19. Dezember 2025
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2025 den Nachtrag III des Vollzugsreglements zum Reglement über den Fonds für Energiespar- und Fördermassnahmen beraten und genehmigt. Mit diesem Beschluss werden zwei neue Fördertatbestände in das bestehende Förderprogramm aufgenommen. Der Nachtrag tritt per 1. Februar 2026 in Kraft.
Die Einführung der beiden neuen Massnahmen erfolgt vor dem Hintergrund des städtischen Netto-Null-Ziels im Gebäudebereich. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die Zahl der Gebäudehüllenmodernisierungen gegenüber dem Jahr 2023 um das Vier- bis Fünffache steigen – von heute rund 20 auf 90 Modernisierungen pro Jahr. Wärmedämmungen in Gebäuden mit Baujahr vor 2000 leisten einen direkten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen, indem sie den Verbrauch fossiler Brennstoffe für die Heizung senken. Bei Gebäuden, die bereits mit Wärmepumpen beheizt werden, führt der geringere Heizbedarf durch die verbesserte Dämmung zur vielfach geforderten Winterstromreduktion. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität dar und hilft bei der Reduktion der Energiekosten der Haushalte.
Wärmedämmung Kellerdecke/Estrichboden gegen unbeheizte Räume
Dieser Fördertatbestand ergänzt die bestehende Förderung der Sanierung von Einzelbauteilen (Dach, Fassade) und stellt eine niederschwellige Massnahme dar. Sie ist auch in Altbauten technisch gut umsetzbar und eignet sich insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer mit kleinerem Investitionsbudget. Da der Kanton keine vergleichbare Fördermassnahme anbietet, schliesst die Stadt mit dieser Massnahme eine Lücke.
Förderung: CHF 20.– pro Quadratmeter gedämmte Fläche, maximal CHF 2500.– für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal CHF 5000.– für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude.
Gebäudemodernisierung in Etappen
Diese Fördermassnahme basiert auf dem bestehenden kantonalen Angebot und ermöglicht es, mehrere Gebäudeteile zu sanieren und dadurch eine umfassende Gebäudemodernisierung zu erreichen, die bei Bedarf in zeitlich gestaffelte umgesetzt werden kann. Sie umfasst die Bereiche Dach, Wand, Fenster sowie den erneuerbaren Heizungsersatz. Die Stadt Wil unterstreicht mit dieser Zusatzförderung die Wichtigkeit der umfassenden Gebäudemodernisierung.
Förderung: 30 Prozent des kantonalen Beitrags, maximal CHF 5000.– für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal CHF 8000.– für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude.
Einen Überblick über alle Fördermassnahmen aus dem Energiefonds der Stadt Wil gibt die Webseite www.stadtwil.ch/energiefonds und das Vollzugsreglement zum Energiefondsreglement der Stadt Wil (SRS 7.3-2.1). Fördergesuche müssen vor Baubeginn im e-Förderportal der Energieagentur St.Gallen GmbH eingereicht werden. Dort können auch die detaillierten Wegleitungen eingesehen werden. Die neuen Fördermassnahmen werden ab 1. Februar 2026 aufgeschaltet.