Das Gesamtverkehrskonzept hat die strategischen Grundlagen für die zukünftige Mobilität in Wil geschaffen. Darauf aufbauend arbeitet die Stadt nun am Verkehrsrichtplan. Dieser übersetzt die übergeordneten Ziele in konkrete räumliche Festlegungen: Er zeigt auf, wo Verkehrsverbindungen gesichert oder ergänzt werden sollen. Auch Anforderungen an Strassenräume sowie die Abstimmung von Siedlungsentwicklung, Verkehr und öffentlichen Räumen sollen darin berücksichtigt werden.
Der Verkehrsrichtplan wird in einzelnen Objektblättern aufgebaut. Diese halten je Thema fest, welche Ziele und Massnahmen bereits genügend geklärt sind und wo weitere Abklärungen notwendig bleiben. Dadurch kann der Richtplan laufend ergänzt und nachgeführt werden.
Sichere und direkte Wege im Alltag
Ein Schwerpunkt der laufenden Arbeiten liegt auf dem Fuss- und Veloverkehr.
Beim Fussverkehr soll das bestehende Netz langfristig gesichert und gezielt ergänzt werden. Bei der Umgestaltung von Strassen und Freiräumen sollen Fusswege hindernisfrei und sicher ausgestaltet werden. Lücken im Netz sollen insbesondere dort geschlossen werden, wo Neubauten oder andere Projekte passende Gelegenheiten bieten. Zudem werden die Anforderungen an sichere Schulwege weiter vertieft.
Auch das Velonetz wird künftig stärker nach seiner Funktion gegliedert. Prioritäre Velorouten sollen das Rückgrat für direkte und sichere Alltagsverbindungen bilden. Ergänzt werden sie durch Verbindungen entlang wichtiger Stadtachsen sowie durch Quartierverbindungen. Lücken bei der Anbindung an die Hauptrouten sowie weitere Netzlücken sollen geschlossen werden. So können Infrastruktur und Investitionen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie für den Alltagsverkehr besonders wirksam sind. Dabei werden auch die gestiegenen Anforderungen durch E-Bikes berücksichtigt.
Zur Veloinfrastruktur gehört auch die Veloparkierung. An Bahnhöfen, Schulen, Verwaltungsgebäuden sowie Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen soll geprüft werden, wo sichere, gut erreichbare und witterungsgeschützte Veloabstellplätze benötigt werden. Dabei sollen auch grössere Velos wie Cargo-Bikes sowie die Anforderungen an E-Bikes berücksichtigt werden.
Verkehr und Stadtentwicklung gemeinsam planen
Der Verkehrsrichtplan befasst sich nicht nur mit einzelnen Verkehrswegen. Bei grösseren Arealentwicklungen sollen Erschliessung, Fuss- und Veloverbindungen, öffentlicher Verkehr, Parkierung und weitere Mobilitätsangebote von Beginn an gemeinsam geplant werden. Damit sollen neue Quartiere gut erreichbar sein, ohne dass dadurch die Verkehrsbelastung zunimmt.
Ergänzend will die Stadt Wil das Mobilitätsmanagement weiterentwickeln und Beratungen für Unternehmen sowie private Akteurinnen und Akteure anbieten.
Auch bei der Parkierung sollen die unterschiedlichen räumlichen Ansprüche sorgfältig abgewogen werden. Besonders im Zentrum und in der Altstadt ist der verfügbare Strassenraum knapp. Der Entwurf des Verkehrsrichtplans sieht deshalb vor, die öffentliche Parkierung in diesen Bereichen langfristig unterirdisch zu lösen. Oberirdisch soll dadurch mehr Raum für sichere Wege, Begrünung und Aufenthaltsqualität entstehen. Bei Bedarf soll zudem die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze weiterentwickelt werden.
Ein Plan mit unterschiedlichem Reifegrad
Nicht alle Inhalte des Verkehrsrichtplans befinden sich im gleichen Bearbeitungsstand. Während gewisse Grundsätze und Massnahmen bereits räumlich abgestimmt sind, werden andere Themen noch vertieft. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Schulwegsicherheit und ein einheitlicher Qualitätsstandard für ÖV-Haltestellen. Dieser soll gute Beleuchtung, Wetterschutz, Sitzgelegenheiten und einen hindernisfreien Zugang umfassen.
Der Verkehrsrichtplan schafft damit einen nachvollziehbaren Rahmen für die weitere Planung und Umsetzung. Er zeigt auf, welche langfristige Richtung die Stadt Wil einschlagen will und welche Schritte bei künftigen Projekten, Strassenraumgestaltungen und Arealentwicklungen nötig sind.
Im Frühjahr 2027 soll der bereinigte Entwurf des Verkehrsrichtplans der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung vorgelegt werden.