03. Oktober 2025
Die Massnahme dient dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Die 40-Liter-Behälter müssen von Hand entleert werden, während 80-Liter-Behälter über eine sogenannte Kammschütt-Vorrichtung verfügen und vom Fahrzeug hydraulisch angehoben werden können.
Darüber hinaus erfolgt die Anpassung im Sinne einer regionalen Vereinheitlichung. Im Entsorgungsgebiet des Zweckverbands Abfallverwertung Bazenheid (ZAB), das mehrere Gemeinden umfasst, werden kleine Behälter generell nicht geleert. Bisher hatte die Stadt Wil eine Sonderregelung, die nun aufgehoben wird.
Alternative Behälter
Ab 2026 sind ausschliesslich genormte Bio-Behälter ab 80 Litern oder grösser zugelassen, die über eine Kammschütt-Vorrichtung verfügen. Solche Behälter sind in örtlichen Baumärkten erhältlich.
Es wird empfohlen, eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarinnen und Nachbarn oder über die Hausverwaltung anzustreben.
Die Stadt Wil bedauert die Umtriebe, die mit dieser Änderung verbunden sind, und bittet die Bevölkerung um Verständnis. Mit der Anpassung werden die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert und die Bioabfuhr in der Region vereinheitlicht.