Interpellationsantwort zeigt der Stadtrat einleitend die Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen in dieser Thematik auf, anschliessend geht er auf die gestellten Fragen ein:
Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, dass die Mitsprache der gesamten Bevölkerung und somit auch diejenige der Migrantinnen und Migranten unterstützt wird. Mit dem seit 1. Juni 2017 geltenden Reglement über den Partizipations-Vorstoss bestehen effektive Instrumente hierfür. Der Stadtrat ist überzeugt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein umfassendes Angebot für Neuzuziehende generell sowie für Migrantinnen und Migranten besteht, um sich in der Stadt Wil willkommen zu fühlen, wobei dieses Angebot laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Das Sekretariat des Einbürgerungsrates berät gerne interessierte Personen bezüglich Einbürgerung. Eine Einbürgerung ist eine emotionale, sehr persönliche Angelegenheit und hat viel mit der Identität und Zugehörigkeit der Personen zu tun. Die Wohnsitzpflicht ist nur eine von mehreren Voraussetzungen, damit sich eine Person in der Schweiz einbürgern lassen kann. Vielmehr muss die Integration im Zentrum stehen. Der Stadtrat ist dabei der Überzeugung, dass eine Willkommenskultur viel mehr als ein blosser Brief mit Hinweisen auf neue rechtliche Bestimmungen ist: Sie muss sich in unserem täglichen Handeln zeigen und im persönlichen Kontakt mit unseren Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund. Sie ist ein Ausdruck des Empfangens in der Stadt und deren Gesellschaft. Der Stadtrat wird diese Kultur weiter pflegen und im gewohnten Rahmen und Ablauf auf neue gesetzliche Regelungen hinweisen. Sobald diese Informationen vorhanden sind, werden diese selbstverständlich auf der Website der Stadt Wil publiziert. Sicher werden die aktuellen Informationen in der Tagespresse sowie auf den Internetseiten vom Bund (www.ch.ch) und vom Kanton St. Gallen (www.afbz.sg.ch) zu finden sein.
Zudem sollen einmalig alle Einwohnenden, welche die gesetzlichen Kriterien erfüllen, auf die Möglichkeit einer Einbürgerung aufmerksam gemacht werden. Ein Schreiben an rund 3‘300 Personen soll noch in diesem Jahr versandt werden und auch einen Hinweis auf die neuen gesetzlichen Grundlagen enthalten. Der Stadtrat erachtet es zudem als sinnvoll, junge Migrantinnen und Migranten, welche die Kriterien für die Einbürgerung erfüllen und mit der Volljährigkeit in einen neuen Lebensabschnitt übergehen, anzuschreiben, zu informieren und ebenfalls zur alle zwei Jahre stattfindenden Feier, welche bisher den Jungbürgerinnen und Jungbürger vorbehalten war, einzuladen. Es ist wichtig, auch diesen jungen Erwachsenen die Möglichkeiten der politischen Verantwortung und Mitsprache in der Schweiz, im Kanton sowie in unserer Stadt aufzuzeigen. Im Rahmen dieser Feier sollen zudem noch weitere Eckpunkte bezüglich des Einbürgerungsverfahrens aufgezeigt werden.
Durch die Fachstelle Integration wurde am 24. November 2014 eine Informationsveranstaltung mit dem Thema «Wie funktioniert die Einbürgerung im Kanton St.Gallen» organisiert. Die Resonanz hielt sich in Grenzen, nahmen an diesem Anlass doch nur ca. 30 Personen teil, davon wenige Interessierte aus der Stadt Wil. Der Stadtrat ist der Meinung, dass die Einrichtungen und Institutionen der Migrationsbevölkerung hier aktiv werden sollten. Ob in Zukunft weitere Informationsabende von Seiten der Stadt organisiert werden sollen, ist derzeit offen.
Einleitend begründete dernoch einmal seinen Vorstoss und bedankte sich beim Stadtrat für seine Beantwortung, welche die Forderung nach aktiverer Einbürgerungsinformation positiv unterstreiche. Auch die vom Stadtrat postulierte «Willkommenskultur» begrüsse er, wobei es bei einem solchen Einbürgerungsschreiben nicht um die Information alleine gehe, sondern auch um deren positive, einladende Formulierung. Ebendiese Formulierung sei indes in der Interpellationsantwort des Stadtrats eher zögerlich und zurückhaltend – hier hätte er sich, so der Interpellant, etwas mehr Mut und Überzeugung gewünscht. Sodann sprach er dem Einbürgerungsrat und dessen Sekretärin Judith Noser sowie dem Integrationsbeauftragten der Stadt Wil, Felix Baumgartner, seinen herzlichen Dank für ihre gute und vor allem auch sehr zuvorkommende Arbeit auf, die ihm verschiedentlich von Einbürgerungswilligen oder Eingebürgerten bestätigt worden sei., Vorsteherin des Departements Dienste, Integration und Kultur DIK, verwies auf die Willkommenskultur, die dem Stadtrat sehr wichtig sei. Dies zeige sich in verschiedenen Massnahmen wie etwa den Erstgesprächen für Neuzugezogene, die nicht nur rege genutzt und positiv beurteilt werden, sondern auch in vielen umliegenden Gemeinden Nachahmung finden. Man wolle diese Willkommenskultur pflegen und mit geeigneten Massnahmen auch weiter ausbauen – etwa, indem man die mündigen Nicht-Schweizer im kommenden zur Jungbürgerfeier der Stadt Wil einladen wolle.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats zufrieden.
Marcel Malgaroli, FDP, hat am 31. August 2017 mit 30 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Turm, wie weiter?» eingereicht, in der er zu sieben Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
Der Erwerb der Liegenschaft Turm, Parzelle 925W, an der Tonhallestrasse ist Ergebnis einer parlamentarischen Beratung vom 3. November 2011. Das Parlament trat damals auf einen Bericht und Antrag des Stadtrats zum Verkauf des Grundstücks nicht ein. In der Beratung wurde betont, dass dieses markante Gebäude im Besitz der Stadt Wil verbleiben müsse. In der Folge erarbeitete der Stadtrat einen neuen Bericht und Antrag zum Rückkauf des Turms vom Sicherheitsverbund der Region Wil (SVRW), um dessen Baurecht wieder mit dem Grundstück zu vereinigen: «Ein Kauf des Gebäudes „Turm" bietet für die Stadt den Vorteil, dass an einem aus gesamtstädtischer Sicht zentralen Ort eine Liegenschaft gesichert werden kann. Aufgrund der städtebaulichen Schlüsselposition der Liegenschaft kann die Stadt die künftige Nutzung des Gebäudes im Sinne der Richtplanzielsetzungen aktiv steuern.» Der Stadtrat beantragte dabei, das Grundstück direkt in das Finanzvermögen aufzunehmen, da der Erwerb nicht nur öffentlichen Zwecken dienen soll; aufgrund der offenen weiteren Nutzung gehört die Liegenschaft nicht in das Verwaltungsvermögen. Das Stadtparlament folgte am 31. Januar 2013 dem Antrag des Stadtrats grossmehrheitlich.
