Bis spätestens Ende September 2021 sind Bäume, Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Beim Zurückschneiden ist Folgendes zu beachten:
19. August 2021
- Bäume: 2,50m Abstand zu Staatsstrassen und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse
- Lebhäge, Zierbäume, Sträucher: 0,60m Strassenabstand (über 1,80m Höhe: zusätzlich die Mehrhöhe)
- In das Lichtraumprofil ragende Pflanzen (Bäume, Sträucher, usw.): Bei Strassen Schnitt auf eine Höhe von 4,50m, bei Gehwegen auf 2,50m
- Bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Übersicht nicht beeinträchtigt werden.
- Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen dürfen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.
Die Stadt Wil dankt für die Unterstützung.