Stimmbarometer 5. November 2026

Aktuelle Stimmbeteiligung für die Volksabstimmung vom 29. November 2026.

05. November 2026

Am Sonntag, 29. November 2026, kommen mit der Aufwertung Stadtraum Bahnhof Wil / Allee (Baukredit) und dem Reglement für den Fonds zur Stilllegung und den Rückbau des Gasnetzes der Technischen Betriebe Wil zwei kommunale Vorlagen zur Abstimmung. Des Weiteren kann die Wiler Stimmbevölkerung an der Urne über zwei kantonale Vorlagen und vier eidgenössische Vorlagen befinden.

Die Abstimmungsunterlagen wurden dieser Tage versandt, die ersten Stimmkuverts sind bereits bei der Stadtkanzlei eingetroffen. Die Stimmbeteiligung liegt per heute bei 2.61% respektive 374 eingegangenen Stimmkuverts.


Brieflich abstimmen

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
  • Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmausweis nicht unterschrieben ist oder die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind.

Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen beim Stimmbüro der Stadt Wil, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, eintreffen. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.


Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Die Stimmberechtigten müssen an der Urne persönlich stimmen. Die Stellvertretung ist unzulässig.

Das Abstimmungslokal der Stadt Wil befindet sich im Rathaus. Dieses ist an Abstimmungssonntagen jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.


Vorzeitige Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer (Einwohneramt, Rathaus) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zu folgenden Zeiten möglich. Donnerstag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr; Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr.


Stimmausweis verloren - was tun?

Ein Duplikat des Stimmausweises können Sie bis zum Freitag vor dem Abstimmungstermin bei der Stimmregisterführerin respektive beim Stimmregisterführer im Einwohneramt im Rathaus verlangen.