Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbot in der Stadt Wil

Die Stadt Wil hat mit Datum vom 23. August 2018 das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Weiterhin gültig bleibt das kantonsweite Feuer- und Feuerwerkverbot im Wald und in Waldesnähe des Sicherheits- und Justizdepartements vom 24. Juli 2018.

23. August 2018

In den letzten Wochen sind im Kantonsgebiet teilweise Niederschläge gefallen, welche die Gefahr von Feuerausbrüchen etwas entschärft haben, weshalb das Sicherheits- und Justizdepartement am 23. August 2018 das umfassende kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot aufhob.

Die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Wil in den letzten Wochen gefallenen Niederschlägen führen dazu, dass auch auf kommunaler Ebene das umfassende Verbot des Entzündens von Feuer, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren aufgehoben wird. Dies auf Antrag und in Rücksprache mit dem Departement Versorgung und Sicherheit.

Weiterhin gültig bleibt das kantonsweite Feuer- und Feuerwerkverbot im Wald und in Waldesnähe des Sicherheits- und Justizdepartement vom 24. Juli 2018.