Für die Fasnachtsdekoration während der Beizenfasnacht ist eine feuerpolizeiliche Bewilligung not-wendig. Die Gesuche für das Dekorieren von Räumen sind spätestens 14 Tage vor der Dekorationser-öffnung einzureichen.
09. Januar 2019
Zuständig für die Bewilligung der Gesuche ist die Abteilung Bewilligungen der Stadt Wil. Vor der Eröffnung muss die Fasnachtsdekoration vom Feuerschutzbeamten abgenommen werden. Für die Verkürzung der Schliessungszeiten ist die Dienststelle Gewerbe und Markt zuständig. Für die Fasnacht können vergünstigte Pauschalbewilligungen eingeholt werden.