Grundausrichtung des neuen Förderkonzepts für die Schulen der Stadt Wil genehmigt

Auf Basis des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts hat der Stadtrat die Grundausrichtung des lokalen Förderkonzepts für die Schulen der Stadt Wil genehmigt.

03. Mai 2017

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat im Frühling 2015 ein kantonales Sonderpädagogik-Konzept verabschiedet. Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf favorisiert dieses Konzept eine integrierte schulische Förderung (ISF) ab dem 1. Kindergartenjahr und damit eine integrative Beschulung in Regel- statt in Kleinklassen. Solche Kleinklassen sind beim Stufenübertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse sowie ab der 3. Klasse möglich, gelten gemäss ihrer Einstufung aber als so genannte hochschwellige separative Angebote. Die St.Galler Schulgemeinden wurden aufgefordert, ihre lokalen Förderkonzepte bis zum Schuljahr 2018/19 diesen neuen Vorgaben anzupassen.


In Wil sind Schulrat und Schulleitungen sowie die Arbeitsgruppe Sonderpädagogik und eine Begleitgruppe mit Lehrpersonen aus den verschiedenen Schuleinheiten diesem Auftrag des Erziehungsrats nachgekommen. Aktuell wird in den Wiler Kindergärten nur vereinzelt ISF praktiziert; auf der Unter- und Mittelstufe erfolgt eine integrative Beschulung in den Primarschulen Allee, Bronschhofen und Rossrüti, in den anderen Schuleinheiten gibt es Kleinklassen für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf. Die derzeit unterschiedlichen Fördersysteme an den Schulen der Stadt Wil sollen harmonisiert werden. Die beteiligten Gremien sprachen sich dabei für eine vermehrt integrative Richtung aus. Im Sinne eines Richtungsentscheids hat der Schulrat diese Haltung im Dezember 2016 bestätigt: Die integrative Beschulung ermöglicht Kindern mit besonderem Förderbedarf in einer Regelklasse zu verbleiben und trotzdem eine adäquate Förderung zu erhalten, dies bei Beibehaltung und Umlagerung der vorhandene Ressourcen. Auf dieser Basis entwickelte die Arbeitsgruppe Sonderpädagogik verschiedene Varianten, die den Schuleinheiten zur Stellungnahme unterbreitet wurden. Diese konstruktiven Rückmeldungen flossen in die weitere Bearbeitung des Projektes ein.


Aufgrund der Beratungsergebnisse aus der Arbeits- und Begleitgruppe sowie den Teamrückmeldungen aus den Schuleinheiten hat der Stadtrat die Eckpunkte des neuen lokalen Förderkonzepts für die Schulen der Stadt Wil gutgeheissen, wobei die bisherigen Ressourcen für die sonderpädagogischen Unterstützungsmassnahmen (Personalpool Sonderpädagogik) beibehalten werden sollen. Im neuen Förderkonzept sind folgende Aspekte vorgesehen: Im Zyklus 1 und 2 (1. Kindergartenjahr bis 2. Klasse sowie 3. bis 6. Klasse) wird ein Schwerpunkt auf der integrativen Förderung gesetzt, ergänzend dazu werden im Zyklus 2 zwei zentrale städtische Kleinklassen mit sozialpädagogischem Ansatz geführt. Um die Fördermassnahmen an die spezifischen Gegebenheiten anpassen zu können, wird den Schuleinheiten der Primarstufe ein entsprechender Gestaltungsspielraum ermöglicht. Im Zyklus 3 (1. bis 3. Oberstufe) wird vorläufig am bisherigen System mit Kleinklassen festgehalten – dies vor allem darum, weil die Konzipierung eines neuen Fördersystems auf der Oberstufe abhängig ist von der geplanten Überarbeitung des kantonalen Oberstufenkonzeptes, welches bis Frühling 2017 vorliegen sollte. (sk.)