11. Juli 2019
Der Stadtrat beendet damit das seit 23. Oktober 2013 andauernde Genehmigungsverfahren zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes und dem überarbeiteten kantonalen Richtplan wurden neue Anforderungen, insbesondere im Bereich der inneren Verdichtung, unmittelbar rechtskräftig. Trotz einem nachgereichten Ergänzungsbericht zur Nutzungsplanung reichten die geforderten Nachweise nicht aus.
Bis zum Erlass einer neuen Nutzungsplanung gilt damit auf dem ehemaligen Gemeindegebiet der Stadt Wil weiterhin der heute rechtskräftige Zonenplan vom 25. November 1992 mit dem bisherigen Baureglement samt Teilzonenplänen und Nachträgen. Für den Fall, dass keiner der Rekurrenten den Entscheid des Baudepartements weiterzieht, geht der Stadtrat davon aus, dass das Baudepartement das neue Baureglement demnächst genehmigen wird. Aufgrund der Aufhebung des zugehörigen Zonenplans sind indes noch verschiedene Abgrenzungsfragen zu klären.
Die Stadt Wil wird die Überarbeitung der Nutzungsplanung auf der Grundlage des neuen Planungs- und Baugesetzes mit hoher Priorität angehen. Dieser Prozess wird allerdings mehrere Jahre in Anspruch nehmen.