Werk-/Churfirstenstrasse - Bauliche Massnahmen Einführung Tempo 30

Öffentliche Planauflage

gemäss Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) betreffend

Tempo-30-Zone / Bauliche Massnahmen - Einlenker Churfirsten-/Werkstrasse

(vom Stadtrat am 25. Februar 2025 beschlossen)

Auflagefrist: 4. Mai bis 3. Juni 2026

Einsichtnahme: beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen

Einsprache: Innert der Frist beim Stadtrat Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

3160-0134-31_Werk_Churfirsten_Strasse_Situation.pdf

3160-0134-34_Werk_Churfirsten_Strasse_Normalprofil.pdf