Reminder: Bäume, Äste, und Sträucher zurückschneiden

Bis spätestens Ende September 2019 hätten Bäume, Äste und Sträucher auf die gesetzliche Abstände zurückgeschnitten werden sollen. Bis Ende Oktober gibt es eine Karenzfrist. Beim Zurückschneiden ist folgendes zu beachten:

09. Oktober 2019

  • Bäume: 2,50m Abstand zu Staatsstrassen und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse.
  • Lebhäge, Zierbäume, Sträucher: 0,60 m Strassenabstand (über 1,80 m Höhe: zusätzlich die Mehrhöhe)
  • In das Lichtraumprofil ragende pflanzen (Bäume, Sträucher usw.): Bei Strassen Schnitt auf eine Höhe von 4,50 m, bei Gehwegen auf 2,5 m.
  • Bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Übersicht nicht beeinträchtigt werden.
  • Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen dürfen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.