Parkierung neu gedacht

Wil will Regeln an den Standort anpassen.

Wer in Wil baut, soll künftig nicht mehr überall nach denselben Parkierungsregeln planen müssen. Die Stadt Wil möchte die Bestimmungen zu Abstellplätzen für Autos und Zweiräder modernisieren und besser auf die Lage eines Standorts abstimmen. Hintergrund ist die laufende Ortsplanungsrevision: In mehreren Entwicklungsgebieten zeigt sich, dass die heutigen Regeln nicht mehr überall zu den Zielen der Stadtentwicklung und zu den Anforderungen an eine nachhaltige Mobilität passen. Deshalb wurde ein erläuternder Bericht zur neuen Regelung der Abstellplätze und zur Teilrevision des Baureglements erarbeitet. Dies gilt nur für zukünftige Bauten und hat keinen Einfluss auf die bereits bestehenden Parkplätze. Der Stadtrat hat am 31. März 2026 die Freigabe dieser Unterlagen zur kantonalen Vorprüfung beschlossen.

Worum geht es?

Heute sind die Vorgaben zur Parkierung im Baureglement geregelt. In der Praxis zeigte sich aber, dass diese Regeln nicht mehr in allen Punkten mit den heutigen Planungszielen übereinstimmen. Vor allem fehlte bisher eine klare Grundlage, um die Zahl der Parkplätze je nach Standort zu reduzieren – also dort, wo ein Gebiet gut mit Bus, Bahn, Velo oder zu Fuss erreichbar ist. Genau das soll nun geändert werden.

Was ändert sich konkret?

Neu soll der sogenannte Grenzbedarf an Parkplätzen einheitlich über die anrechenbare Bruttogeschossfläche (aBGF) berechnet werden. Gleichzeitig wird das Stadtgebiet in vier Standortgebiete A bis D eingeteilt. Diese unterscheiden sich danach, wie gut ein Ort mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist und wie gut Zentrum, Altstadt und Bahnhof zu Fuss oder mit dem Velo erreichbar sind. Je besser ein Standort erreichbar ist, desto tiefer kann das Parkfeldangebot ausfallen. Statt fixer Zahlen soll es künftig Bandbreiten geben – also eine minimal erforderliche und eine maximal zulässige Anzahl Parkplätze. Innerhalb dieser Bandbreite können Bauherrschaften die genaue Anzahl grundsätzlich selbst festlegen.

Der Bericht zeigt auch, wie diese Bandbreiten aussehen: In gut erschlossenen Gebieten gelten tiefere, in schlechter erschlossenen Gebieten höhere Werte. Bei Wohnungen liegt das zulässige Angebot für Bewohnende im Gebiet A bei 40 bis 60% des Grenzbedarfs, im Gebiet D bei 80 bis 120%. Für Besuchende und Beschäftigte gelten ebenfalls abgestufte Werte.

Warum macht die Stadt das?

Die Stadt Wil verfolgt mit der Anpassung mehrere Ziele: Erstens soll es eine einheitliche und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage geben. Zweitens soll die Parkierung besser zur tatsächlichen Erreichbarkeit eines Standorts passen. Drittens will die Stadt Siedlung und Verkehr besser aufeinander abstimmen und in den Innenentwicklungsgebieten unnötige Autofahrten vermeiden. Der Bericht sagt klar, dass die heutige reine Anwendung der bisherigen Normen nicht ausreicht, um die gesamtverkehrlichen Ziele der Stadt zu erreichen.

Wichtig ist dabei: Es geht nicht um eine starre Einheitslösung für die ganze Stadt. Vielmehr soll die Regelung flexibler und standortgerechter werden. Gerade bei Arealentwicklungen soll damit mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Gleichzeitig bleibt Spielraum für projektbezogene Lösungen – etwa dann, wenn ein gutes Mobilitätskonzept vorliegt.

Was sind die wichtigsten Ergebnisse?

Ein zentrales Ergebnis ist das neue Bandbreitenmodell mit den vier Standortgebieten. Dazu kommt die klare Regelung, dass bei besonderen betrieblichen Verhältnissen – etwa bei Schichtbetrieben oder Unternehmen mit Servicefahrzeugen – auch eine höhere Zahl an Parkplätzen möglich sein kann, wenn dies mit einem Mobilitätskonzept begründet wird. Gleichzeitig hält die Stadt an Mobilitätskonzepten fest, weil sie helfen sollen, Parkierungsdruck im öffentlichen Raum zu vermeiden und auch autoarme Lösungen zu ermöglichen.

Auch bei den Zweirädern gibt es Präzisierungen: Die Zahl der Veloabstellplätze soll weiterhin nach den anerkannten VSS-Normen bemessen werden. Neu soll zudem ein angemessener Anteil der Abstellplätze für Spezialvelos wie Lastenvelos oder Velos mit Anhänger ausgelegt werden. Bei der Elektromobilität wurde die Vorlage ebenfalls angepasst: Die Pflicht zur Ladeinfrastruktur soll auf neue Abstellplätze bei Wohnnutzungen fokussiert werden.

Wer war beteiligt?

Im Rahmen der Strategiekonferenzen zur Ortsplanungsrevision zum Thema Abstimmung Siedlung und Verkehr wurde der Inhalt mit der Politik, Fachleuten und verschiedenen Interessengruppen aus Gesellschaft und Wirtschaft diskutiert. Die Erkenntnisse flossen in den Bericht ein. Parallel dazu wurde die Vorlage im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung im Herbst 2025 zusammen mit dem Richtplanentwurf veröffentlicht. Dabei gingen Stellungnahmen von Parteien, Organisationen und Privatpersonen ein, die grösstenteils in die überarbeitete Fassung eingeflossen sind.

Wie geht es weiter?

Der Stadtrat hat den Erläuterungsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Entwurf der Teilrevision des Baureglements dem Kanton zur kantonalen Vorprüfung zu unterbreiten. Zudem sollen die Mitwirkungsantworten anonymisiert veröffentlicht werden. Die kantonale Vorprüfung ist wichtig, damit allfällige Hinweise oder Anpassungen noch vor der formellen Beschlussfassung aufgenommen werden können. Danach kann die Vorlage in den weiteren politischen Prozess der Ortsplanungsrevision überführt werden.

Fazit

Mit der neuen Regelung will die Stadt Wil die Parkierung nicht einfach pauschal verschärfen oder lockern. Ziel ist vielmehr eine faire, nachvollziehbare und standortgerechte Lösung: Dort, wo ein Gebiet gut erschlossen ist, soll die Parkplatzzahl tiefer angesetzt werden können. Dort, wo die Erreichbarkeit schlechter ist, bleibt mehr Spielraum. So soll die Parkierung künftig besser zur Stadtentwicklung, zur Mobilität und zu den konkreten Bedürfnissen eines Standorts passen.