Der Parlamentsbeschluss vom 31. Januar 2013 umfasste auch einen Kredit für eine Nutzungsstudie, die durch eine Projektgruppe bestehend aus Vertretungen der Departemente Dienste, Kultur und Verwaltung (DIK) und Bau, Umwelt und Verkehr (BUV) sowie einem Architektenteam Nutzungsoptionen aufzeigen soll. Diese sollen als Entscheidungsgrundlagen für die Definition des Verwendungszwecks dienen. Diese Projektgruppe hat sich in der bezeichneten Zusammensetzung nicht getroffen, da Besprechungen im Rahmen von umfassenderen stadträtlichen Aussprachen sowie anlässlich einer Projektpräsentation zuhanden der Planungskommission vom 31. August 2016 stattfanden. Parallel zu den Abklärungen und Projektstudien registrierte das Departement BUV laufend Interessentenanfragen von Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden. Das Departement BUV beauftragte im Juli 2015 die K&L Architekten AG, St.Gallen, mit einer Machbarkeits- und Nutzflächenstudie. Basierend auf brandschutztechnischen, gebäudetechnischen, energetischen, statischen und baurechtlichen Abklärungen sowie Aussprachen mit der kantonalen Denkmalpflege wurden im Oktober 2015 diverse Nutzungsvarianten vorgestellt. In einer internen Zwischenbilanz wurden Rahmenbedingungen formuliert; unter diesen Voraussetzungen erarbeitete das Architektenteam Syntheseprojekte, die die minimal erforderlichen Massnahmen (Fluchtwege, Gebäudetechnik, energetische Auflagen, Barrierefreiheit etc.) berücksichtigten. Sie sollten aufzeigen, welche Teile des Turms kurzfristig genutzt werden können und wo mittelfristig baulicher Veränderungsbedarf besteht. Hierfür wurden Varianten Mini, Midi und Maxi erarbeitet. Der Stadtrat hat im März 2016 Ausschluss- und weitere Vorgehenskriterien diskutiert und sprach sich für eine Variante Mini mit einer Mischung von kleingewerblichen und kulturellen Nutzungen aus.
Das im Sinne des Stadtrats überarbeitete Konzept einer niederschwelligen Gebäudeertüchtigung gemäss Variante MINI wurde von einem Kostenplaner kalkuliert und ergab Investitionskosten von rund 2,7 Mio. Franken. Dieser Projektstand wurde der Planungskommission im August 2016 präsentiert. Diese befand, dass diesem Projektvorschlag ein alternatives Projekt gegenüberzustellen sei, das auf dem aktuellen Bestand des Gebäudes ohne bauliche Interventionen und minimalsten Investitionen (Variante Null) basiere. Die hierauf basierende weiterführende Projekterarbeitung ergab eine Auslegeordnung, welche unter Beizug des Amtes für Feuerschutz, eines Bauphysikers, eines Schadstoffexperten und der Abteilung Bewilligungen die Nutzungsmöglichkeiten für alle Geschosse respektive Gebäudeteile im Turm aufzeigen sollte. Im Verlaufe einer Erhebung von Nutzungsinteressenten soll eine Übersicht über einen daraus resultierenden möglichen Nutzungsmix und damit verbundene Investitionsanforderungen erstellt werden. Zur Ermittlung der Nutzungsanforderungen führte das Departement BUV per Ende August 2017 im Zuge des laufenden Projekts Schule 2020 eine Nutzenden-Umfrage unter den kulturellen Vereinen und Organisationen der Stadt Wil durch, um u.a. Aufschluss über deren Infrastrukturbedürfnisse zu erhalten. Die Umfrage offenbarte räumliche Defizite vorwiegend im Bereich Musik und Theater sowie bei der (vor-)schulischen Tagesbetreuung. In einer aktuell laufenden Plausibilisierung wird eine Eignung der Turmlokalitäten auf vorgebrachte Bedürfnisse und die damit verbundenen baulichen Anpassungen und Kosten erstellt. Eine erste Fassung eines Nutzungskonzepts wird im letzten Quartal 2017 vorliegen.
Einleitend bedankte sich derfür die Beantwortung seiner Fragen. Sodann kritisierte er, dass die ursprünglich eingesetzte Arbeitsgruppe nie getagt habe – dies lege den Verdacht nahe, dass man das Projekt seitens der Stadt nicht wirklich ernst genommen habe. Zudem monierte er die sehr lange Frist, die dieses Projekt bereits in Anspruch genommen habe – sehr viel Zeit sei gestrichen, in der eigentlich nichts Konkretes gemacht worden sei: Dies könne sich auch nur die öffentliche Hand erlauben... Nun sei ein Nutzungskonzept ausgearbeitet worden, notabene nach gut fünf Jahren. Was aber in diesem Konzept stehe und ob es denn auch wirklich umsetzbar oder mehrheitsfähig sei, das wisse man aktuell noch nicht. Er hoffe, dass dieses Konzept insbesondere auch für Kulturschaffende positiv sei – auch wenn er befürchte, dass es wohl nur ein Provisorium werde und schliesslich auch ein unbefriedigendes «Providurium» bleibe. Alles in allem sei er mit dem Vorgehen des Stadtrats in Sachen Turm nicht zufrieden.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.
Mark Zahner, SP, hat am 31. August 2017 mit 10 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Publikationsorgan Wiler Nachrichten» eingereicht, in der er zu vier Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
In seiner Antwort geht der Stadtrat einleitend auf die Pflicht zur Information, die amtlichen Publikationsorgan und deren Auswahl sowie die publizierten Inhalte der Stadt Wil ein und zeigt mögliche Formen der Zusammenarbeit mit Zeitungen sowie alternative Möglichkeiten als amtliches Publikationsorgan auf. Zudem beleuchtet er aktuelle Entwicklungen auf Kantonsebene, die eine Gleichwertigkeit von Print- und Online-Publikationen anstreben.
In seinen Antworten auf die gestellten Fragen hält der Stadtrat sodann fest, dass Stadtpräsidentin Susanne Hartmann kurz vor dem Versand der Medienmitteilung betreffend Verkauf der Zeitungstitel war von Andreas Zehnder, dem Verlagsleiter der Zehnder Regionalmedia AG, telefonisch über diesen Verkauf in Kenntnis gesetzt und anschliessend per Mail mit dem Inhalt der besagten Mitteilung bedient worden war. Sodann zeigt der Stadtrat fest, dass zwischen der Stadt Wil und der Zehnder Regionalmedia AG kein Vertrag betreffend amtliches Publikationsorgan besteht. Daher wird seitens der Stadt Wil für die Bezeichnung der Wiler Nachrichten als amtliches Publikationsorgan auch keine Pauschale o.ä. entrichtet, vielmehr wird die Publikation amtlicher Mitteilungen einzelfallweise über die kostenpflichtige Buchung von Inserate-Platz bezahlt. In den zwölf Monaten des Jahres 2016 sind dabei für Inserat-Erscheinungen in den Wiler Nachrichten insgesamt 24'900 Franken angefallen. Im gleichen Zeitraum wurden in der Wiler Zeitung Inserate für rund 40'020 Franken geschaltet. Da wie ausgeführt kein allgemeiner Vertrag zwischen der Stadt Wil und der Zehnder Regionalmedia AG und damit auch kein diesbezüglicher Vertragspartner besteht, hat die mit dem Verkauf einhergehende Eigentümeränderung keine entsprechenden Auswirkungen.
