Bundesgericht heisst Beschwerde betreffend Schule St. Katharina gut

Das Bundesgericht hat am Freitag, 17. Januar 2025, eine erneute Beschwerde gegen den Schulvertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina gutgeheissen. Dieser ist somit aufgehoben. Die Stadt Wil wird das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Begründung vertieft analysieren und das Gespräch mit der Stiftung Schule St. Katharina suchen. Der Stadtrat setzt sich für einen geordneten Übergang ein, bei dem das Wohl der Schülerinnen im Zentrum steht.

17. Januar 2025

Das Bundesgericht hat an einer öffentlichen Beratung entschieden , dass der aktuelle Betrieb der von der Stiftung Schule St. Katharina geführten Mädchensekundarschule nicht verfassungskonform ist. Dieser sei unter anderem nicht mit dem Gebot der konfessionellen Neutralität von öffentlichen Schulen vereinbar und verstosse gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.