Zustimmung des Stadtparlaments zum kantonalen Projekt «Umgestaltung Toggenburgerstrasse»

An seiner 3. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament Wil einem Projekt des Kantons St.Gallen zur Umgestaltung der Toggenburgerstrasse zugestimmt, dabei wurden im Rahmen einer Stellungnahme verschiedene Empfehlungen abgegeben sowie Anpassungen und zusätzliche Prüfungen angeregt. Zudem wurden das Reglement über die Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabeln in Gemeindestrassen genehmigt, der Bau eines Funparks bewilligt und ein Bericht zur Arbeitsintegration zur Kenntnis genommen.

09. Februar 2017

Zusammenfassung der Parlamentssitzung mit den Ergebnissen von Donnerstag, 9. Februar 2017


Entschuldigt waren Marcel Malgaroli (FDP; ganze Sitzung), Susanne Gähwiler (SP; ganze Sitzung) und Erika Häusermann (glp; ganze Sitzung) sowie Dora Luginbühl (SP; bis 17.10 Uhr) und Silvia Ammann (SP; bis 17.10 Uhr). Ebenfalls entschuldigt waren Stadträtin Jutta Röösli (Vorsteherin Departement Bildung und Sport; ab 18.30 Uhr), Pascal Stieger (SVP; 19.30 Uhr) sowie Roland Bosshart (CVP; 20.00 Uhr).


Behandelte Geschäfte

Die hoch belastete Kantonsstrasse Toggenburgerstrasse wird zwischen der Speerstrasse und dem Sonnmattkreisel umgebaut. Stadt und Kanton erarbeiteten gemeinsam ein Betriebs- und Gestaltungkonzept. Darauf aufbauend wurden durch den Kanton zuerst ein Vorprojekt und anschliessend das vorliegende Bauprojekt erarbeitet. Zwischen Sonnmattkreisel und der Rainstrasse wird stadteinwärts eine zusätzliche Spur als Busspur erstellt. Die Knoten Rainstrasse und Lindengutstrasse werden mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Im Zusammenspiel von Busspur und Lichtsignalanlage kann der Busverkehr stadteinwärts priorisiert werden, damit die Verspätungen Richtung Bahnhof minimiert werden können. Die Verkehrssicherheit des Fuss- und Veloverkehrs wird durch den Einbau von Mittelschutzinseln und Lichtsignalanlagen erhöht. Durch den Einbau der Aufstellspuren für das Lichtsignal, der Busspur und den Mittelschutzinseln sind Landerwerbe von total rund 1’800 m2 notwendig.

Der Stadtrat beurteilt das Projekt als zweckmässig, schlägt allerdings hinsichtlich behindertengerechten Bushaltestellen sowie der Veloführung punktuelle Verbesserungen vor. Das Projekt weist derzeit keine Aussagen zur städtebaulichen Integration oder zum Grün- und Beleuchtungskonzept auf, weshalb der Stadtrat basierend auf dem vorliegenden Bauprojekt ein Konzept dafür in Auftrag geben möchte. Für die Stadt Wil fallen Kosten von 2,345 Millionen Franken an. Bei einer Beteiligung im Rahmen des Agglomerationsprogramms durch den Bund würde sich der Anteil der Stadt noch verringern. Wie gross der gesamte Umfang der Kostenbeteiligung sein wird, kann erst nach Vorliegen des genehmigten Projektes und der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton ermittelt werden.

Die Stellungnahme gemäss Art. 35 StrG lautet wie folgt:

2. Das kantonale Tiefbauamt wird eingeladen, im Rahmen der Ausarbeitung des Ausführungsprojektes folgende Anpassungen vorzunehmen und anschliessend den Stadtrat in geeigneter Form über das definitive Projekt zu informieren:
  • An allen Bushaltestellen sind, wenn aufgrund der privaten Einfahrten möglich, die Normen zu den behindertengerechten Bushaltestellen anzuwenden.
  • Die Veloführung an der Querung Lindenhofstrasse ist zu verbessern, damit die Funktionalität im Zusammenspiel mit der Lichtsignalanlage gewährleistet ist.
  • Am Knoten Rainstrasse ist eine Fussgängerquerung zu prüfen (kommunaler Fussweg).
  • Es ist ein Realersatz für das bestehende Buswartehaus Rapp (stadteinwärts) bereitzustellen.
  • Für die künftige Querung der Fuss- /Veloverbindung nördlich der Autobahn sind die notwendigen Vorbereitungsarbeiten (z.B. Leerrohre für Lichtsignalanlage) vorzusehen.
  • Die Veloführung am Kreisel Sonnmatt ist gefährlich und für stadtauswärtsfahrende Personen zu verbessern.
  • Die Stadt erarbeitet ein gestaltendes Begrünungs- und Beleuchtungskonzept; dieses ist in die Ausführungsplanung zu integrieren. Dafür ist eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Stadt Wil (Lead) und dem Kanton einzusetzen. Die Vorschläge sind dem Stadtrat vor der Öffentlichen Auflage zu unterbreiten.
  • Die Lichtsignalsteuerungen sind auf die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs sensibel einzustellen. Lange Wartezeiten für Zufussgehende und Velofahrende sind zu vermeiden. Eine Dosierung des motorisierten Individualverkehrs ist vorzunehmen.

