Die Flughafen Zürich AG muss ihr Betriebsreglement anpassen. Einsprachen gegen das darin enthaltene Lärmgebührenmodell der Flughafen Zürich AG – unter anderem von der Regio Wil – haben dazu geführt, dass nun ein Gutachten erarbeitet wird. Die der Betreiberin erteilte Teilgenehmigung bringt der Ostschweiz weitgehend keine Lärmentlastung.
30. Mai 2018
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Flughafenbetreiberin auferlegt, sie habe eine Vorverlegung der letzten Slots am Abend zu prüfen. Sie muss dazu innert eines Jahres einen Bericht erstellen, in dem die betriebliche Machbarkeit, wirtschaftliche Tragbarkeit und die Wirkung auf die Lärmbelastung ausgewiesen und bewertet werden.
Zur Sicherung des Betriebes hat das BAZL vorerst eine Teilgenehmigung erteilt. Das bedeutet für die Region Ost im Wesentlichen:
Zur Sicherung des Betriebes hat das BAZL vorerst eine Teilgenehmigung erteilt. Das bedeutet für die Region Ost im Wesentlichen:
- Mit der Teilgenehmigung kann die Flugsicherung die abfliegenden Flugzeuge nach 22 Uhr bei Bedarf bereits ab 5000 Fuss (1524 Meter) von den definierten Startrouten abweichen lassen, statt wie bisher auf einer Höhe von 8000 Fuss (2438 Metern). Dies führt zu mehr Starts auf den Pisten 32 und 34 direkt Richtung Osten statt mit Linkskurve zurück über den Flughafen und erst dann Richtung Osten. In ihren Einsprachen hatten die Gemeinden diese neue Regelung aufgrund potentieller nächtlicher Ruhestörungen für die Bevölkerung abgelehnt.
- Die neue Abflugroute führt nördlich an Frauenfeld vorbei Richtung Bodensee. Die Abflugroute südlich am Flughafen vorbei wird aktuell nicht eingeführt. Damit werden die Abflüge Richtung Osten mehrheitlich über den Nordosten führen, was keine Lärmentlastung für den Osten bedeutet.
- Starts für schwere Flugzeuge dürfen neu am späten Abend auf Piste 32 erfolgen, was Verspätungen nach 23 Uhr reduzieren sollte.