Prämienverbilligung: Frist läuft am 31. März ab

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung. Die Anmeldefrist dafür endet am 31. März 2025. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

20. März 2025

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