Die Notwendigkeit zur Überprüfung eines Vertrags, so der Stadtrat, entfällt nach den obigen Ausführungen. Was indes nicht entfällt, ist die Überprüfung der Zusammenarbeit mit den Wiler Nachrichten wie auch der Wiler Zeitung respektive deren Bezeichnung als amtliche Publikationsorgane ganz generell. Dies ist im Falle der Wiler Nachrichten aber nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von 28 Lokal- und Regionaltiteln respektive Zeitungssplits an die BaZ Holding AG zu sehen, sondern ist Bestandteil eines städtischen Projekts, das bereits vor dem Bekanntwerden dieses Verkaufs vom Stadtrat angestossen worden ist: Die Mediengewohnheiten der Gesellschaft und damit auch die Medienlandschaft - insbesondere diejenige der Print-Medien - befindet sich seit einiger Zeit in einem Wandel. Diese Entwicklungen hat auch der Stadtrat Wil zur Kenntnis genommen und sich die Frage gestellt, ob die Information der Bevölkerung über städtische Belange mit den beiden aktuellen amtlichen Publikationsorganen noch befriedigend sichergestellt werden kann: Stimmt das redaktionelle Umfeld der beiden amtlichen Publikationsorgane für die Inhalte der Stadt Wil weiterhin? Erreichen die Inhalte der Stadt Wil ihre Zielgruppen wie vorgesehen? Dies beinhaltet insbesondere Aspekte wie die Abdeckung (Anzahl Abonnentinnen und Abonnenten respektive Anzahl Leserinnen und Leser als Anteil an der Gesamtbevölkerung der Stadt Wil) oder auch die Abdruckquote der städtischen Mitteilungen, die nicht via gekauften Inserateplatz publiziert werden, sondern im Rahmen des wöchentlichen Info-Bulletins wil.aktuell den Redaktionen mit der Bitte um Publikation zugestellt werden. Vertiefte Abklärungen durch die städtische Fachstelle Kommunikation, die der Stadtrat in Auftrag gegeben hat, sollen als Diskussionsgrundlage zur politischen Fragestellung dienen, ob die Bevölkerung der Stadt Wil im aktuellen Setting ausreichend über die Tätigkeit von Behörden und Verwaltung informiert wird, wie dies die Gesetzesgrundlagen vorschreiben, oder ob allenfalls Anpassungen hinsichtlich der amtlichen Publikationen und ganz allgemein der (mediengestützten) Bevölkerungsinformation der Stadt Wil notwendig sind. Dabei werden auch aktuelle Trends in der Medien-und Kommunikationslandschaft ganz allgemein sowie spezifische Entwicklungen wie die erwähnte Interpellation im St.Galler Kantonsrat in die Überlegungen mit einbezogen.
Einleitend bedankte sich derfür die schnelle und umfassende Beantwortung seiner Interpellation, in denen er nicht nur seine Fragen beantworte, sondern auch weitere Ausführungen mache. Sodann hielt er fest, dass viele Medienfachleute den Verkauf der Zehnder-Titel an die BaZ-Gruppe als «kritisch und für die Medienfreiheit nicht positiv» beurteilt worden sei - es gelte ganz generell zu bedenken, dass niemand ohne Hintergedanken 28 Zeitungen mit einer Reichweite von gut einer Million kaufe... Er begrüsse, dass der Stadtrat die Situation seiner amtlichen Publikation in einem internen Projekt kritisch hinterfrage und für die Zukunft auch unter Einbezug von digitalen Kanälen weiterentwickeln werde – er sei gespannt, auf welche Lösungen der Stadt hierbei komme. Dabei halte er nach wie vor fest: Es sei moralisch und politisch für eine Stadt nicht angemessen, für ihre amtlichen Publikationen auf ein «Parteiblatt» zu setzen. So hoffe er, dass der Stadtrat auch Aspekte wie politische Ausrichtungen oder Besitzverhältnisse von fraglichen Medien in seine Beurteilung einbeziehen werde., Vorsteherin Finanzen und Verwaltung FV, zeigte auf, dass es dem Stadtrat ein Anliegen sei, für seine amtlichen Publikationen sorgfältige Abklärungen zu treffen, dies auch mit Blick auf die aktuellen Bestrebungen auf Kantonsebene, die auf eine Gleichwertigkeit von Printmedien und digitalen Kanälen für die amtlichen Publikationen abzielen.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden.
Christoph Gehrig (CVP), Präsident, sowie Hans Moser (CVP), Thomas Hinder (SVP), Pascal Stieger (SVP), Marc Flückiger (FDP), Michael Fischer (GRÜNE prowil) und Silvia Ammann (SP) als Mitglieder
Stadionbeleuchtung IGP-Arena
Behandelte Geschäfte
Zwischen der Stadt Wil und der WISPAG wurde mit Datum vom 20. Dezember 2013 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen (sRS 271.4). Die Leistungsvereinbarung legt die Rahmenbedingungen fest, wie einerseits die definierten Sportanlagen von der WISPAG zu führen sind und welche Abgeltung andererseits die Stadt für die von der WISPAG zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen leistet. Die Leistungsvereinbarung wurde für einen Zeitraum von 4 Jahren (bis Ende Januar 2018) abgeschlossen. Es wurde darin festgehalten, dass die Vereinbarungspartner ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufnehmen. Inzwischen wurde eine Folgevereinbarung ausgearbeitet und einige Änderungen und Präzisierungen vorgenommen. Mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung besteht eine optimale Grundlage, damit die WISPAG für die Bevölkerung bestmögliche Dienstleistungen erbringen kann.Die siebenköpfige, ständige Bau- und Verkehrskommission BVK unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. In ihrer Beratung diskutierte die Kommission die Inhalte und Hintergründe der Vorlage sowie den Leistungsumfang und die Benützungsvereinbarungen, die Kostenträger für Ersatzanschaffungen und Investitionen sowie die Höhe des Betriebsbeitrags der Stadt Wil und der Beiträge von Gemeinden. Ebenfalls diskutiert wurde eine Ergänzung der ökologischen Auflagen mit einer Zielsetzung hinsichtlich der Verbesserung des Modalsplits. Hierzu formulierte die Kommission mit 5 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei einer Enthaltung eine Empfehlung: «Die BVK empfiehlt dem Stadtrat, die Zielsetzungen, welche sich aus der Energiestrategie ergeben, rasch möglichst in die Leistungsvereinbarung einfliessen zu lassen. Pkt. 8.4 der Vereinbarung, ökologische Auflagen, soll u.a. mit einem griffigen Zusatz ergänzt werden, welcher eine Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Langsamverkehrs nachhaltig fördert.» Zudem regt die Kommission zwei redaktionelle Änderungen an.
Die Anträge der BVK sind identisch mit demjenigen des Stadtrates und wurden jeweils einstimmig gefasst..
In seinem einleitenden Votum zeigteauf, dass die bestehende Leistungsvereinbarung mit der WISPAG auf vier Jahre befristet sei, wobei ein Jahr vor Ablauf dieser Frist eine neue Vereinbarung ausgearbeitet und abgeschlossen werden soll. Diese neue Vereinbarung liege nun vor. Sodann fasste der BVK-Präsident die wichtigsten Punkte aus der Kommissionsberatung noch einmal zusammen und ging auf die Empfehlungen ein, die die BVK formuliert hat. Ein Schwerpunkt hierbei bezieht sich neben finanziellen Aspekten auf den Verkehr respektive auf den Modalsplit, der zu verbessern sei, auch wenn dies wohl ein längerer Prozess und auch mit Kosten für den städtischen Haushalt verbunden sein dürfte.hielt fest, dass ein grosser Teil der bisherigen Leistungsvereinbarung im Wesentlichen übernommen worden sei. Einzelne Anpassungen beziehen sich unter anderem auf eine etwas grössere unternehmerische Freiheit in Bezug auf Verhandlungen mit Gemeinden, die sich notabene bereit erklärt haben, die vereinbarten Gemeindebeiträge an den Bergholz-Betrieb weiterhin zu leisten. Gestrichen wurde zudem ein Artikel zum Beirat – die Praxis der vergangenen vier Jahre habe gezeigt, dass dieses Gremium nicht notwendig sei und daher aufgehoben werden könne, zumal sich die Gemeinden weiterhin über den Verwaltungsrat wirkungsvoll einbringen können.
