Einschränkungen bei der Unterführung Hubstrasse

Im Rahmen des Ausbaus des Bahnhofs Wil ist bei der Unterführung Hubstrasse ein Ersatzneubau vorgesehen. Dieser besteht aus der Erneuerung der Brückenplatte durch die SBB, die im Mai 2023 abgeschlossen wird, sowie einem Strassenprojekt der Stadt Wil, das vorbehältlich der Genehmigung durch die entsprechenden Organe voraussichtlich von Ende 2025 bis 2027 realisiert wird. Mit dem Abschluss der Bauarbeiten an der Brückenplatte muss die Unterführung Hubstrasse im Mai 2023 noch an einem Wochenende gesperrt werden.

15. Mai 2023

Aufgrund der Bauarbeiten ist die Hubstrasse zwischen dem Kreisel Hub-/Glärnischstrasse bis zum Abzweiger Hub-/Churfirstenstrasse vom Freitag, 19. Mai, 21 Uhr bis Montag, 22. Mai 2023, 5 Uhr für den Verkehr komplett gesperrt. Die Unterführung ist während dieser Zeit auch für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrende nicht zugänglich. Die Umleitungen für alle Verkehrsteilnehmenden und die temporären Anpassungen beim Busverkehr sind vor Ort signalisiert (siehe Übersichtsplan).

Nachgängig zur Wochenendsperrung erfolgen im Mai 2023 nächtliche Abschlussarbeiten, jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr. Der Verkehr wird während dieser Zeit im wechselseitigen Einrichtungsverkehr geführt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch einen Verkehrsdienst. Die Personenunterführung beziehungsweise der Fussverkehr ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Ab Montag, 22. Mai 2023, bis zur Inbetriebnahme des städtischen Strassenprojekts gilt zudem neu eine befristete signalisierte Höhenbeschränkung von 3,9 Meter sowie eine befristete signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometer pro Stunde. Dies gilt für die Strecke zwischen dem Kreisel Hub-/Glärnischstrasse und dem Knoten Hub-/Churfirstenstrasse. Die effektive lichte Durchfahrtshöhe der Unterführung beträgt 4,1 Meter, analog dem ursprünglichen Zustand vor Erneuerung der Brückenplatte durch die SBB. Die Differenz von 0,2 Meter in der signalisierten Höhenbeschränkung ist dem zu berücksichtigenden Sicherheitszuschlag gemäss den gültigen Normen geschuldet.