21. Februar 2020
Das Stadtparlament verabschiedete am 2. Juni 2016 ein neues Polizeireglement. Nach einer Abstimmungsbeschwerde taxierte das St.Galler Verwaltungsgericht die darin beanstandeten Artikel weitgehend als verhältnismässig. Einzig der vorgesehene Leinenzwang im Wald und an Waldsäumen wurde nicht gestützt und entsprechend aufgehoben. Die Beschwerdeführer zogen in der Folge den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Weil das Bundesgericht der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommen liess, wurden die Bestimmungen des Polizeireglements betreffend Betretungsverbot und Leinenzwang bereits am 3. Juni 2019 in Kraft gesetzt. Mit der Beschwerdeabweisung durch das Bundesgericht ändert sich nun in Bezug auf die bereits in Kraft gesetzten Bestimmungen nichts mehr.
Das Polizeireglement ist in der angepassten Version in der Rechtssammlung der Stadt Wil aufgeschaltet.