In derunterstrich diedie Bedeutung von Massnahmen im ökologischen Bereich – die heutige Situation insbesondere bezüglich Modalsplit sei unbefriedigend und erfülle die Versprechungen, die in der damaligen Parlamentsvorlage zum Betrieb des Sportparks respektive zum Verkehr gemacht worden seien, nicht erfüllt sind. Die entsprechende Empfehlung der Kommission begrüsse man daher, denn ökologische Bedingungen gehören zwingend in eine Leistungsvereinbarung. Dieunterstützt die Leistungsvereinbarung sowie die Kommissionsanträge vollumfänglich. Der Sportpark Bergholz als gesamte Anlage sei gelungen und ein erfolgreiches Projekt, auch hinsichtlich des Betriebs: «Der Sportpark Bergholz funktioniert.» Die Empfehlung der Kommission betreffend Verkehr sei richtig und wichtig und werde von der SP begrüsst – die heutige Situation sei nicht befriedigend, zumal der Sportpark beispielsweise mit dem öV sehr gut erschlossen sei. Hier gelte es für das Parlament, nicht nur «A», sondern dann auch «B» zu sagen, wenn es um die Kosten und anderen Auswirkungen entsprechender Massnahmen gehe. Auch diethematisierte den Verkehrsaspekt: Es sei vor allem der Hohl- und Bringverkehr von Sporttreibenden, der im betroffenen Quartier zu einer Mehrbelastung führe. Hier wäre beispielsweise ein Anreizsystem pro öV eine mögliche und wirksame Möglichkeit. Allerdings, so die CVP, könne die WISPAG die hierfür notwendigen Mittel nicht alleine tragen – es sei an der Stadt, hier aktiv zu werden und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen. Ganz allgemein begrüsst die CVP die neue Leistungsvereinbarung als gute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der WISPAG und der Stadt Wil und genehmigt sie. Auch diegriff den Verkehrsaspekt auf, der im Grundsatz zu begrüssen sei – es gehe aber nicht an, dass hier die Kosten einmal mehr alleine auf die Stadt abgewälzt werden, sondern dass diese Kosten auch von den Benutzenden mitgetragen werden. Die Fraktion unterstütze die Leistungsvereinbarung und die Empfehlungen der vorberatenden Kommission. Diesprach sich ebenfalls für die Leistungsvereinbarung aus – sie komme «schon recht gelungen daher». Die Empfehlung der BVK betreffend Modalsplit lehne die SVP aber ab – es gehe nicht an, dass die Leistungsvereinbarung jetzt in diesem Punkt an die Energiestrategie der Stadt Wil geknüpft werden solle, wenn noch nicht im Detail klar sei, was ebendiese Energiestrategie genau beinhalte. Zudem bringe die SVP-Fraktion eine zusätzliche Empfehlung ein: «Im Artikel 8.2 Werbung sei der Begriff „Alkohol“ zu streichen.» Dieses Werbeverbot für Alkohol schränke die Werbefreiheit der WISPAG und damit auch Möglichkeiten zur Finanzierung allzu sehr ein – auch wenn man natürlich den Konsum von Alkohol auf dieser Bergholz-Anlage nicht fördern wolle.sprach sich gegen eine solche Lockerung des Werbeverbots für Alkohol aus – dies laufe Bemühungen und Überzeugungen der Stadt Wil im Bereich Alkoholprävention zuwider.
In derwurden keine Voten mehr eingebracht. Die beiden von der BVK angeregten redaktionellen Änderungen waren in der Eintretensdebatte von keiner Seite thematisiert oder kritisiert worden und wurden in der Folge vonzum Beschluss erhoben.
«Im Artikel 8.2 Werbung sei der Begriff „Alkohol“ zu streichen.»
Empfehlung zuhanden des Stadtrats: «Die BVK empfiehlt dem Stadtrat, die Zielsetzungen, welche sich aus der Energiestrategie ergeben, rasch möglichst in die Leistungsvereinbarung einfliessen zu lassen. Pkt. 8.4 der Vereinbarung, ökologische Auflagen, soll u.a. mit einem griffigen Zusatz ergänzt werden, welcher eine Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Langsamverkehrs nachhaltig fördert.»
Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 3):«Die Leistungsvereinbarung zwischen der Wiler Sportanlagen AG (WISPAG) und der Stadt Wil sei zu genehmigen.»
«Der Stadtrat sei zu ermächtigen, mit der WISPAG die Leistungsvereinbarung abzuschliessen.»
Das kommunale Energiekonzept 2017 mit den Teilen Strom, Wärme und Mobilität beinhaltet die übergeordnete energiepolitische Zielsetzung des Stadtrates. Sie orientiert sich am kantonalen Energiekonzept und an den Zielsetzungen der 2'000-Watt-Gesellschaft. Ausgehend vom Stand 2014 werden durch die Umsetzung des Energiekonzeptes bis 2050 der Primärenergieverbrauch um den Faktor 2,4 und die Treibhausgasemissionen um den Faktor 4,8 abgesenkt.
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat.
Die siebenköpfige, ständige Werkkommission unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft an einer Sitzung vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. In ihrer Beratung diskutierte die Kommission die Massnahmen und Zeithorizonte für die Umsetzung der drei Teilkonzepte Wärme, Strom und Mobilität sowie die Verwendung der Reserve von 3 Millionen Franken für den Ersatz fossiler Energie. Hierzu stellt die Kommission einstimmig einen Zusatzantrag: «Die Arbeitsgruppe Energiestadt soll, vor dem Hintergrund der gebildeten Reserve von Fr. 3 Mio. für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung, bis im März 2018 entsprechende Vorschläge bzw. Massnahmen für entsprechende Investitionen unterbreiten.» Die Werkkommission erachtet es als notwendig, dass die mögliche Verwendung der im Rahmen der TBW-Rechnung 2016 beschlossenen Reserve konkretisiert wird. Zu diesem Zweck soll von der Arbeitsgruppe Energiestadt eine Auswahl von Projekten beziehungsweise Investitionen ausgearbeitet werden, einschliesslich der dafür notwendigen Massnahmen und finanziellen Mittel.
Der Antrag des Stadtrates wird von der Kommission unterstützt: Vom Energiekonzept 2017 der Stadt Wil soll Kenntnis genommen werden.
In seinem einleitenden Votum zeigteals Präsident der Werkkommission noch einmal die Beratungsschwerpunkte der Kommission auf. Auslöser für die Erarbeitung dieses kommunalen Energiekonzepts sei das kantonale Energiekonzept gewesen – es verpflichte die Gemeinden, eigene Konzepte auszuarbeiten, in denen kurz-, mittel- und langfristige Ziele respektive Massnahmen mit Blick auf die Etablierung einer 2000-Watt-Gesellschaft aufgezeigt werden sollen. Sodann beleuchtete Erwin Böhi die Kernelemente in den drei Teilbereichen Wärme, Strom und Mobilität, die im Konzept aufgeführt sind, etwa betreffend Senkung des Primär-energieverbrauch oder Reduktion des CO2-Ausstoss.rief einleitend fünf wesentliche Schwerpunkte des kantonalen Energiekonzepts noch einmal in Erinnerung – es sind dies Energieeffizienz im Gebäudebereich; Förderung der Produktion erneuerbarer Energien; Steigerung der Stromeffizienz; Vorbildfunktion der öffentlichen Hand; Ausbau von Information, Beratung und Bildung im Bereich Energie. Die Zielsetzungen seien klar formuliert – der Weg dorthin sei indes noch lang, daher brauche es eine kontinuierliche Überprüfung der Zwischenziele, wie sie der Stadtrat im kommunalen Konzept vorgesehen habe. Daniel Stutz ergänzte anschliessend die Ausführungen zu den drei Bereichen des kommunalen Energiekonzeptes aus der Perspektive des Stadtrats, wobei der Stadtrat «grossen Respekt vor den kommenden Herausforderungen hat.» Dabei sei das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft nicht verhandelbar; es brauche hierfür etwa im Bereich Wärme oder Mobilität nicht nur grosse Investitionen, sondern auch weitreichende Verständnis- und Verhaltensveränderungen in der Gesellschaft.
