08. März 2026
In der Stadt Wil sind insgesamt 7'792 Stimmen eingegangen, davon 58 leere Stimmen. Die Stimmbeteiligung beträgt 54,65 Prozent. Mit 4'579 Nein-Stimmen (59,21 Prozent) gegenüber 3'155 Ja-Stimmen (40,79 Prozent) wurde die Vorlage abgelehnt.
Forderung nach verbindlicher Quote
Die Volksinitiative hatte verlangt, dass sich bis im Jahr 2050 mindestens 10 Prozent der Wohnungen in Wil im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befinden. Dazu sollten städtische Grundstücke in der Regel im Baurecht abgegeben sowie zusätzliche Finanzierungsinstrumente geschaffen werden. Der heutige Anteil gemeinnütziger Wohnungen liegt bei weniger als drei Prozent.
Stadtrat und Stadtparlament hatten argumentiert, die in der Initiative vorgegebene Zielvorgabe sei angesichts knapper Bauflächen, rechtlicher Rahmenbedingungen und begrenzter finanzieller Mittel nicht realistisch zu erreichen und zu starr. Sie verwiesen auf die laufende Ortsplanungsrevision sowie auf bestehende Planungsinstrumente wie das Stadtentwicklungskonzept und den sich in Erarbeitung befindenden Richtplan Siedlung und Grün-/Freiraum, mit denen ein ausgewogener Wohnungsmix mit einem substantiellen Anteil preisgünstiger Wohnungen angestrebt wird.
Förderung bleibt politisches Ziel
Mit der Ablehnung der Initiative ergeben sich keine Änderungen bei den rechtlichen Grundlagen, die bestehenden Finanz- und Grundstückskompetenzen gelten unverändert in jedem Einzelfall. Trotz der Ablehnung der Initiative ist für den Stadtrat klar, dass bezüglich bezahlbaren Wohnraums Handlungsbedarf besteht. Dies nimmt der Stadtrat in der laufenden Ortsplanungsrevision und bei spezifischen Projekten, wie beispielsweise bei der Umsetzung der parlamentarischen Motion "Gemeinnütziger Wohnungsbau auf dem Zeughausareal", ernst und setzt sich für eine Verbesserung ein.