3. Im Rahmen des Ausführungsprojektes wird der Kanton eingeladen, zu den durch die Stadt beantragten Änderungen Stellung zu nehmen und den Stadtrat in geeigneter Form über das definitive Projekt zu informieren.

Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament folgende Anträge:

Die siebenköpfige, ständige Bau- und Verkehrskommission BVK unter dem damaligen Vorsitz vonhat das Geschäft an drei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. Diskutiert wurden insbesondere das Bepflanzungs- sowie Beleuchtungskonzept und deren Notwendigkeit sowie die Möglichkeit der Einführung einer Tempo-30-Zone. Sodann wurden Diskussionen geführt über einzelne Massnahmen und deren Auswirkungen, ob allenfalls Verkehrsverlagerungen auf angrenzende Strassen stattfinden könnten, und über mögliche, optische Aufwertungen und eine Quartieraufwertung für Lindenhof-Bewohnerinnen und -Bewohner. Die Kommission unterstützt die drei Anträge des Stadtrats jeweils mit 6 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen bei einer Abwesenheit. Seitens der vorberatenden Kommission werden keine eigenen Anträge gestellt. Die BVK spricht aber zwei Empfehlungen aus: 1. Dem Stadtrat wird die Empfehlung abgegeben, das Bepflanzungskonzept zu prüfen (Ja: 4 Nein: 1 Enthaltungen: 1; bei 1 Abwesenheit). Und 2.: Dem Stadtrat wird die Empfehlung abgegeben, das Beleuchtungskonzept zu prüfen (Ja: 4 Nein: 2 Enthaltungen: 0; bei 1 Abwesenheit).

In derhielt diefest, dass das vorliegende Projekt zwar auch ein gewisses Gewicht auf die Busbevorzugung lege. Die Trennwirkung der Strasse würde infolge einer Strassenraumverbeiterung indes zunehmen, die Lärmimmissionen würden nur marginal statt an der Quelle angegangen, und nicht zuletzt würden im vorliegenden Projekt die Ergebnisse auf dem «projet futur» für das Lindenhofquartier nicht berücksichtigt sowie auch die positiven Auswirkungen eines strengeren Verkehrsregimes wurden nicht vertieft geprüft. Die Fraktion GRÜNE prowil stelle daher einen Rückweisungsantrag: «Das Geschäft sei an die Bau- und Verkehrskommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, folgende Verbesserungen zu prüfen: Umsetzung der verkehrsbezogenen Erkenntnisse aus dem projet futur; Lärmreduktion (Einhaltung Lärmschutzverordnung); Reduktion Landerwerbsflächen (Enteignungen möglichst vermeiden); Reduktion Trennwirkung (Verkehrssicherheit).»

