Der Kanton hat ein Feuerwerks- und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Die Gemeinden können dieses Verbot erweitern. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird das Feuerwerk- und Feuerverbot auf das gesamte Stadtgebiet erweitert. Auch auf das Feuerwerk an der 1. August-Feier wird die Stadt Wil verzichten. Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf durch die Stadt Wil.
27. Juli 2018
Neben dem Feuerwerksverbot erlässt die Stadt Wil ein generelles Feuerverbot im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Holzkohle-Grills. Bei der Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist erhöhte Vorsicht geboten; zudem ist geeignetes Löschmittel bereit zu stellen.
Die genannten Verbote gelten ab sofort bis auf Widerruf durch die Stadt Wil. Dieser wird erst nach Regenfällen über mehrere Tage hin erfolgen. Regenschauer über einen kurzen Zeitraum vermögen die Situation nicht zu entschärfen.
Den Anweisungen der Stadtbehörden und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.