Mehr Plätze für Bäche und Flüsse

Was der Gewässerraum für die Stadt Wil bedeutet.

Entlang unserer Bäche und Flüsse braucht es Platz. Was auf den ersten Blick nach einer administrativen Formalität klingt, betrifft uns alle: ob als Grundeigentümerin, beim Spaziergehen oder als Bewohnerin oder Bewohner. Wir erklären, worum es geht.


Was ist der Gewässerraum?

Der Gewässerraum ist ein Bereich entlang von Bächen, Flüssen und Seen, der dem Wasser vorbehalten ist. Das Bundesgesetz über den Gewässerschutz verlangt, dass dieser Raum in allen Gemeinden der Schweiz festgelegt wird – somit auch bei uns in der Stadt Wil.


Warum braucht es das?

Drei gute Gründe sprechen dafür:

  • Hochwasserschutz: Gewässer brauchen Raum, um bei starkem Regen ausweichen zu können, ohne Schäden anzurichten.
  • Lebendige Natur: Naturnahe Ufer bieten Lebensraum für Pflanzen, Fische, Vögel und Kleintiere.
  • Naherholung: Grüne Uferzonen sind beliebte Orte zum Spazieren, Verweilen und Durchatmen.


Wer legt den Gewässerraum fest und bis wann?

Der Auftrag zur Festlegung der Gewässerräume kommt vom Bund: Mit der revidierten Gewässerschutzverordnung des Bundes, wurden die Kantone verpflichtet, Gewässerräume zu sichern. Im Kanton St. Gallen regelt das Planungs- und Baugesetzes (PBG), dass diese Aufgabe bei den politischen Gemeinden liegt. Solange kein Gewässerraum rechtsgültig festgelegt ist, gelten gesetzlich vorgegebene übergangsrechtliche Gewässerabstände, die oft pauschal sehr breit ausfallen und deutlich grösser sind als die Abstände, welche im Rahmen der Gewässerraumfestlegung definiert werden. Die Festlegung des Gewässerraums (im Rahmen von sogenannten Sondernutzungsplänen) erfolgt stets auf Basis einer umfassenden Interessenabwägung: Neben Wasserbau und Ökologie fliessen die bestehende und geplante Siedlungsstruktur, städtebauliche Aspekte und Innenentwicklung, Infrastruktur und Schutzobjekte sowie der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen in die Beurteilung ein.

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz soll diese bis spätestens 30. September 2027 abgeschlossen sein. Da die Festlegung des Gewässerraums mehr Zeit beansprucht und technisch anspruchsvoll ist, erfolgt sie schrittweise. Genauere Angaben werden zu gegebener Zeit kommuniziert.

Die Gewässerraumfestlegung wird jedoch angelehnt an die laufende Gesamtrevision der Nutzungsplanung erarbeitet, um sicherzustellen, dass die Gewässerraumfestlegungen und die übergeordnete Nutzungsplanung von Anfang an aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig nicht widersprechen.


Was bedeutet das für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer?

Flächen innerhalb des Gewässerraums dürfen weiterhin genutzt werden; allerdings nur extensiv, also zum Beispiel als Wiese, Hecke oder Uferbepflanzung. Neue Gebäude dürfen dort in der Regel nicht gebaut werden. Bestehende Bauten und Nutzungen geniessen meist Bestandesschutz, das heisst: Was heute rechtmässig steht, darf grundsätzlich so bleiben. Jeder Fall wird individuell geprüft.

Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Rahmen des Verfahrens direkt informiert und können ihre Anliegen frühzeitig einbringen. Die Stadtplanung steht für allfällige Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen werden rechtzeitig kommuniziert.