Einleitend fasste derdie Beratung der Kommission noch einmal kurz zusammen und zeigte dabei die wesentlichen positiven sowie allfällig kritischen Punkte der Vorlage auf. Zudem hielt er fest, dass verschiedene Anwohnende und Gewerbetreibende entlang der Strasse der nun projektierten Umgestaltung kritisch gegenüber stehen – insbesondere infolge des Wegfalls von Parkplätzen oder des Landbedarfs inklusive möglicher Landenteignungen. Sodann verwies der Kommissionspräsident darauf hin, dass diese Umgestaltung der Toggenburgerstrasse nur ein Element im Rahmen der gesamten Verkehrsentlastung Zentrum Wil sei – um wirklich Wirkung erzielen zu können und nicht nur ein Bruchstück zu bleiben, müssen weitere Massnahmen folgen.Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, hielt fest, dass der Stadtrat dem Projekt in seiner Stellungnahme zuhanden des Kantons im Grundsatz zustimme, dabei aber in verschiedenen Punkten Anpassungen oder Optimierungen anrege. Heute dürfe man von einem Betriebs- und Gestaltungsprojekt etwas mehr erwarten als es in diesem Projekt des Kantons nun dargelegt werde – es gebe verschiedene Defizite. Im Sinne einer Optimierung hat der Stadtrat in eigener Regie ein Beleuchtungs- und Bepflanzungskonzept erarbeitet und dem Kanton zukommen lassen. Werden die Anregungen und Ergänzungen aus Wil vom Kanton aufgenommen, so könne der Stadtrat das Projekt als zweckmässig gutheissen und sich damit einverstanden erklären. Diesprach sich gegen den Rückweisungsantrag der GRÜNEN prowil aus – die darin vorgebrachten Argumente hätten bereits in der vorberatenden Kommission, in der auch ein Mitglieder der Fraktion GRÜNE prowil Einsitz gehabt habe, eingebacht werden müssen. Diezeigte ein gewisses Verständnis für den Antrag der GRÜNEN prowil, insbesondere mit Blick auf die nicht eingeflossenen Ergebnisse aus dem projet futur, da diese beim Verfassen der stadträtlichen Stellungnahme noch nicht vorgelegen seien. Die CVP stellte für die Detailberatung einen Antrag in Aussicht, wonach die Stellungnahme um verschiedene Punkte respektive Aufträge an den Kanton zu ergänzen sei, und sprach sich für Eintreten auf die Vorlage ein. Diewarb für ihren Rückweisungsantrag – es gelte, dem Kanton ein starkes Signal zu senden: Der Kanton wolle ein Problem auf Stadtgebiet von Wil «rein technisch angehen und lösen», ohne die Bedürfnisse und Anliegen der Stadt Wil und der Wiler Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen. – und das dürfe nicht sein Eigentlich müsste ein echtes partizipatives Verfahren durchgeführt werden, um ebendiese Bedürfnisse abzuholen – das aber habe der Kanton versäumt. Diehielt fest, dass die Strasse aus der Perspektive des Kantons lediglich «eine Kantonsstrasse mit einem hohen Verkehrsaufkommen» sei – und nicht mehr als das. Für die Stadt Wil hingegen und vor allem auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Lindenhofquartiers sei die Toggenburgerstrasse wesentlich mehr, nämlich auch eine Strasse in ihrem Quartier, an der sie wohnen und arbeiten, und eine Strasse, die ihr Quartier teile – die daraus erwachsenden Bedürfnisse und Ansprüche würden im Projekt zu wenig berücksichtigt. Deshalb sei das kantonale Projekt auch aus Sinne der Stadt Wil nicht ausreichend. Die SP begrüsse daher die Empfehlungen der BVK. Sodann begrüsse die SP die in Aussicht gestellte, zurzeit im Kanton St.Gallen aber noch nicht realisierbare Möglichkeit, auch auf Kantonsstrassen in Städten Tempo 30 einzuführen. Diezeigte sich, insbesondere mit Blick auf den einstimmigen Beschluss der BVK, überrascht über den Rückweisungsantrag der GRÜNEN prowil, zumal die Sanierung der Toggenburgerstrasse nicht weiter herausgeschoben werden könne – es bestehe Handlungsbedarf. Nun sei es an der Stadt Wil, dem Kanton zu vertrauen, dass dieser das Projekt im Sinne der Stadt Wil umsetze und auch die anstehenden Landerwerbsverhandlungen in einem konstruktiven Verfahren zielführend umsetzen könne.



