Gastwirtschaftspatent beantragen

Gewerbe und Markt
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent. Reichen Sie das Gesuch mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Patentbeginn ein.

Bitte nehmen Sie vorgängig betreffend lebensmittelpolizeilicher respektive baupolizeilicher Bewilligung mit dem kantonalen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (Tel. 058 229 66 21) und der Baupolizei (Tel. 071 914 47 39) Kontakt auf.

Gesuchsteller/in
Sind Sie als Unselbständigerwerbende/r tätig? *
Handelt es sich um eine Neuerteilung oder eine Patenterneuerung? *
Haben Sie früher schon einmal einen Gastgewerbebetrieb geführt? *
Sind Sie im Zusammenhang mit der Gastwirschaftsführung bestraft worden? *
Auf welche Art können Sie die notwendigen Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention nachweisen? *
Stellvertreter/in
Möchten Sie eine Stellvertretung melden? *
Wenn nicht, machen Sie direkt bei den Angaben zum Betrieb weiter.
Auf welche Art können Sie die notwendigen Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention nachweisen?
Angaben zum Betrieb
Verfügt der Betrieb über eine Gartenwirtschaft? *
Bei neuen Betrieben: Ist das Baubewilligungsverfahren abgeschlossen?
Sind für den Betrieb die gesetzlichen Schliessungszeiten vorgesehen? *
Für verkürzte Schliessungszeiten ist eine separate Bewilligung notwendig.
Soll im Betrieb Alkohol ausgeschenkt werden? *
Wird Sicherheitspersonal beschäftigt? *
Wird der Betrieb rauchfrei geführt? *
Für das Einrichten eines unbedienten Fumoirs ist eine separate Baubewilligung notwendig.
Werden im Betrieb Raucherwaren verkauft? *
weitere Beilagen
Hinweis der Bewilligungsbehörde *