14. Juli 2023
In den sieben Regionen wurde die Gefahrenstufe für Trockenheit von 2 auf 3 «erhebliche
Gefahr» erhöht. Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie
in diesen Regionen ab Samstag, 15. Juli 2023, Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch
aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.
Das bedeutet, dass Wasserentnahmen ohne Bewilligung, die sonst bis zu 50 Liter pro
Minute zulässig sind, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen,
verboten sind. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt.
An der Entnahmestelle darf das Wasser nicht aufgestaut werden. Das Verbot gilt für alle
Fliessgewässer und stehenden Gewässer, wie Weiher und Teiche, mit den unten
aufgeführten Ausnahmen.
In den genannten Regionen darf aus diesen Gewässern weiterhin Wasser bezogen
werden:
− Bodensee
− Zürich-Obersee
− Alpenrhein
− Alter Rhein bei Diepoldsau
− Rheintaler Binnenkanal
− Linthkanal
− Thur bis Wattwil
Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind ohne Bewilligung
ohnehin nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. Für die Kontrolle der
Massnahmen sind die Gemeinden verantwortlich.
Je nach Entwicklung der Niederschlagssituation können die Einschränkungen auf weitere
Regionen ausgeweitet oder auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden. Die
betroffenen Personen werden in diesem Fall schriftlich informiert.
Damit sich die Lage entspannt, sind flächendeckende und langanhaltende Niederschläge
nötig. Starke, aber kurze Niederschläge, wie in den letzten Tagen, mindern die
Auswirkungen der Trockenheit nur vorübergehend.
Das Gebot, haushälterisch mit Wasser umzugehen, gilt unabhängig von der aktuellen
Situation. Ebenso soll vor allem dann bewässert werden, wenn die Verdunstung gering
ist; das heisst bei starker Bewölkung, in den Morgenstunden oder während der Nacht.
Aktuelle Informationen zur Trockenheit und zur Waldbrandgefahr sind auf
www.sg.ch/trockenheit verfügbar. Die Seite enthält gebietsbezogene Empfehlungen und
Massnahmen sowie fachspezifische Ansprechstellen.
Für die Waldbrandgefahrenlage gilt für den ganzen Kanton Gefahrenstufe 3 «erheblich».
Das bedeutet:
− Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
− Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
− Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
(Medienmitteilung des Kantons St.Gallen)