In derstellte dieeinen Antrag betreffend Tempo 30 auf dieser Strasse: «Empfehlung an den Kanton: Auf der Toggenburgerstrasse im Sinne der Quartierverträglichkeit sei Tempo 30 mit den nötigen Massnahmen zu planen und den Stadtrat über das Projekt zu informieren.» Eine solche Temporeduktion habe insbesondere betreffend Lärmimmissionen und Sicherheit positive Auswirkungen auf das Quartier. Die SVP-Fraktion wies auf eine Aussage der Vertreter des Kantons St.Gallen hin, die klar festgehalten hätten, dass «Stand heute Tempo 30 auf St.Galler Kantonsstrassen nicht möglich ist».hielt fest, dass man davon ausgehe, dass insbesondere die Lärmproblematik mit der Einführung von Tempo 30 gelöst werden könne. Sodann verwies er auf zwei Strassenabschnitte in der Stadt Wil, auf denen Verkehrsversuche mit solchen Tempo 30-Zonen vorgesehen seien, dies betreffe aber nicht die Toggenburgerstrasse. Um hier ebenfalls eine solche Tempo 30-Zone prüfen zu können, müsste das nun vorliegende Projekt überarbeitet und wieder dem Stadtrat zur Stellungnahme respektive der BVK zur Vorberatung vorgelegt werden. Diestellte einen Antrag: «Die Stellungnahme sei wie folgt zu ergänzen: Mit dem Gewerbe sind Lösungen anzustreben, welche existenzgefährdende Eingriffe vermeiden. Enteignungen sollen möglichst vermieden werden. Die Trennwirkung von Gewerbe und Kunden muss schonend erfolgen. Die Erkenntnisse des projet futur sollen angemessen in die Umgestaltung eingefügt und berücksichtigt werden.» Diehielt fest, dass das Projekt zwar ein Kompromiss sei, die darin aber vorgesehenen Massnahmen zur Busbevorzugung und zur Verkehrskanalisierung seien sinnvoll. Zudem hielt die FDP fest, dass die Umgestaltung der Toggenburgerstrasse nur ein Element in der ganzen Entwicklung des Verkehrssystems in der Stadt Wil sei – es brauche weitere Massnahmen und Netzergänzungen, wie sie in der Strategie Strasse angezeigt worden seien. Die FDP-Fraktion unterstütze die Anträge des Stadtrats und spreche sich für das Projekt aus. Diebezeichnete den Antrag der CVP als «zweitbeste Lösung», insbesondere mit dem Verweis auf die Ergebnisse des projet futur, und machte beliebt, diesen Antrag zu unterstützen.


  • Die Stellungnahme gemäss Art. 35 StrG sei wie folgt zu ergänzen (Ziff. 2): Mit dem Gewerbe sind Lösungen anzustreben, welche existenzgefährdende Eingriffe vermeiden. Enteignungen sollen möglichst vermieden werden. Die Trennwirkung von Gewerbe und Kunden muss schonend erfolgen. Die Erkenntnisse des projet futur sollen angemessen in die Umgestaltung eingefügt beziehungsweise berücksichtigt werden.

  • Dem Stadtrat wird die Empfehlung abgegeben, das Bepflanzungskonzept zu prüfen.

  • Dem Stadtrat wird die Empfehlung abgegeben, das Beleuchtungskonzept zu prüfen.

  • Empfehlung an den Kanton: Auf der Toggenburgerstrasse im Sinne der Quartierverträglichkeit sei Tempo 30 mit den nötigen Massnahmen zu planen und den Stadtrat über das Projekt zu informieren.

  • Der Stellungnahme des Stadtrats (vgl. Ziff. 5) sei zuzustimmen.

  • Vorsorglich für den Fall der Ablehnung des Projekts durch die Stadt Wil sei ein Kredit von Fr. 130’000.- als Kostenbeteiligung (35%) an den Projektkosten zu bewilligen.






Für das Recht auf Benützung des öffentlichen Grunds der Stadt Wil sollen die betroffenen Elektrizitäts- und Gasversorgenden für den Bau, Betrieb und Unterhalt der ober- und unterirdischen Anlagen die Stadt mit einer Abgabe entschädigen. Gestützt auf Art. 29 des Strassengesetztes des Kantons St.Gallen (StrG) wurde in Zusammenarbeit mit verschiedener Anspruchsgruppen wie dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (AREG), der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK), der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sowie Exekutivmitglieder verschiedener Gemeinden des Kantons St.Gallen ein entsprechender Erlass ausgearbeitet. Der Tarif bzw. die Nutzungsabgabe richtet sich insbesondere nach den Kriterien gemäss Art. 29 Abs. 2 lit. a bis c StrG, nämlich nach der Nutzungsintensität, der Nutzungsdauer und dem wirtschaftlichen Nutzen für den Berechtigten. Mit dem Reglement über Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen wurde eine zweckmässige Grundlage für die Stadt Wil und weitere Gemeinden des Kantons St.Gallen geschaffen, welches den versorgenden Werken bzw. den Nutzungsberechtigten eine transparente und evidente Grundlage bietet.

Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament folgende Anträge:


Die siebenköpfige, ständige Werkkommission unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft an drei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. Diskutiert wurden insbesondere das Abgabemodell der Technischen Betriebe Wil TBW, die rechtlichen Grundlagen für das Reglement und das Vorgehen in anderen Gemeinden, kritische Anmerkungen der Dorfkorporation Bronschhofen, die Notwendigkeit verschiedener Bemessungsgrundlagen, der Abwicklungsaufwand für die Werke sowie die Tarife. Die Werkkommission stellt mit 6 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen einen eigenen Antrag, in Artikel 4 Absatz 1 betreffend Stromleitung a2) den Faktor gemäss Artikel 29 Absatz 2 auf Fr. 1.15 bis 2.70 pro MWh festzulegen. Sodann unterstützt die Werkkommission den Antrag des Stadtrats mit 7 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen und stellt fest, dass der zustimmende Beschluss zu Ziff. 1 gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a der vorläufigen Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.

war unbestritten und wurde vonzum Beschluss erhoben.

Einleitend fassteals ehemaliger Präsident der Werkkommission die Beratung der Kommission noch einmal kurz zusammen und zeigte dabei die wesentlichen Punkte aus der Vorlage auf.Vorsteher des Departements Versorgung und Sicherheit, unterstrich, dass die Stadt Wil die Abgabe bei den Versorgern einfordere. Die finanziellen Auswirkungen, die von den Versorgern an die Endverbrauchernden weiterverrechnet werden können, seien sehr gering, wenn es denn überhaupt Auswirkungen habe – bereits heute gebe es in gewissen Stadtteilen solche Abgeltung. Sodann hiess er den Antrag der vorberatenden Kommission betreffend Ergänzung um Artikel 4 Absatz 1 gut. Seitens der Fraktionen gab es keine Wortmeldungen zum Reglement oder zum Bericht und Antrag.


  • Art. 4 Abs. 1 Stromleitung a2) sei wie folgt anzupassen: «Faktor gemäss Art. 29 Abs. 2: Fr. 1.15 – 2.70 pro MWh»
  • Das Reglement über Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen sei zu genehmigen.
  • Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziff. 1 gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a der vorläufigen Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.





Der Skatepark auf dem Weierareal ist veraltet. Seine Lage führt zu Nutzungskonflikten und seine Ausstattung entspricht nicht den Anforderungen, die sich die Nutzerinnen und Nutzer für ihre sportliche Entwicklung wünschen. Der Stadtrat hatte deshalb die Prüfung eines Neubaus als Legislaturziel festgelegt. Zudem reichte die IG Funpark eine Petition mit 1' 143 Unterschriften zum Neubau eines Funparks ein. Zur Prüfung eines solchen Vorhabens wurde ein Vorprojekt bei einer auf Skate-Anlagen spezialisierten Firma in Auftrag gegeben. Das zusammen mit der IG Funpark erarbeitete Vorprojekt überzeugt. Mit der Liegenschaft Parzelle Nr. 2267W, die Teil des Areals des Sportparks Bergholz ist, wurde ein idealer Standort für den Neubau eines Funparks gefunden, dies sowohl hinsichtlich Lärmemissionen, topografischer Einbettung, Vermeidung von Nutzungskonflikten als auch bezüglich Synergiepotenzial mit dem Sportpark Bergholz. Zudem kann dank der guten Beschaffenheit des Bodens der Neubau zu einem verhältnismässig günstigen Preis realisiert werden. Der Funpark und das Mini-Pitch-Feld beanspruchen nur einen Teil des Areals. Die Kantonsschule, welche ein Mitbenutzungsrecht an den Aussensportanlagen auf der Parzelle Nr. 2267W hat, möchte die Gelegenheit nutzen und auf der Restfläche ein Basektballfeld errichten.

Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament folgenden Antrag:


Die siebenköpfige, ständige Bau- und Verkehrskommission BVK unter dem Vorsitz der damaligen Präsidentinhat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. Nach einer Projektvorstellung in Bezug auf Bedarf/Nutzen und Bau/Umsetzung und einer Vorstellung der Vorlage gemäss Bericht und Antrag wurden insbesondere Aufbau/Anordnung und Notwendigkeit der verschiedenen Elemente/Bereiche, das Bedürfnis der Nutzbarkeit für diverse Anspruchsgruppen und die Vor- und Nachteile des geplanten Standorts diskutiert. Sodann erörterte die BVK die Beleuchtungsmöglichkeiten sowie deren Notwendigkeit und die Erstellung und den Inhalt des Betriebskonzepts sowie die Mitbenutzung respektive Interessen Dritter und eine allfällige Integration weiterer Angebote wie Street-Workout oder einer Boulderanlage. Die Kommission stellt keine eigenen Anträge und unterstützt den Antrag des Stadtrats mit 5 Ja- zu 1 Nein-Stimmen bei 1 Abwesenheit.

war unbestritten und wurde vonzum Beschluss erhoben.

