Kanton St.Gallen fördert Deutschkurse

Der Kanton St.Gallen unterstützt finanziell den Besuch von Deutsch- und Alphabetisierungskursen bis Niveau B2 mit CHF 10.– pro Lektion.

21. Januar 2026

Personen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für Deutsch- oder Alphabetisierungskurse zu beantragen.

Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass das steuerbare Einkommen unter CHF 60’000.– bei Einzelpersonen beziehungsweise unter CHF 80’000.– bei Ehepaaren und Familien liegt.

Bei quellensteuerpflichtigen Personen werden 75 % des Bruttoeinkommens als steuerbares Einkommen angerechnet. Zudem darf das steuerbare Vermögen CHF 50’000.– nicht übersteigen.

Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Ausländerausweis L, B oder C (ohne Anmerkung «Aufenthalt zur Ausbildung») sowie Personen mit Schweizer Bürgerrecht.

Zusätzlich ist ein Kursbesuch von mindestens 60 % erforderlich, und der Antrag muss vor Kursende eingereicht werden. Rückwirkende Vergünstigungen sind nicht möglich.

Die Kurskosten dürfen nicht von einer anderen Stelle wie Sozialamt, RAV, IV, SUVA oder Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber übernommen werden (Ausnahme: Migrationsamt).

Anmeldung
Die gewünschte Sprachschule kann unter www.deutschkurse-sg.ch ausgewählt werden. Der Antrag auf Kursvergünstigung wird bei der Schule angefragt, ausgefüllt und dort eingereicht. Die Schule leitet den Antrag an den Kanton weiter, der diesen prüft. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls über die Sprachschule. Bei einer Bewilligung werden die Kurskosten direkt vergünstigt in Rechnung gestellt.