Öffentliche Planauflage
gemäss Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) betreffend
Tempo-30-Zone / Bauliche Massnahmen - Einlenker Churfirsten-/Werkstrasse
(vom Stadtrat am 25. Februar 2025 beschlossen)
Auflagefrist: 4. Mai bis 3. Juni 2026
Einsichtnahme: beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen
Einsprache: Innert der Frist beim Stadtrat Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.