Einleitend fasste derdie Beratung der Kommission noch einmal kurz zusammen. Dabei zeigte er auf, dass die Anlage am Weier veraltet ist und nicht zuletzt auch aus Sicherheitsgründen ersetzt werden muss. Zudem sei der heutige Standort aus Lärmgründen oder Nutzungskonflikten nicht ideal; ein neuer Standort beim Sportpark Bergholz sei auch aus sportlicher und betrieblicher Sicht besser geeignet., Vorsteher Departement Soziales, Jugend und Alter, bedankte sich bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit einer Petition «den Stein ins Rollen» gebracht und so letztlich dazu beigetragen hätten, dass das Stadtparlament heute über diesen neuen Funpark für diverse Rollsportarten befinden könne. Die Initiative und das Engagement dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen habe auch dazu beigetragen, dass für das Projekt auch Drittgelder seitens des Kantons sowie in der Form von Sponsorenbeiträgen und in der Form von Spenden Privater zur Verfügung stehen. Zudem verwies er darauf, dass das Projekt in einem breit abgestützten Verfahren erarbeitet worden sei, bei dem man «alle Betroffenen ins Boot geholt habe». Dies sei auch wieder vorgesehen für die weiteren Schritte, wenn es beispielsweise um die Erarbeitung eines Betriebskonzeptes gehe. Diebezeichnete die Vorlage als «tolles Projekt, bei dem alles stimme», das an einem idealen Standort realisiert werden solle und sich gut einbette und keine Störungen mit sich bringe. Die SP spreche sich einstimmig und mit Freude für die Vorlage aus. Auch diezeigte sich vom Projekt «vollends überzeugt». Das Konzept und auch die Einbettung seien sehr gut, zudem sei man erfreut über das Engagement und die Initiative der Jugendlichen und jungen Erwachsenen der IG Funpark, die sich sehr aktiv für ihr Anliegen eingesetzt haben. Auch dielobte dieses Engagement und hielt fest, dass man dem Funpark ebenfalls zustimmen werde, das Projekt sei überzeugend und gut. Sodann machte man beliebt, die Realisierung des Funparks und Mini-Pitch-Felds durch die Stadt sowie des Basketballfelds durch den Kanton abzustimmen – man behalte sich vor, hier gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. Kritik übte die CVP aber am Bericht und Antrag, der bezüglich Inhalt und Gestaltung nicht in allen Punkten klar und teils unsorgfältig erstellt worden sei.hielt fest, dass er sich dem Anliegen der CVP-Fraktion betreffend gemeinsame Realisierung im Jahr 2018 nicht verschliesse – man wolle aber vorgängig sicherstellen, dass infolge einer solchen zeitlichen Verschiebung keine in Aussicht gestellten kantonalen Gelder wegfallen würden. Diebetonte, dass der Bau des Funparks einem Bedürfnis entspreche und das Projekt den Sportpark Bergholz sehr gut ergänze. Die Investition in die sportlichen Aktivitäten der Jugendlichen der Stadt Wil sei sinnvoll – man unterstütze daher den Antrag des Stadtrats. Es sei schön zu sehen, dass auch in der eher trägen Politik-Welt mit Initiative und Engagement etwas bewegt werden könne – dies sei ein Verdienst der IG Funpark und ihrer Mitglieder, so die. Man unterstütze die Vorlage und den Antrag des Stadtrats.







Am 17. Juni 2012 stimmten die Wiler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 70 Prozent Ja-Stimmen der Neuausrichtung der Arbeitsintegration von Sozialhilfeklientinnen und -klienten zu. In der zuvor erfolgten parlamentarischen Debatte war der Stadtrat beauftragt worden, dem Parlament Bericht über den Stand der Umsetzung und Zielerreichung zu erstatten. Der Aufbau der Dienststelle Arbeitsintegration ist abgeschlossen. Sie bietet unter einem Dach den Arbeitseinsatz «Passage» (einmonatiger Arbeitseinsatz vor Sozialhilfebezug), das Coaching für junge Erwachsene, die Beratung und Unterstützung für die Arbeitsintegration von Erwachsenen sowie von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (REPAS) wie auch die Beschäftigungen für Sozialhilfeklientinnen und -klienten ohne Arbeitsintegrationschancen als Leistungen an. Insgesamt ist der Bedarf nach diesen Leistungen höher ausgefallen als erwartet. Die betroffenen Personen haben die Leistungen grossmehrheitlich positiv aufgenommen.

