Regeln
- Maximal eine Person pro E-Trottinette oder E-Bike.
- Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
- Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obligatorisch.
- Wo Radstreifen fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
- Mindestalter für das benutzen eines Dott Fahrzeuges ist 18 Jahre
- Parkieren sollte man primär auf dafür vorgesehenen Flächen. Signalisierte Park- und Halteverbote sind zu beachten.
- Auf dem Trottoir darf ein E-Trottinette oder E-Bike nur abgestellt werden, wenn daneben 1.5 Meter frei bleiben.
- Das Tragen eines Helmes wird empfohlen
Weitere Informationen
Etliche neuartige Elektro-Fahrzeuge haben in den
vergangenen Jahren einen Aufschwung erlebt. Für
diese sogenannten «Trendfahrzeuge» gelten präzise Vorschriften. Unter dem folgenden Link finden Sie detaillierte Vorschriften der Kantonspolizei St.Gallen: Flyer Trendfahrzeuge
Falsch parkierte Fahrzeuge melden
Die Firma Dott ist für Betrieb, Unterhalt und Wartung der
Fahrzeuge verantwortlich. Die Fahrzeuge werden regelmässig gewartet und deren
technischer Zustand sowie Standort wird fortlaufend überwacht.
Trotz organisatorischer Massnahmen kann es vorkommen, dass Fahrzeuge nicht ordnungsgemäss abgestellt werden.
Meldungen können:
- über die Dott-App
- per Report Tool von Dott
- per E-Mail an wil@ridedott.com oder
- per Telefon +41 43 505 16 18
eingereicht werden.
Wie leihe ich aus?
Die Ausleihe der Fahrzeuge erfolgt über die Dott-App.
Über die Dott-App sucht man ein Fahrzeug in der Nähe und scannt anschliessend den QR-Code am Lenker. Vor Mietbeginn erhalten Nutzerinnen und Nutzer einen Hinweis, nicht unter Alkoholeinfluss zu fahren und die Miete innerhalb des Geschäftsgebietes zu beenden.
Vergünstigungen
Inhaberinnen und Inhaber eines OSTWIND-Jahresabonnements oder eines Generalabonnements (GA) erhalten 25 % Rabatt auf Fahrten mit E-Trottinette und E-Bikes.
Der Aktivierungscode kann hier bezogen werden: Dott-Voi | OSTWIND – steigen Sie ein.
Darüber hinaus bietet Dott
Kooperationen für lokale Unternehmen an, um nachhaltige Mitarbeitermobilität zu fördern –
etwa als Ergänzung zu bestehenden ÖV-Abos oder als Alternative zum motorisierten
Individualverkehr für Arbeitswege und Dienstfahrten.