Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung kann der Gläubiger die Beseitigung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) beantragen.
Füllen Sie das Rechtsöffnungsgesuch vollständig aus und senden Sie das unterzeichnete Formular anschliessend per Post an das Kreisgericht Wil.