21. Januar 2026
Bis Mitte Februar wird die Region Ost entscheiden, ob weitere Schritte erfolgen. Ziel bleibt es, die Interessen der betroffenen Gemeinden zu wahren, insbesondere im Hinblick auf Lärmbelastung und die Einhaltung der Nachtruhe.
Das neu aufgelegte Betriebsreglement enthält Anpassungen, welche Auswirkungen auf Gemeinden östlich des Flughafens Zürich haben können. Als Mitglied der Region Ost verfolgt die Stadt Wil die aktuelle öffentliche Auflage aufmerksam. Die Region Ost prüft das Reglement zurzeit gemeinsam mit RA Adrian Strütt und klärt ab, ob und welche rechtlichen Schritte angezeigt sind.
Bereits 2014 hatten 28 Mitgliedergemeinden der Region Ost Einsprache gegen das damalige Betriebsreglement erhoben. Die Region Ost stellte dazu eine Mustereinsprache zur Verfügung. Auch die Anpassungen im Betriebsreglement 2017 führten dazu, dass einzelne Mitgliedsgemeinden erneut rechtliche Schritte einleiteten, da sie negativ betroffen waren.
Weitere Informationen zum Verfahren sind den Unterlagen des Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).