In derrespektive in der allgemeinen Diskussion hielt diefest, dass sie sich «gewisse Sorgen macht, wie dieses Konzept wirklich Wirkung erzielen kann». Zwar enthalte das Konzept gewisse Massnahmen, man wünsche sich aber weitere Konkretisierungen zu den im Konzept punktuell vorhanden Punkten. In diesem Sinne begrüsse und unterstütze man den Antrag der Werkkommission, um die Arbeit mit Blick auf das Fernziel der 2000-Watt-Gesellschaft rasch und effizient aufzunehmen. Generell habe man das «umfassende und informative» Konzept zur Kenntnis genommen und begrüsse es. Auch dienahm das Konzept und die darin festgehaltenen Ziele positiv zur Kenntnis und trage es in seiner Stossrichtung grundsätzlich mit; das bedeute aber nicht, dass man jede Massnahme im Einzelnen gutheisse, sondern erlaube sich, bei den einzelnen Massnahmen die Frage nach dem Kosten-Nutzenverhältnis zu stellen. Die Frage bleibe aber, wie man dieses Konzept «als theoretisches Gebilde» in konkrete, handfeste Massnahmen umsetzen könne – dies umso mehr, als das Konzept «top down» erarbeitet worden sei. Daher stelle die FDP einen Antrag, um dem Konzept «mehr Bodenhaftung» zu geben: «Der Stadtrat wird eingeladen, Massnahmen einzuleiten, um das Energiekonzept i in der Bevölkerung breiter politisch abzustützen.» Diebedankte sich beim Stadtrat und den beteiligten Departementen für die Erarbeitung des kommunalen Konzepts. Auch die CVP trage das Konzept in seiner Stossrichtung grundsätzlich mit und nehme das Konzept und die darin festgehaltenen Ziele positiv zur Kenntnis. Diebezeichnete das Konzept als «gutes und nützliches Instrument» und als gute Grundlage, um darauf konkrete Massnahmen auszuarbeiten. Dabei hielt die SVP fest, dass solche Massnahmen keine negativen Auswirkungen beispielsweise auf das Gewerbe oder die Wirtschaft haben – es sei hier primär auf technologische Entwicklungen und nicht auf überhöhte Abgaben oder Gebühren gesetzt werden: Es brauche hier vor allem Pragmatismus und weniger Idealismus. Diesei «sehr glücklich» mit den Ausführungen im kommunalen Energiekonzept – die Fraktion mache seit Jahren nichts anderes, als sich in ebendiesem Bereich zu engagieren. Dabei seien die im Konzept aufgeführten einzelnen Massnahmen nicht sakrosankt, diese können sehr wohl jeweils diskutiert werden. Nicht zu diskutieren sei hingegen die Zielsetzungen: Diese seien verbindlich und würden von der Fraktion ganz klar unterstützt. Gewisse Probleme sehe man dabei im Wärme-Bereich, in dem im städtischen Konzept vor allem von Substitution und nicht von Einsparungen die Rede sei. Sehr froh sei man hingegen über die Aussagen und Zielsetzungen des Stadtrats im Bereich Verkehr: Diese gingen aus Sicht der Fraktion GRÜNE prowil in die richtige Richtung, auch wenn diese Schritte natürlich noch weiter gedacht und vor allem auch weiter ausgebaut werden könnten. Die Fraktion GRÜNE prowil unterstütze sodann auch den Antrag der vorberatenden Kommission – damit mache Wil «das erste Mal „Nägeli mit Chöpfli“». Bezüglich Massnahmen und Umsetzung, hinsichtlich derer in einzelnen Voten eine gewisse Unsicherheit herauszuhören gewesen sei, verwiesauf das Aktivitätenprogramm der städtischen Arbeitsgruppe Energiestadt: Dies sei das wichtigste Instrument für die Umsetzung der Strossrichtungen, wie sie im Energiekonzept ausgeführt seien – eine Liste von Massnahmen, die laufend mit den Zielsetzungen abgeglichen wird, wobei die einzelnen Massnahmen konkret Wirkung erzielen und in ihrer Wirkung überprüft werden können.
Vor denerläuterteals Präsident der Werkkommission den Kommissionsantrag: Dieser ziele auf eine gewisse «Beschleunigung» ab, dies sei angesichts der langen Zeitachse des Energiekonzeptes angezeigt. Diehielt fest, dass dieser Antrag «etwas zu konkret und zu weitgehend» sei. Das grundsätzliche Anliegen sehe man als begründet an, man wolle aber eine Auslegeordnung, weshalb man einen eigenen Antrag stelle: «Das Parlament beauftragt die Arbeitsgruppe Energiestadt mit der Erarbeitung einer Prioritätenliste gemäss den im Energiekonzept vorgeschlagenen Massnahmen mit einer entsprechenden Zeitschiene und deren Realisierbarkeit bis Ende März 2018. Der Bericht gibt auch Hinweise zur allfälligen Verwendung der in der Rechnung 2016 gebildeten Reserven über 3 Millionen Franken.» Aus der Mitte des Parlaments wurde kritisiert, dass dieser komplexe Antrag ohne Vorlaufzeit in den Fraktionen nun direkt in der Parlamentssitzung eingebracht worden sei; zudem sei nicht ganz ersichtlich, inwiefern sich dieser CVP-Antrag konkret vom Kommissionsantrag unterscheide respektive inwieweit er detailliertere Aussagen zu den einzelnen Massnahmen erbringen könne.
«Die Arbeitsgruppe Energiestadt soll, vor dem Hintergrund der gebildeten Reserve von Fr. 3 Mio. für die Vorfinanzierung von Projekten für die Substitution von fossiler Energie und Effizienzsteigerung, bis im März 2018 entsprechende Vorschläge bzw. Massnahmen für entsprechende Investitionen unterbreiten.»«Das Parlament beauftragt die Arbeitsgruppe Energiestadt mit der Erarbeitung einer Prioritätenliste gemäss den im Energiekonzept vorgeschlagenen Massnahmen mit einer entsprechenden Zeitschiene und deren Realisierbarkeit bis Ende März 2018. Der Bericht gibt auch Hinweise zur allfälligen Verwendung der in der Rechnung 2016 gebildeten Reserven über 3 Millionen Franken.» Aus der Mitte des Parlaments wurde kritisiert, dass dieser komplexe Antrag ohne Vorlaufzeit in den Fraktionen nun direkt in der Parlamentssitzung eingebracht worden sei; zudem sei nicht ganz ersichtlich, inwiefern sich dieser CVP-Antrag konkret vom Kommissionsantrag unterscheide respektive inwieweit er detailliertere Aussagen zu den einzelnen Massnahmen erbringen könne.
«Der Stadtrat wird eingeladen, Massnahmen einzuleiten, um das Energiekonzept in der Bevölkerung breiter politisch abzustützen.»
Es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat.
Christine Hasler, CVP, hat am 1. Juni 2017 mit 21 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Samstagsfremdbetreuung für Kinder» eingereicht, in der sie zu fünf Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
In seiner Interpellationsantwort zeigt der Stadtrat einleitend die verschiedenen Angebote für familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Wil auf, ehe er auf die gestellten Fragen eingeht:
Die familienergänzende Kinderbetreuung hat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel. Dabei können Eltern auch am Wochenende nicht in jedem Fall auf ein privates Netz zurückgreifen. Muss jemand am Wochenende sein Kind betreuen lassen und kann er sich diese Betreuung aufgrund des nicht subventionierten Tarifes nicht leisten, wäre es grundsätzlich möglich, einen Antrag auf Sozialhilfe zustellen. Aus Sicht des Stadtrats macht dies aber keinen Sinn, auch weil der Aufwand für die entsprechenden Abklärungen sehr hoch ist.
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die Samstagsbetreuung auch im Schulalter, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich ist, im Verein Tagesfamilien subventioniert werden sollte, und hat daher für 2018 das Budget erhöht: Für die Berechnung der Mehrkosten einer Samstags-Fremdbetreuung durch den Verein Tagesfamilien für Kinder im Schulbereich wird von zwei Samstags-Fremdbetreuungen à 8 Stunden zum niedrigsten Tarif für 46 Wochen ausgegangen. Der kostendeckende Tarif des Vereins TF dafür beläuft sich auf Fr. 7'507.20 (Fr. 10.20 pro Stunde x 8h x 46 Wochen x 2 Kinder). Davon abzuziehen sind die Elternbeiträge gemäss niedrigster Tarifstufe von Fr. 2.50 pro Stunde, was für 2 Kinder Fr. 1'840.00 macht. Die Mehrkosten belaufen sich damit auf gerundet Fr. 5700.00 pro Jahr.
