Freinacht-Regelung für WM-Viertelfinalspiel

Der Stadtrat verfolgt bei Freinächten für Indoor- und vor allem für Outdoor-Veranstaltung grundsätzlich eine zurückhaltende Praxis, um die Nachtruhe und die Interessen von Anwohnenden zu schützen. Angesichts der besonderen Ausgangslage eines WM-Viertelfinals der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft und mit Blick auf die Regelungen umliegender Städte und Gemeinden hat der Stadtrat jedoch entschieden, für dieses konkrete Spiel eine Ausnahme zuzulassen.

10. Juli 2026

Für den Viertelfinal in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag müssen Gastronomiebetriebe deshalb auch für Aussenbereiche eine Freinacht beantragen. Diese Ausnahme gilt ausschliesslich für die Live-Übertragung des Spiels und ist an klare Auflagen gebunden, wobei die Gastronomiebetriebe aufgefordert sind, die Verantwortung für ihre Gäste in besonderem Masse wahrzunehmen:

  • Die Veranstaltung endet unmittelbar nach Spielschluss.
  • Lautsprecher dürfen ausschliesslich für die Spielübertragung genutzt werden, die Lautstärke ist in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
  • Zusätzliche Musik oder DJ-Angebote sind nicht erlaubt.
  • Auf die Nachbarschaft ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Mit diesem Entscheid trägt der Stadtrat sowohl dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden als auch den berechtigten Interessen der Gastronomiebetriebe Rechnung. Er dankt allen Beteiligten und Betroffenen für ihre Rücksichtnahme respektive für ihr Verständnis. Gleichzeitig stellt der Stadtrat klar, dass es sich um eine einmalige, anlassbezogene Ausnahme handelt und nicht um eine generelle Lockerung der bisherigen Praxis.