Schulgeld für St.Katharina kann weiterhin bezahlt werden

Das Beschwerdeverfahren zum Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung Schule St.Katharina ist zurzeit vor Bundesgericht hängig. Damit die Stadt Wil weiterhin legitimiert ist, das Schulgeld für Schülerinnen aus dem ganzen Gebiet der Stadt Wil während der Dauer des Beschwerdeverfahrens auszurichten, wurde eine vorsorgliche Massnahme beantragt. Das Bundesgericht hat diesem Antrag nun zugestimmt.

03. März 2020

Der Nachtrag I zum Schulvertrag wurde nach der Gemeindevereinigung von Wil und Bronschhofen erarbeitet. So kann die Stadt auch Schulgeldzahlungen für Schülerinnen aus den Ortsteilen Bronschhofen und Rossrüti an die Schule St. Katharina leisten und damit alle Ortsteile gleichbehandeln.

Damit diese Zahlungen und damit die Gleichbehandlung aller Ortsteile trotz hängiger Beschwerde in den letzten Jahren gewahrt werden konnten, musste bei der jeweiligen Beschwerdeinstanz eine vorsorgliche Massnahme beantragt werden. Das Bundesgericht hat diese Massnahme nun gutgeheissen. Die bestehende Praxis kann bis zum definitiven Entscheid weitergeführt werden.