Bei den Sozialen Diensten sind vereinzelt Anfragen von Privatpersonen für eine vergünstigte Wochenendbetreuung eingegangen, primär den Samstag betreffend. Aufgrund der Rückmeldungen der Vergleichsstädte und der Erfahrungen im Vorschulbereich in der Stadt Wil wird eine Fremdbetreuung am Samstag nur sehr selten nachgefragt. Im Vorschulbereich wurden in der Vergangenheit für maximal ein bis zwei Kinder pro Jahr Samstagsbetreuungen subventioniert.
Aufgrund der vorliegenden Interpellation wurden die Städte Gossau, Rapperswil-Jona, St.Gallen, Chur, Frauenfeld und Schaffhausen angefragt, ob es bei ihnen die Möglichkeit einer Fremdbetreuung am Samstag/Sonntag für Kinder im Vorschul- und Schulalter gibt und ob die Fremdbetreuung am Samstag seitens der Stadt subventioniert wird. In allen Städten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sein Kind am Wochenende in einer Tagesfamilie betreuen zu lassen (in St.Gallen nur samstags, nicht am Sonntag). Weitere Möglichkeiten der Fremdbetreuung am Wochenende gibt es nur in den Vergleichsstädten St.Gallen und Frauenfeld. In St.Gallen bietet seit jüngerer Zeit die so genannte Hotelkrippe eine Wochenendbetreuung an, und in Frauenfeld können die Kinder am Samstag von 10 bis 15 Uhr auch durch die «Chinderarche» betreut werden. Diese beiden Angebote sind nicht subventioniert. Hingegen bestehen mit Ausnahme der Stadt St.Gallen in allen Vergleichsstädten Leistungsvereinbarungen, die einkommensabhängige Tarife für die Fremdbetreuung in Tagesfamilien ermöglichen (subventionierte Fremdbetreuung). Dabei werden die Fremdbetreuungen am Wochenende in den Tagesfamilien gleich subventioniert wie unter der Woche, wobei in der Stadt Frauenfeld der Elternbeitrag dann höher ist. Die Stadt Gossau präzisiert zur Fremdbetreuung am Wochenende, dass die Subvention nur ausgerichtet wird, wenn diese arbeitsbedingt notwendig ist oder aus anderen Gründen sinnvoll erscheint.
Einleitend hielt diefest, dass die Ansprüche an Arbeitnehmende hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit und vor allem hinsichtlich der zeitlichen Flexibilität zunehmend steigen – dies schaffe auch zusätzliche Probleme bezüglich Kinderbetreuung, insbesondere auch am Samstag. Die Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten auch auf diesen Wochentag sei daher angezeigt – und wie der Bericht des Stadtrats zeige, durchaus mit einem angemessenen Mitteleinsatz auch möglich. Sie sei froh, dass der Stadtrat diese benötigten Mittel nun ins Budget 2018 eingestellt habe. Sie bedanke sich bei den Departementen Soziales, Jugend und Alter sowie Bildung und Sport für diese Massnahme und auch für die Abklärungen, die in die stadträtliche Antwort eingeflossen seien., Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter SJA, unterstrich noch einmal die Bedeutung eines solchen Angebotes – nicht nur, aber vor allem auch für finanziell weniger gut gestellte Familien und für alleinerziehende Mütter: Indem ein solches Betreuungsangebot am Samstag mit dem Verein Tagesfamilien von der Stadt subventioniert werde, werde ein Beitrag an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. Dies sei sinnvoll und wichtig, auch mit Blick auf allfällig zusätzliche Sozialhilfefälle, die so verhindert werden können.
Abschliessend zeigte sich diemit der Antwort des Stadtrats zufrieden.
Am 6. Juli 2017 reichte Arber Bullakaj, SP, zusammen mit 12 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Einbürgerungshürden abbauen» ein. In dieser Interpellation werden vom Stadtrat Antworten zu vier Fragen erwartet.
In seiner Interpellationsantwort zeigt der Stadtrat einleitend die Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen in dieser Thematik auf, anschliessend geht er auf die gestellten Fragen ein:
Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, dass die Mitsprache der gesamten Bevölkerung und somit auch diejenige der Migrantinnen und Migranten unterstützt wird. Mit dem seit 1. Juni 2017 geltenden Reglement über den Partizipations-Vorstoss bestehen effektive Instrumente hierfür. Der Stadtrat ist überzeugt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein umfassendes Angebot für Neuzuziehende generell sowie für Migrantinnen und Migranten besteht, um sich in der Stadt Wil willkommen zu fühlen, wobei dieses Angebot laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Das Sekretariat des Einbürgerungsrates berät gerne interessierte Personen bezüglich Einbürgerung. Eine Einbürgerung ist eine emotionale, sehr persönliche Angelegenheit und hat viel mit der Identität und Zugehörigkeit der Personen zu tun. Die Wohnsitzpflicht ist nur eine von mehreren Voraussetzungen, damit sich eine Person in der Schweiz einbürgern lassen kann. Vielmehr muss die Integration im Zentrum stehen. Der Stadtrat ist dabei der Überzeugung, dass eine Willkommenskultur viel mehr als ein blosser Brief mit Hinweisen auf neue rechtliche Bestimmungen ist: Sie muss sich in unserem täglichen Handeln zeigen und im persönlichen Kontakt mit unseren Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund. Sie ist ein Ausdruck des Empfangens in der Stadt und deren Gesellschaft. Der Stadtrat wird diese Kultur weiter pflegen und im gewohnten Rahmen und Ablauf auf neue gesetzliche Regelungen hinweisen. Sobald diese Informationen vorhanden sind, werden diese selbstverständlich auf der Website der Stadt Wil publiziert. Sicher werden die aktuellen Informationen in der Tagespresse sowie auf den Internetseiten vom Bund (www.ch.ch) und vom Kanton St. Gallen (www.afbz.sg.ch) zu finden sein.
Zudem sollen einmalig alle Einwohnenden, welche die gesetzlichen Kriterien erfüllen, auf die Möglichkeit einer Einbürgerung aufmerksam gemacht werden. Ein Schreiben an rund 3‘300 Personen soll noch in diesem Jahr versandt werden und auch einen Hinweis auf die neuen gesetzlichen Grundlagen enthalten. Der Stadtrat erachtet es zudem als sinnvoll, junge Migrantinnen und Migranten, welche die Kriterien für die Einbürgerung erfüllen und mit der Volljährigkeit in einen neuen Lebensabschnitt übergehen, anzuschreiben, zu informieren und ebenfalls zur alle zwei Jahre stattfindenden Feier, welche bisher den Jungbürgerinnen und Jungbürger vorbehalten war, einzuladen. Es ist wichtig, auch diesen jungen Erwachsenen die Möglichkeiten der politischen Verantwortung und Mitsprache in der Schweiz, im Kanton sowie in unserer Stadt aufzuzeigen. Im Rahmen dieser Feier sollen zudem noch weitere Eckpunkte bezüglich des Einbürgerungsverfahrens aufgezeigt werden.
Durch die Fachstelle Integration wurde am 24. November 2014 eine Informationsveranstaltung mit dem Thema «Wie funktioniert die Einbürgerung im Kanton St.Gallen» organisiert. Die Resonanz hielt sich in Grenzen, nahmen an diesem Anlass doch nur ca. 30 Personen teil, davon wenige Interessierte aus der Stadt Wil. Der Stadtrat ist der Meinung, dass die Einrichtungen und Institutionen der Migrationsbevölkerung hier aktiv werden sollten. Ob in Zukunft weitere Informationsabende von Seiten der Stadt organisiert werden sollen, ist derzeit offen.