Im Hinblick auf die vorliegende Berichterstattung wurde eine externe Evaluation der Arbeitsintegration in Auftrag gegeben. Sie kommt zum Schluss, dass die Arbeitsintegration einen positiven Beitrag zur beruflichen Integration von Sozialhilfe empfangenden Personen leistet und dass die mit der Neuausrichtung verfolgten Ziele mehrheitlich erreicht wurden. Sie stellt fest, dass die Neuausrichtung zu direkten und indirekten Einsparungen in der Sozialhilfe führte, insgesamt die Sozialhilfekosten aber leicht anstiegen.

Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament folgendem Antrag:


Eine siebenköpfige, nicht ständige Kommission unter dem Vorsitz vonhat das Geschäft an einer Sitzung vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. Diskutiert wurden insbesondere Zusammenarbeit der Arbeitsintegration mit der Wirtschaft, die Rolle der Begleitgruppe Arbeitsintegration und das Vorgehen bei der Praktikumssuche. Ebenfalls erörtert wurden das Coaching für junge Erwachsene, das Pilotprojekt «JES» für junge Erwachsene mit Suchthintergrund, die Funktionsweise der Passage sowie die Kostenentwicklung in der Sozialhilfe wie auch die Faktoren dafür und die Ressourcen der Dienststelle Arbeitsintegration. Die Kommission stellt keine eigenen Anträge und unterstützt den Antrag des Stadtrats mit 7 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen.

war unbestritten und wurde vonzum Beschluss erhoben.

