Mitteilungen aus dem Stadtrat

14. Januar 2020

  • Aufgrund des neuen Hundegesetzes des Kantons St.Gallen hat der Stadtrat die Höhe der Hundesteuern festgelegt. Per 1.1.2020 beträgt die Steuer für einen Hund pro Jahr 120 Franken. Neu werden weitere Hunde im selben Haushalt zum gleichen Tarif verrechnet. Für die vom Kanton bewilligten Tierheime und Zuchtbetriebe wurde die Hundesteuer unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde auf eine Pauschale von 500 Franken jährlich festgelegt.

  • Die Leistungen für das Mandat der Projektkoordination und Bauherrenunterstützung für die Projekte am und um den Bahnhof Wil über die Jahre 2020, 2021 und 2022 werden mit Kostendach von 220'367 Franken der Firma F. Preisig AG, St. Gallen vergeben.