Einleitend begründete dernoch einmal seinen Vorstoss und bedankte sich beim Stadtrat für seine Beantwortung, welche die Forderung nach aktiverer Einbürgerungsinformation positiv unterstreiche. Auch die vom Stadtrat postulierte «Willkommenskultur» begrüsse er, wobei es bei einem solchen Einbürgerungsschreiben nicht um die Information alleine gehe, sondern auch um deren positive, einladende Formulierung. Ebendiese Formulierung sei indes in der Interpellationsantwort des Stadtrats eher zögerlich und zurückhaltend – hier hätte er sich, so der Interpellant, etwas mehr Mut und Überzeugung gewünscht. Sodann sprach er dem Einbürgerungsrat und dessen Sekretärin Judith Noser sowie dem Integrationsbeauftragten der Stadt Wil, Felix Baumgartner, seinen herzlichen Dank für ihre gute und vor allem auch sehr zuvorkommende Arbeit auf, die ihm verschiedentlich von Einbürgerungswilligen oder Eingebürgerten bestätigt worden sei., Vorsteherin des Departements Dienste, Integration und Kultur DIK, verwies auf die Willkommenskultur, die dem Stadtrat sehr wichtig sei. Dies zeige sich in verschiedenen Massnahmen wie etwa den Erstgesprächen für Neuzugezogene, die nicht nur rege genutzt und positiv beurteilt werden, sondern auch in vielen umliegenden Gemeinden Nachahmung finden. Man wolle diese Willkommenskultur pflegen und mit geeigneten Massnahmen auch weiter ausbauen – etwa, indem man die mündigen Nicht-Schweizer im kommenden zur Jungbürgerfeier der Stadt Wil einladen wolle.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats zufrieden.
Marcel Malgaroli, FDP, hat am 31. August 2017 mit 30 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Turm, wie weiter?» eingereicht, in der er zu sieben Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
Der Erwerb der Liegenschaft Turm, Parzelle 925W, an der Tonhallestrasse ist Ergebnis einer parlamentarischen Beratung vom 3. November 2011. Das Parlament trat damals auf einen Bericht und Antrag des Stadtrats zum Verkauf des Grundstücks nicht ein. In der Beratung wurde betont, dass dieses markante Gebäude im Besitz der Stadt Wil verbleiben müsse. In der Folge erarbeitete der Stadtrat einen neuen Bericht und Antrag zum Rückkauf des Turms vom Sicherheitsverbund der Region Wil (SVRW), um dessen Baurecht wieder mit dem Grundstück zu vereinigen: «Ein Kauf des Gebäudes „Turm" bietet für die Stadt den Vorteil, dass an einem aus gesamtstädtischer Sicht zentralen Ort eine Liegenschaft gesichert werden kann. Aufgrund der städtebaulichen Schlüsselposition der Liegenschaft kann die Stadt die künftige Nutzung des Gebäudes im Sinne der Richtplanzielsetzungen aktiv steuern.» Der Stadtrat beantragte dabei, das Grundstück direkt in das Finanzvermögen aufzunehmen, da der Erwerb nicht nur öffentlichen Zwecken dienen soll; aufgrund der offenen weiteren Nutzung gehört die Liegenschaft nicht in das Verwaltungsvermögen. Das Stadtparlament folgte am 31. Januar 2013 dem Antrag des Stadtrats grossmehrheitlich.
Der Parlamentsbeschluss vom 31. Januar 2013 umfasste auch einen Kredit für eine Nutzungsstudie, die durch eine Projektgruppe bestehend aus Vertretungen der Departemente Dienste, Kultur und Verwaltung (DIK) und Bau, Umwelt und Verkehr (BUV) sowie einem Architektenteam Nutzungsoptionen aufzeigen soll. Diese sollen als Entscheidungsgrundlagen für die Definition des Verwendungszwecks dienen. Diese Projektgruppe hat sich in der bezeichneten Zusammensetzung nicht getroffen, da Besprechungen im Rahmen von umfassenderen stadträtlichen Aussprachen sowie anlässlich einer Projektpräsentation zuhanden der Planungskommission vom 31. August 2016 stattfanden. Parallel zu den Abklärungen und Projektstudien registrierte das Departement BUV laufend Interessentenanfragen von Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden. Das Departement BUV beauftragte im Juli 2015 die K&L Architekten AG, St.Gallen, mit einer Machbarkeits- und Nutzflächenstudie. Basierend auf brandschutztechnischen, gebäudetechnischen, energetischen, statischen und baurechtlichen Abklärungen sowie Aussprachen mit der kantonalen Denkmalpflege wurden im Oktober 2015 diverse Nutzungsvarianten vorgestellt. In einer internen Zwischenbilanz wurden Rahmenbedingungen formuliert; unter diesen Voraussetzungen erarbeitete das Architektenteam Syntheseprojekte, die die minimal erforderlichen Massnahmen (Fluchtwege, Gebäudetechnik, energetische Auflagen, Barrierefreiheit etc.) berücksichtigten. Sie sollten aufzeigen, welche Teile des Turms kurzfristig genutzt werden können und wo mittelfristig baulicher Veränderungsbedarf besteht. Hierfür wurden Varianten Mini, Midi und Maxi erarbeitet. Der Stadtrat hat im März 2016 Ausschluss- und weitere Vorgehenskriterien diskutiert und sprach sich für eine Variante Mini mit einer Mischung von kleingewerblichen und kulturellen Nutzungen aus.
Das im Sinne des Stadtrats überarbeitete Konzept einer niederschwelligen Gebäudeertüchtigung gemäss Variante MINI wurde von einem Kostenplaner kalkuliert und ergab Investitionskosten von rund 2,7 Mio. Franken. Dieser Projektstand wurde der Planungskommission im August 2016 präsentiert. Diese befand, dass diesem Projektvorschlag ein alternatives Projekt gegenüberzustellen sei, das auf dem aktuellen Bestand des Gebäudes ohne bauliche Interventionen und minimalsten Investitionen (Variante Null) basiere. Die hierauf basierende weiterführende Projekterarbeitung ergab eine Auslegeordnung, welche unter Beizug des Amtes für Feuerschutz, eines Bauphysikers, eines Schadstoffexperten und der Abteilung Bewilligungen die Nutzungsmöglichkeiten für alle Geschosse respektive Gebäudeteile im Turm aufzeigen sollte. Im Verlaufe einer Erhebung von Nutzungsinteressenten soll eine Übersicht über einen daraus resultierenden möglichen Nutzungsmix und damit verbundene Investitionsanforderungen erstellt werden. Zur Ermittlung der Nutzungsanforderungen führte das Departement BUV per Ende August 2017 im Zuge des laufenden Projekts Schule 2020 eine Nutzenden-Umfrage unter den kulturellen Vereinen und Organisationen der Stadt Wil durch, um u.a. Aufschluss über deren Infrastrukturbedürfnisse zu erhalten. Die Umfrage offenbarte räumliche Defizite vorwiegend im Bereich Musik und Theater sowie bei der (vor-)schulischen Tagesbetreuung. In einer aktuell laufenden Plausibilisierung wird eine Eignung der Turmlokalitäten auf vorgebrachte Bedürfnisse und die damit verbundenen baulichen Anpassungen und Kosten erstellt. Eine erste Fassung eines Nutzungskonzepts wird im letzten Quartal 2017 vorliegen.
