Der Stadtrat hat die Anfrage von Andreas Hüssy (SVP) zum Thema «Wiederholte Hygieneverstösse in Wiler Gastrobetrieben – Auswirkungen auf Konsumentenschutz und Gastronomiestandort Wil» beantwortet.
Die Anfrage befasst sich mit der Veröffentlichung von Hygienefällen, dem Konsumentenschutz und den Auswirkungen auf die Wiler Gastronomie. Der Stadtrat hält fest, dass einzelne anonym veröffentlichte Fälle zwar die Wahrnehmung der gesamten Gastronomie beeinflussen können, daraus jedoch keine generellen Rückschlüsse auf die rund 120 Wiler Gastrobetriebe gezogen werden können. Diese werden durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) risikobasiert kontrolliert. Betriebe mit erhöhtem Risiko oder wiederholten Beanstandungen werden häufiger kontrolliert.
Die Informationspraxis bei Lebensmittelkontrollen ist bundesrechtlich geregelt und liegt nicht im Handlungsspielraum der Stadt. Der Stadtrat sieht deshalb derzeit keinen Anlass für eine Anpassung. Bei festgestellten Mängeln ordnet das AVSV die erforderlichen Massnahmen an und kontrolliert deren Umsetzung. Diese reichen je nach Schwere von Fristen zur Mängelbehebung bis zu vorübergehenden Betriebsschliessungen. In Wil mussten nur einzelne Betriebe kurzzeitig geschlossen werden; Nachkontrollen bewegen sich im einstelligen Prozentbereich.