Bis spätestens Ende September 2019 hätten Bäume, Äste und Sträucher auf die gesetzliche Abstände zurückgeschnitten werden sollen. Bis Ende Oktober gibt es eine Karenzfrist. Beim Zurückschneiden ist folgendes zu beachten:
09. Oktober 2019
- Bäume: 2,50m Abstand zu Staatsstrassen und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse.
- Lebhäge, Zierbäume, Sträucher: 0,60 m Strassenabstand (über 1,80 m Höhe: zusätzlich die Mehrhöhe)
- In das Lichtraumprofil ragende pflanzen (Bäume, Sträucher usw.): Bei Strassen Schnitt auf eine Höhe von 4,50 m, bei Gehwegen auf 2,5 m.
- Bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Übersicht nicht beeinträchtigt werden.
- Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen dürfen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.