Mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Feuerschutzgesetzes per 2021 beträgt die Feuerwehrersatzabgabe neu mindestens 50 Franken.
13. Januar 2021
Die politische Gemeinde kann auf den Bezug verzichten, wenn der Betrag nach Tarif weniger als 50 Franken ergibt. Bisher hat die Stadt Wil darauf verzichtet, wenn der Betrag weniger als 30 Franken betragen hatte.
Die Rechnungsstellung erfolgt 2021 gemäss kantonaler Rechtsgrundlage. Es ist für die Pflichtigen vorläufig also ein Betrag von mindestens 50 Franken zu entrichten. Der Stadtrat wird sich mit der Frage auseinandersetzen, ob auch künftig auf den Einzug verzichtet werden soll. Dies würde eine Anpassung des kommunalen Feuerschutzreglements nötig machen.