Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent. Reichen Sie das Gesuch mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Patentbeginn ein.
Bitte nehmen Sie vorgängig betreffend lebensmittelpolizeilicher respektive baupolizeilicher Bewilligung mit dem kantonalen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (Tel. 058 229 66 21) und der Baupolizei (Tel. 071 914 47 39) Kontakt auf.