Einleitend bedankte sich derfür die Beantwortung seiner Fragen. Sodann kritisierte er, dass die ursprünglich eingesetzte Arbeitsgruppe nie getagt habe – dies lege den Verdacht nahe, dass man das Projekt seitens der Stadt nicht wirklich ernst genommen habe. Zudem monierte er die sehr lange Frist, die dieses Projekt bereits in Anspruch genommen habe – sehr viel Zeit sei gestrichen, in der eigentlich nichts Konkretes gemacht worden sei: Dies könne sich auch nur die öffentliche Hand erlauben... Nun sei ein Nutzungskonzept ausgearbeitet worden, notabene nach gut fünf Jahren. Was aber in diesem Konzept stehe und ob es denn auch wirklich umsetzbar oder mehrheitsfähig sei, das wisse man aktuell noch nicht. Er hoffe, dass dieses Konzept insbesondere auch für Kulturschaffende positiv sei – auch wenn er befürchte, dass es wohl nur ein Provisorium werde und schliesslich auch ein unbefriedigendes «Providurium» bleibe. Alles in allem sei er mit dem Vorgehen des Stadtrats in Sachen Turm nicht zufrieden.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.
Mark Zahner, SP, hat am 31. August 2017 mit 10 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Publikationsorgan Wiler Nachrichten» eingereicht, in der er zu vier Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
In seiner Antwort geht der Stadtrat einleitend auf die Pflicht zur Information, die amtlichen Publikationsorgan und deren Auswahl sowie die publizierten Inhalte der Stadt Wil ein und zeigt mögliche Formen der Zusammenarbeit mit Zeitungen sowie alternative Möglichkeiten als amtliches Publikationsorgan auf. Zudem beleuchtet er aktuelle Entwicklungen auf Kantonsebene, die eine Gleichwertigkeit von Print- und Online-Publikationen anstreben.
In seinen Antworten auf die gestellten Fragen hält der Stadtrat sodann fest, dass Stadtpräsidentin Susanne Hartmann kurz vor dem Versand der Medienmitteilung betreffend Verkauf der Zeitungstitel war von Andreas Zehnder, dem Verlagsleiter der Zehnder Regionalmedia AG, telefonisch über diesen Verkauf in Kenntnis gesetzt und anschliessend per Mail mit dem Inhalt der besagten Mitteilung bedient worden war. Sodann zeigt der Stadtrat fest, dass zwischen der Stadt Wil und der Zehnder Regionalmedia AG kein Vertrag betreffend amtliches Publikationsorgan besteht. Daher wird seitens der Stadt Wil für die Bezeichnung der Wiler Nachrichten als amtliches Publikationsorgan auch keine Pauschale o.ä. entrichtet, vielmehr wird die Publikation amtlicher Mitteilungen einzelfallweise über die kostenpflichtige Buchung von Inserate-Platz bezahlt. In den zwölf Monaten des Jahres 2016 sind dabei für Inserat-Erscheinungen in den Wiler Nachrichten insgesamt 24'900 Franken angefallen. Im gleichen Zeitraum wurden in der Wiler Zeitung Inserate für rund 40'020 Franken geschaltet. Da wie ausgeführt kein allgemeiner Vertrag zwischen der Stadt Wil und der Zehnder Regionalmedia AG und damit auch kein diesbezüglicher Vertragspartner besteht, hat die mit dem Verkauf einhergehende Eigentümeränderung keine entsprechenden Auswirkungen.
Die Notwendigkeit zur Überprüfung eines Vertrags, so der Stadtrat, entfällt nach den obigen Ausführungen. Was indes nicht entfällt, ist die Überprüfung der Zusammenarbeit mit den Wiler Nachrichten wie auch der Wiler Zeitung respektive deren Bezeichnung als amtliche Publikationsorgane ganz generell. Dies ist im Falle der Wiler Nachrichten aber nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von 28 Lokal- und Regionaltiteln respektive Zeitungssplits an die BaZ Holding AG zu sehen, sondern ist Bestandteil eines städtischen Projekts, das bereits vor dem Bekanntwerden dieses Verkaufs vom Stadtrat angestossen worden ist: Die Mediengewohnheiten der Gesellschaft und damit auch die Medienlandschaft - insbesondere diejenige der Print-Medien - befindet sich seit einiger Zeit in einem Wandel. Diese Entwicklungen hat auch der Stadtrat Wil zur Kenntnis genommen und sich die Frage gestellt, ob die Information der Bevölkerung über städtische Belange mit den beiden aktuellen amtlichen Publikationsorganen noch befriedigend sichergestellt werden kann: Stimmt das redaktionelle Umfeld der beiden amtlichen Publikationsorgane für die Inhalte der Stadt Wil weiterhin? Erreichen die Inhalte der Stadt Wil ihre Zielgruppen wie vorgesehen? Dies beinhaltet insbesondere Aspekte wie die Abdeckung (Anzahl Abonnentinnen und Abonnenten respektive Anzahl Leserinnen und Leser als Anteil an der Gesamtbevölkerung der Stadt Wil) oder auch die Abdruckquote der städtischen Mitteilungen, die nicht via gekauften Inserateplatz publiziert werden, sondern im Rahmen des wöchentlichen Info-Bulletins wil.aktuell den Redaktionen mit der Bitte um Publikation zugestellt werden. Vertiefte Abklärungen durch die städtische Fachstelle Kommunikation, die der Stadtrat in Auftrag gegeben hat, sollen als Diskussionsgrundlage zur politischen Fragestellung dienen, ob die Bevölkerung der Stadt Wil im aktuellen Setting ausreichend über die Tätigkeit von Behörden und Verwaltung informiert wird, wie dies die Gesetzesgrundlagen vorschreiben, oder ob allenfalls Anpassungen hinsichtlich der amtlichen Publikationen und ganz allgemein der (mediengestützten) Bevölkerungsinformation der Stadt Wil notwendig sind. Dabei werden auch aktuelle Trends in der Medien-und Kommunikationslandschaft ganz allgemein sowie spezifische Entwicklungen wie die erwähnte Interpellation im St.Galler Kantonsrat in die Überlegungen mit einbezogen.
Einleitend bedankte sich derfür die schnelle und umfassende Beantwortung seiner Interpellation, in denen er nicht nur seine Fragen beantworte, sondern auch weitere Ausführungen mache. Sodann hielt er fest, dass viele Medienfachleute den Verkauf der Zehnder-Titel an die BaZ-Gruppe als «kritisch und für die Medienfreiheit nicht positiv» beurteilt worden sei - es gelte ganz generell zu bedenken, dass niemand ohne Hintergedanken 28 Zeitungen mit einer Reichweite von gut einer Million kaufe... Er begrüsse, dass der Stadtrat die Situation seiner amtlichen Publikation in einem internen Projekt kritisch hinterfrage und für die Zukunft auch unter Einbezug von digitalen Kanälen weiterentwickeln werde – er sei gespannt, auf welche Lösungen der Stadt hierbei komme. Dabei halte er nach wie vor fest: Es sei moralisch und politisch für eine Stadt nicht angemessen, für ihre amtlichen Publikationen auf ein «Parteiblatt» zu setzen. So hoffe er, dass der Stadtrat auch Aspekte wie politische Ausrichtungen oder Besitzverhältnisse von fraglichen Medien in seine Beurteilung einbeziehen werde., Vorsteherin Finanzen und Verwaltung FV, zeigte auf, dass es dem Stadtrat ein Anliegen sei, für seine amtlichen Publikationen sorgfältige Abklärungen zu treffen, dies auch mit Blick auf die aktuellen Bestrebungen auf Kantonsebene, die auf eine Gleichwertigkeit von Printmedien und digitalen Kanälen für die amtlichen Publikationen abzielen.
Abschliessend zeigte sich dermit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden.
Nicht mehr behandelte Geschäfte
An der heutigen Sitzung konnten alle sechs traktandierten Geschäfte behandelt werden.Kommissionsbestellung
An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden die Mitglieder folgender nicht ständiger Siebner-Kommission bekannt gegeben:Christoph Gehrig (CVP), Präsident, sowie Hans Moser (CVP), Thomas Hinder (SVP), Pascal Stieger (SVP), Marc Flückiger (FDP), Michael Fischer (GRÜNE prowil) und Silvia Ammann (SP) als Mitglieder
Parlamentarische Vorstösse
An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurde folgender parlamentarischer Vorstoss eingereicht:Stadionbeleuchtung IGP-Arena