Das kantonale Baudepartement hat am 27. Juni 2019 den Zonenplan der Stadt Wil vom 3. März 2016 und die Einspracheentscheide des Stadtrates Wil vom 22. April 2015 aufgehoben. Ob der Stadtrat gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreicht, wird zurzeit geprüft.
04. Juli 2019
Die Beschwerdefrist läuft bis zum 12. Juli 2019. In dieser Zeit werden nun eingehende Abklärungen in Bezug auf die Erfolgschancen einer möglichen Beschwerde gemacht. Die Konsequenzen des Entscheids sind wegen der Komplexität des Themas und der breiten Auswirkungen zurzeit schwierig abzuschätzen. In der schriftlichen Begründung des Baudepartements wird nur der Zonenplan behandelt, zum Baureglement werden keine Angaben gemacht.
Stadtrat Daniel Stutz sucht nun baldmöglichst das Gespräch mit den kantonalen Stellen um die Details zu besprechen. «Unser Ziel ist es, dass wir möglichst bald Klarheit haben über die geltende Bauordnung in Wil», so Stutz.