Kein Erwerb des Grundstücks an der Titlisstrasse

Die Liegenschaftenkommission des Stadtparlaments hat den Antrag des Stadtrats für den Erwerb der Liegenschaft Titlisstrasse 3a mit 4 zu 3 Stimmen angenommen. Da für einen Kauf jedoch 5 Stimmen erforderlich wären, wird das Grundstück nicht erworben. Der Entscheid ist abschliessend.

09. Juni 2021

Der Stadtrat beantragte den Kauf des Grundstücks Nr. 1555W zum Preis von 2,5 Millionen Franken. Der Erwerb der Liegenschaft sei für den Stadtrat eine finanziell und standortspezifisch interessante Gelegenheit, um das Entwicklungspotenzial in diesem Gebiet zu nutzen und unter anderem attraktive kleingewerbliche Flächen an zentraler Lage anbieten zu können.

Die Gegner des Geschäfts argumentierten jedoch, dass es in Wil viele andere interessante Liegenschaften gibt, welche mehr Potenzial hätten und weniger Risiken bergen würden als die vorgeschlagene Liegenschaft. Weiter fehlt es den Kritikern an einer gesamtheitlichen Immobilienstrategie des Stadtrats.

Die Liegenschaftenkommission prüft die in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Grundstückgeschäfte. Sie entscheidet abschliessend über die Zustimmung zu Beschlüssen des Stadtrats über den Erwerb von Grundstücken des Finanzvermögens über 2 bis 4 Millionen Franken je Fall. Erforderlich sind für einen Kauf 5 Stimmen.