Wer finanzielle Sozialhilfe beantragt, erhält eine persönliche Beratung. Sozialhilfe erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist es, dass betroffene Personen möglichst wieder unabhängig werden können. Finanzielle Sozialhilfeleistungen sind rückerstattungspflichtig.
Personen, die Sozialhilfe beziehen, werden mit einem Grundbedarf, Mietzinszahlungen und der medizinischen Grundversorgung unterstützt. Die aktuellen Beträge sind in den Beiblättern aufgelistet. Asylsuchende (N), vorläufig aufgenommene Personen (F) und Schutzsuchende (S) erhalten angepasste Beiträge.
Personen mit einem Wegweisungsentscheid des Migrationsamtes und Verpflichtung zur Ausreise können bei einer vorhandenen Notlage Nothilfe beantragen.
Anmeldung
Die Anmeldung für Sozialhilfeleistungen erfolgt persönlich am Schalter vor Ort. Das Anmeldeformular und die notwendigen Unterlagen werden ihnen beim persönlichen Gespräch erklärt.
Bitte nehmen Sie Ihren Personalausweis (Pass, ID, Ausländerausweis) mit.
Nachweis Sozialhilfe bestellen
Die Sozialen Dienste stellen gegen eine Gebühr Bestätigungen für den Bezug bzw. Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Wil aus. Sie können die Bescheinigung Sozialhilfe hier beantragen.