Einleitend fasstedie Beratung der Kommission noch einmal kurz zusammen und verwies auf die Eckpfeiler in diesem Arbeitsintegration-Programm der Stadt Wil und die wesentlichen Punkte des Berichts. Dabei hielt er als Fazit fest, dass es schwierig sei, die Wirkung dieses Programms zu beziffern; die Konzeption und Ausrichtung der Arbeitsintegration seien aber sinnvoll und wirkungsvoll, die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband sehr gut sowie die Einstellung und Motivation der Mitarbeitenden der Arbeitsintegration vorbildlich., Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter, nahm dieses positive Fazit erfreut zur Kenntnis. Dies werde auch von einem externen Evaluationsbericht bestätigt. In diesem Bericht werde aber auch aufgezeigt, wo man die Konzeption noch schärfen und verbessern könne – Bestrebungen, die man gerne unternehmen werde. Erfreulich sei ebenfalls zu sehen, dass sich die Arbeitsintegration in der Stadt Wil etabliert habe – auch in der Wirtschaft. Ein Ziel habe man indes nicht wie gewünscht erreicht – nämlich die angestrebte Reduktion der Sozialhilfekosten der Stadt Wil: Es habe einen Anstieg der Netto-Kosten gegeben, wie dies auch im Bericht detailliert ausgeführt werde. Dabei würden viele Faktoren eine Rolle spielen – Faktoren, die nicht allesamt direkt durch die Arbeitsintegration beeinflusst werden können. Dennoch sei der Stadtrat von der eingeschlagenen Richtung weiterhin überzeugt und wolle daran festhalten. Abschliessend sprach der dem ganzen Team der Arbeitsintegration wie auch der Begleitgruppe einen Dank für ihr Engagement sowie ihre grosse und wichtige Unterstützung aus. Auch diebezeichnete den eingeschlagenen Weg als richtig und wichtig, ganz nach dem Motto «Lieber Integration in die Erwerbstätigkeit als Sozialhilfe». Für Betroffene brauche es Strukturen, Unterstützung und vor allem auch Ziele, die sie sich setzen und erreichen können – die Arbeitsintegration könne genau diese Aspekte liefern, sofern denn insbesondere auch genügend Praktikumsplätze zur Verfügung stünden. In diesem Sinne spreche man allen beteiligten Betrieben einen Dank aus und wolle gerne weitere Betriebe motivieren, solche Praktikumsplätze anzubieten. Kritisch betrachte man hingegen ganz allgemein den Anstieg der Sozialhilfekosten – in diesem Bereich sei das Ziel des Projektes der Stadt Wil nicht erreicht worden. Man bedanke sich bei allen Beteiligten, die die Arbeitsintegration tragen, und nehme den Bericht wohlwollend zur Kenntnis. Wohlwollende und sehr positive Kenntnisnahme brachte auch diezum Ausdruck – er sei informativ und ausführlich: Die Arbeitsintegration der Stadt Wil setze etwa mit der Passage oder dem Coaching für junge Erwachsene wie auch dem Beschäftigungsprogramm wirksame Instrumente und Angebote ein, die den Betroffenen wie auch der Stadt zu Gute kommen. Die SP unterstütze daher die Ziele, die im Bericht ausgeführt seien – mit Blick auf die Stadt Wil, auf die Wirtschaft und vor allem auch auf die betroffenen Menschen. Die SP sprach allen Mitarbeitenden der Arbeitsintegration ihren Dank aus. Diehielt fest, dass die Entscheidung für einen externen Evaluationsbericht sehr gut gewesen sei – nun liege dem Parlament eine ausführliche, auch kritische Würdigung des Projektes vor. Bezüglich der Art und Weise der Arbeitsaufträge könne man durchaus noch etwas kreativer und mutiger sein – es gebe sicherlich noch weitere Aufgaben in der und für die Stadt Wil, die die Arbeitsintegration übernehmen könne. Zwar seien, wie im Bericht ausgeführt, noch nicht alle Ziele des Projektes erreicht worden – es sei aber positiv zu hören, dass die Stadt hier weiter am Ball bleiben wolle. Man nehme wohlwollen Kenntnis vom Bericht. Dieunterstrich die Bedeutung solcher Projekte wie der Arbeitsintegration mit wirkungsvollen, zielgerichteten Instrumenten wie beispielsweise der Passage oder dem Coaching junger Erwachsener. Eine Problematik sei dabei die Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen und Aufträgen für die Arbeitsintegration – deshalb sei die Schaffung der Begleitgruppe eine sehr gute Massnahme gewesen. Ebenfalls wertvoll, da sinnvoll und sehr informativ, sei der externe Evaluationsbericht – die darin ausgesprochenen Empfehlungen seien umzusetzen und so das Projekt Arbeitsintegration weiter zu verbessern. Man danke dem Stadtrat für die Ausarbeitung des Berichts, den man positiv zur Kenntnis nehme. Sodann stellte die SVP-Fraktion einen Antrag: «Vor Ende der laufenden Legislatur soll ein weiterer Evaluationsbericht zur Wirkung der Arbeitsintegration erstellt werden», dies aufbauend auf den Empfehlungen des vorliegenden Evaluationsberichts und zur Kontrolle bezüglich der Umsetzung dieser Empfehlungen. In der Diskussion wurden vonVoten eingebracht, die sich gegen einen neuerlichen Bericht aussprachen – der eingeschlagene Weg, dies zeige der vorliegende Bericht auf, sei richtig und zielführend; zudem sei wohl der Zeitraum zu kurz, um im Bericht effektiv gehaltvolle Aussagen machen zu können. Sodann hieltfest, dass im jährlichen Geschäftsbericht jeweils zahlreiche Zahlen und Aspekten ausgewiesen würden, die viele Schlüsse über die Arbeit und Entwicklung sowie Wirkung der Arbeitsintegration ermöglichen – dies spreche eigentlich gegen einen solchen neuerlichen externen Bericht, auch wenn sich der Stadtrat einem solchen Antrag natürlich nicht verschliesse. In der Folge zog die SVP-Fraktion den Antrag zurück.


  • Die Berichterstattung über den Stand der Umsetzung und Zielerreichung der Arbeitsintegration sei zur Kenntnis zu nehmen.









Nicht mehr behandelte Geschäfte

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments konnten alle vier Traktanden behandelt werden.


Kommissionsbestellung

An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden keine Mitglieder nicht ständiger Siebner-Kommissionen bekannt gegeben.


Parlamentarische Vorstösse

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden folgende parlamentarischen Vorstösse eingereicht
  • Motion Erwin Böhi (SVP): Einführung der Volksmotion
  • Dringliche Interpellation Sebastian Koller (Junge Grüne/GRÜNE prowil): Reglement über die Benützung von Schul- und Sportanlagen durch Dritte
  • Dringliche Interpellation Andreas Senti (SVP): Neues FC-Wil-Desaster – Aufklärung tut Not


Schluss der Sitzung

schloss die heutige Sitzung um 20.15 Uhr.